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Glossar

Prozesse

Abmeldung

Auch: Abmeldeanfrage, Abmeldung der Netznutzung

Definition

Die Abmeldung beendet die Zuordnung des bisherigen Lieferanten zu einer Marktlokation. Sie geht im GPKE-Prozess vom bisherigen Lieferanten aus, oder der Netzbetreiber stößt sie mit einer Abmeldeanfrage an, wenn ein neuer Lieferant angemeldet wurde.

Abgrenzung

Die Abmeldung betrifft die Zuordnung im Marktprozess. Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Lieferant endet durch Kündigung und ist davon getrennt.

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