Recht & Regulierung
Netzanschlussvertrag
Definition
Der Netzanschlussvertrag regelt den physischen Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Netz. Aus der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses entsteht das Anschlussnutzungsverhältnis.
Abgrenzung
Das Anschlussnutzungsverhältnis überdauert einen Lieferantenwechsel. Der Netzanschlussvertrag ist weder der Netznutzungsvertrag noch der Liefervertrag.