Marktrollen
Anschlussnehmer
Definition
Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Netz angeschlossen ist. Er ist Vertragspartner des Netzbetreibers im Netzanschlussvertrag.
Abgrenzung
Der Anschlussnutzer verbraucht die Energie am Anschluss, der Anschlussnehmer ist Vertragspartner für den Anschluss selbst. Beide können dieselbe Person sein, bei vermieteten Wohnungen sind es meist zwei.