Recht & Regulierung
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Definition
Die Bundesnetzagentur ist die unabhängige Regulierungsbehörde für Elektrizität und Gas. Sie überwacht den diskriminierungsfreien Netzzugang, bestimmt Netzentgelte und Erlösobergrenzen nach den gesetzlichen Regeln und konkretisiert die Marktprozesse durch Festlegungen.
Abgrenzung
Die BNetzA verkauft weder Strom noch steuert sie Netzbetreiber operativ. Aufsicht, Genehmigung und Festlegung sind drei verschiedene Tätigkeitsformen.
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