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Glossar

Recht & Regulierung

Netznutzungsvertrag (NNV)

Definition

Der Netznutzungsvertrag ist die vertragliche Grundlage dafür, dass ein Netznutzer das Stromnetz zur Entnahme oder Einspeisung nutzen darf. Der Netzbetreiber stellt den Netzzugang diskriminierungsfrei bereit, der Netznutzer zahlt die Entgelte und erfüllt die vereinbarten Pflichten.

Abgrenzung

Haushaltskunden haben üblicherweise keinen eigenen Netznutzungsvertrag, ihr Lieferant wickelt die Netznutzung ab. Der Vertrag ist weder Netzanschlussvertrag noch Liefervertrag.

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