nNick Energy Atlas
Glossar

Marktrollen

Anschlussnehmer

Definition

Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Netz angeschlossen ist. Er ist Vertragspartner des Netzbetreibers im Netzanschlussvertrag.

Abgrenzung

Der Anschlussnutzer verbraucht die Energie am Anschluss, der Anschlussnehmer ist Vertragspartner für den Anschluss selbst. Beide können dieselbe Person sein, bei vermieteten Wohnungen sind es meist zwei.

Verwandte Begriffe

Hier vertiefen

Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsverhältnis

Lesen ↗

Messstellenvertrag verstehen: Vertragsbeziehungen, Anschlussnutzer und Zuständigkeiten

Lesen ↗

Netzanschlussbegehren von der Anfrage zur Umsetzung

Lesen ↗