Marktrollen
Grundversorger
Definition
Der Grundversorger ist der Lieferant, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und deshalb Haushaltskunden ohne anderen Liefervertrag zu allgemeinen Bedingungen und Preisen versorgen muss. Die Grundversorgung ist in EnWG und StromGVV geregelt.
Abgrenzung
Die Grundversorgung setzt einen eigenen Vertrag voraus. Die Ersatzversorgung entsteht dagegen ohne Vertragsschluss, wenn jemand ohne Lieferant Energie entnimmt. Der Grundversorger ist meist auch Ersatzversorger.