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Glossar

Recht & Regulierung

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Definition

Die Bundesnetzagentur ist die unabhängige Regulierungsbehörde für Elektrizität und Gas. Sie überwacht den diskriminierungsfreien Netzzugang, bestimmt Netzentgelte und Erlösobergrenzen nach den gesetzlichen Regeln und konkretisiert die Marktprozesse durch Festlegungen.

Abgrenzung

Die BNetzA verkauft weder Strom noch steuert sie Netzbetreiber operativ. Aufsicht, Genehmigung und Festlegung sind drei verschiedene Tätigkeitsformen.

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