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Glossar

Prozesse

Grundversorgung

Definition

Die Grundversorgung ist die Versorgung von Haushaltskunden durch den Grundversorger zu öffentlich bekannt gegebenen Bedingungen und Preisen. Sie folgt aus EnWG und StromGVV und besteht, solange kein anderer Liefervertrag gilt.

Abgrenzung

Die Grundversorgung ist ein Vertragsverhältnis, die Ersatzversorgung nicht. Der Grundversorger kann zugleich Ersatzversorger sein.

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