nNick Energy Atlas
Glossar

Marktrollen

Grundversorger

Definition

Der Grundversorger ist der Lieferant, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und deshalb Haushaltskunden ohne anderen Liefervertrag zu allgemeinen Bedingungen und Preisen versorgen muss. Die Grundversorgung ist in EnWG und StromGVV geregelt.

Abgrenzung

Die Grundversorgung setzt einen eigenen Vertrag voraus. Die Ersatzversorgung entsteht dagegen ohne Vertragsschluss, wenn jemand ohne Lieferant Energie entnimmt. Der Grundversorger ist meist auch Ersatzversorger.

Verwandte Begriffe

Hier vertiefen

Grundversorgung und Ersatzversorgung

Lesen ↗

Ersatz- und Grundversorgung im Marktprozess

Lesen ↗

Liefervertrag und Laufzeit: Beginn, Kündigung und Produktwechsel

Lesen ↗