nNick Energy Atlas
Glossar

Objekte & Lokationen

Anlage (Energierecht)

Auch: Erzeugungsanlage, Verbrauchsanlage

Definition

Anlage ist im Energierecht kein einheitlicher Begriff. Das EEG bezeichnet jede Einrichtung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als Anlage, das EnWG kennt Erzeugungsanlage und Kundenanlage, § 14a EnWG regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Abgrenzung

Die SAP-Anlage ist ein Objekt des Abrechnungssystems und deckt sich nicht mit der Anlage im EEG oder mit der technischen Ressource der Marktkommunikation. Siehe Begriff Anlage (SAP IS-U).

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