Objekte & Lokationen
Anlage (Energierecht)
Auch: Erzeugungsanlage, Verbrauchsanlage
Definition
Anlage ist im Energierecht kein einheitlicher Begriff. Das EEG bezeichnet jede Einrichtung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als Anlage, das EnWG kennt Erzeugungsanlage und Kundenanlage, § 14a EnWG regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Abgrenzung
Die SAP-Anlage ist ein Objekt des Abrechnungssystems und deckt sich nicht mit der Anlage im EEG oder mit der technischen Ressource der Marktkommunikation. Siehe Begriff Anlage (SAP IS-U).