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Glossar

Recht & Regulierung

Netzanschlussvertrag

Definition

Der Netzanschlussvertrag regelt den physischen Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Netz. Aus der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses entsteht das Anschlussnutzungsverhältnis.

Abgrenzung

Das Anschlussnutzungsverhältnis überdauert einen Lieferantenwechsel. Der Netzanschlussvertrag ist weder der Netznutzungsvertrag noch der Liefervertrag.

Verwandte Begriffe

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Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsverhältnis

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Netznutzungsvertrag Strom verstehen

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