Recht & Regulierung
Messstellenvertrag
Auch: Messstellenverträge
Definition
Der Messstellenvertrag regelt den Messstellenbetrieb zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer, Anschlussnehmer oder Lieferant. Das Messstellenbetriebsgesetz verlangt vier Messstellenverträge nebeneinander.
Abgrenzung
Welcher Vertrag mit welcher Rolle gilt, hängt vom Einzelfall ab. Der Messstellenvertrag ist weder Netznutzungsvertrag noch Liefervertrag.