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Prozesse

Ersatzversorgung

Definition

Die Ersatzversorgung ist die Energieversorgung eines Letztverbrauchers durch den Grundversorger, wenn an einer Entnahmestelle Energie ohne bestehenden Liefervertrag entnommen wird. Sie entsteht ohne Vertragsschluss und ist zeitlich begrenzt.

Abgrenzung

In der Grundversorgung besteht ein Vertrag mit allgemeinen Bedingungen, in der Ersatzversorgung entsteht das Verhältnis kraft Gesetzes. Im Marktprozess ordnet der Netzbetreiber die Marktlokation dem Ersatzversorger zu.

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