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Glossar

Recht & Regulierung

Marktstammdatenregister (MaStR)

Definition

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten, das die Bundesnetzagentur betreibt. Anlagenbetreiber und Marktakteure müssen sich dort registrieren.

Abgrenzung

Fehlt die Registrierung, drohen unter anderem eine Zahlung an den Netzbetreiber und ein Bußgeld. Die Registrierung ersetzt keine Marktlokations-ID.

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