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Stammdaten und Zuordnungen

03Belieferung & Marktprozesse

Lieferbeginn melden und bestätigen: Prüfidentifikatoren und Antwortnachrichten im GPKE-Prozess

Welche UTILMD-Prüfidentifikatoren Anmeldung, Bestätigung, Abmeldung und Abmeldeanfrage tragen, wie die Antwortnachrichten aufgebaut sind und was getrennte Pakete für verbrauchende und erzeugende Marktlokationen bedeuten.

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Kurzantwort

Der neue Lieferant meldet den Lieferbeginn mit dem Prüfidentifikator 11001 beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber antwortet mit 11002, wenn er die Zuordnung bestätigt, und mit 11003, wenn er sie ablehnt. Dieselbe Logik trägt das Lieferende: 11004 meldet die Abmeldung des Lieferanten, 11005 und 11006 sind die beiden Antworten darauf. Mit 11010 fragt der Netzbetreiber beim bisherigen Lieferanten an, ob der der Abmeldung zustimmt; 11011 und 11012 beantworten diese Anfrage. Alle diese Nachrichten sind UTILMD-Anwendungsfälle und stehen in eigenen Anwendungsübersichten des Anwendungshandbuchs. Pakete innerhalb der Nachricht trennen dabei Fälle, die eine verbrauchende Marktlokation von Fällen, die eine erzeugende Marktlokation oder eine Tranche unterscheiden.

Einordnung: die Anwendungsübersicht als Landkarte

Die Prozessbeschreibung nennt nur das Ziel. Die Nachricht beschreibt, wie das Ziel technisch erreicht wird. Zwischen beiden liegt die Anwendungsübersicht. Sie listet je Geschäftsvorfall das Segment, die Ausprägung, die Pflichtangabe und die Bedingung, unter der die Angabe gilt. Wer eine Marktnachricht liest, prüft an ihr, ob der Aufbau zum Vorgang passt.

Für den Lieferbeginn finden Sie diese Anwendungsübersicht im UTILMD-Anwendungshandbuch zur GPKE und GeLi Gas unter Kapitel 5.2, Anwendungsübersicht Anmeldung durch den LF. Dieselbe Quelle führt danach Kapitel 5.3 für die Abmeldung durch den Lieferanten, Kapitel 5.5 für die Abmeldeanfrage und Kapitel 5.6 für die Anmeldung zur Grund- und Ersatzversorgung durch den Netzbetreiber. Kapitel 5.1 behandelt die Kündigung zwischen Lieferanten, Kapitel 5.8 die Stornierungsmeldung.

Diese Kapitel sind nicht austauschbar. Ein Vorgang, der als Abmeldeanfrage beginnt, kann nicht in der Anwendungsübersicht zur Abmeldung geprüft werden. Rollen, Richtung und Prüfidentifikator unterscheiden sich zwischen den Kapiteln. Ein System, das alle Nachrichten über einen Formularweg abwickelt, verliert genau diese Unterscheidung.

Der Prüfidentifikator als Schlüssel

Der Prüfidentifikator steht in der Nachricht im Segment SG6 RFF mit dem Qualifier Z13, also als Referenznummer mit der Bezeichnung “Prüfidentifikator” UTILMD AHB 6.1e, Kap. 5.2, Block “Prüfidentifikator”. Er sagt, welcher Anwendungsfall gemeint ist und welche Rolle die Nachricht in welche Richtung sendet. Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren ordnet jedem dieser Werte zusätzlich den AHB, den Prozess, den Prozessschritt und die beteiligten Rollen zu Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 2.1, Abschnitt “Prüfidentifikator zu Prozessschritt”.

Seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine Trennung, die seitdem jede Zuordnung verändert hat. Nachrichtenbeschreibungen und Anwendungshandbücher der UTILMD erscheinen getrennt für die Sparte Strom und die Sparte Gas. Dabei wurden die Prüfidentifikatoren in allen Anwendungsfällen neu vergeben. Für den Übergang nannte die Bundesnetzagentur eine Rechenregel: Der Prüfidentifikator der Sparte Strom ergibt sich durch Addition von 44000 auf den bis dahin gültigen Wert, der der Sparte Gas durch Addition von 33000 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 2.1, Anmerkungen zu den UTILMD-Anwendungsfällen. Aus der Kündigung 11016 wird damit 55016 im Strom und 44016 im Gas.

Diese Rechenregel ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Das Handbuch 6.1e führt für die Sparte Strom die Werte 11001 bis 11015, wie die folgende Tabelle zeigt. Eine aktuellere Anwendungsübersicht führt dieselben Fälle mit einem um 44000 erhöhten Wert, also 55001 bis 55015. Eine 44001 in einem Stromsystem gehört zur Sparte Gas. Prüfen Sie, welchen Stand Ihr System verwendet, bevor Sie eine Zuordnung im Programm hinterlegen.

Prüfidentifikatoren für Anmeldung, Abmeldung und Abmeldeanfrage

Die folgende Tabelle nennt die Werte, die das Anwendungshandbuch 6.1e in den Kapiteln 5.2, 5.3, 5.5 und 5.6 über die Spalten “Kommunikation von” und “Prüfidentifikator” führt. Sie gibt den Stand dieses Handbuchs für die GPKE im Strom wieder und damit auch die Rollen Lieferant und Netzbetreiber.

Prüfidentifikator Anwendungsfall Kapitel Kommunikation von Rolle der Nachricht
11001 Anmeldung NN (Lieferbeginn) 5.2 Lieferant an Netzbetreiber Meldung des Zuordnungsbeginns
11002 Bestätigung Anmeldung 5.2 Netzbetreiber an Lieferant Zustimmung zur gemeldeten Zuordnung
11003 Ablehnung Anmeldung 5.2 Netzbetreiber an Lieferant Ablehnung mit Prüfschritt und Begründung
11004 Abmeldung NN (Lieferende) 5.3 Lieferant an Netzbetreiber Meldung des Zuordnungsendes
11005 Bestätigung Abmeldung 5.3 Netzbetreiber an Lieferant Zustimmung zum Zuordnungsende
11006 Ablehnung Abmeldung 5.3 Netzbetreiber an Lieferant Ablehnung der Abmeldung
11010 Abmeldeanfrage des NB 5.5 Netzbetreiber an Lieferant Frage, ob die Zuordnung enden soll
11011 Bestätigung Abmeldeanfrage 5.5 Lieferant an Netzbetreiber Zustimmung des bisherigen Lieferanten
11012 Ablehnung Abmeldeanfrage 5.5 Lieferant an Netzbetreiber Ablehnung der Abmeldeanfrage
11013 Anmeldung EOG 5.6 Netzbetreiber an Lieferant Anmeldung zur Grund- oder Ersatzversorgung
11014 Bestätigung EOG Anmeldung 5.6 Lieferant an Netzbetreiber Zustimmung zur Grund- oder Ersatzversorgung
11015 Ablehnung EOG Anmeldung 5.6 Lieferant an Netzbetreiber Ablehnung der Grund- oder Ersatzversorgung

Tabelle: Prüfidentifikatoren des UTILMD-Anwendungshandbuchs 6.1e für die Anwendungsübersichten Anmeldung, Abmeldung, Abmeldeanfrage und Grund-/Ersatzversorgung. Die Spalte “Kommunikation von” gibt die Richtung an, in der die Nachricht läuft.

Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren beschreibt dieselben Fälle zusätzlich aus der Sicht des Prozessschritts Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 2.1, Prüfidentifikator zu Prozessschritt, Lieferbeginn. Sie ordnet 11001 dem Schritt 1 zu, 11036 dem Schritt 2, 11010 dem Schritt 3, 11011 und 11012 dem Schritt 4, 11002 und 11003 dem Schritt 5 sowie 11037 und 11038 den Schritten 6 und 7. Damit wird sichtbar, dass die Abmeldeanfrage zum Lieferbeginn gehört. Sie ist kein Teil des Lieferendes, sondern der Schritt, in dem der Netzbetreiber die Altzuordnung klärt.

Der Bestand als eigener Fall

Neben den Wechselnachrichten führt die Quelle einen Fall, der keinen Lieferantenwechsel voraussetzt. Die Informationsmeldung über eine existierende Zuordnung trägt den Prüfidentifikator 11036 und läuft vom Netzbetreiber an den Lieferanten. Sie meldet in Schritt 2 des Lieferbeginns, welche Zuordnung an der Marktlokation bereits besteht. Der bisherige Lieferant wird über die Beendigung seiner Zuordnung mit 11037 informiert, über die Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung mit 11038. Alle drei Meldungen stehen in derselben Anwendungsübersicht, laufen vom Netzbetreiber an den Lieferanten und tragen die Prüfidentifikatoren 11036, 11037 und 11038 UTILMD AHB 6.1e, Kap. 5.11, Spalten “Kommunikation von” und “Prüfidentifikator”. Kapitel 5.11 führt sie als “Informationsmeldung über existierende Zuordnung”, “Informationsmeldung zur Beendigung der Zuordnung” und “Informationsmeldung zur Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung”. Für diese Meldungen ist keine Antwort vorgesehen. Das Handbuch beschreibt sie als Klärungsaufforderung oder als Information darüber, dass eine frühere Zuordnung aufgehoben wird UTILMD AHB 6.1e, Kap. 5.11, Einleitung.

Diese drei Nachrichten tragen den Bestand. Sie sind der Grund, warum ein System bei mehreren an- und abgemeldeten Marktlokationen überhaupt auseinanderhalten kann, welcher Vorgang zu welcher Lokation gehört. Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren verlangt dafür Kennzeichnungen, die die Nachricht einem Objekt und einem Geschäftsvorfall zuordnen. Die Zuordnung läuft über festgelegte Tupel wie ZO-T1 oder ZG-T1.

Getrennte Pakete für verbrauchende und erzeugende Marktlokationen

Ein Paket ist im Anwendungshandbuch eine Menge von Segmentangaben, die gemeinsam gelten, sobald ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Kapitel 3 des Handbuchs listet diese Pakete mit Namen wie 1P, 2P, 10P oder 21P und nennt für jedes die Bedingungen UTILMD AHB 6.1e, Kap. 3. Paket 2P greift, wenn der Nachrichtenempfänger zur Sparte Strom gehört, Paket 3P entsprechend für die Sparte Gas.

Für die Trennung verbrauchender und erzeugender Marktlokationen zählen die Pakete mit den Bedingungen 20 und 54. Bedingung 20 ist erfüllt, wenn die Segmentgruppe SG8 SEQ+Z01 mit den Daten der Marktlokation die Ausprägung SG10 CCI+Z30++Z07 trägt, also die Lieferrichtung Verbrauch. Bedingung 54 steht für SG10 CCI+Z30++Z06, die Lieferrichtung Erzeugung. Die Pakete 23P, 24P und 25P verlangen Bedingung 54 und gelten damit für erzeugende Marktlokationen und Tranchen, die Pakete 19P, 20P, 21P und 22P verlangen Bedingung 20 und gelten für verbrauchende Marktlokationen. Das Paket 10P verbindet Bedingung 20 mit der Bedingung 244, also dem aggregiert verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.

Das Feld, das diese Trennung trägt, sitzt im SG10-Block “Lieferrichtung”. Die Anwendungsübersicht zur Anmeldung durch den LF zeigt die Code-Werte Z06 für Erzeugung und Z07 für Verbrauch im selben Block UTILMD AHB 6.1e, Kap. 5.2, Abschnitt “Lieferrichtung”. Der Prüfidentifikator selbst sagt die Lieferrichtung nicht an. Zwei Nachrichten mit demselben Prüfidentifikator 11001 können eine verbrauchende und eine erzeugende Marktlokation anmelden. Erst die Lieferrichtung entscheidet, welche Pakete greifen und welche Segmente Pflicht werden.

Deshalb genügt es nicht, den Prüfidentifikator auszuwerten. Ein System, das 11001 liest und daraus einen Standardaufbau ableitet, wird bei erzeugenden Marktlokationen und Tranchen Pflichtangaben übersehen. Die Abweisung fällt dann erst beim Marktpartner an, oft als Ablehnung mit einem Prüfschrittcode, den niemand mehr dem eigenen Aufbau zuordnet.

Ablauf mit Antwortnachrichten

Der folgende Ablauf zeigt die Rollen und die Prüfidentifikatoren entlang der Schritte, die die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren dem Lieferbeginn zuordnet.

"BisherigerLieferant""Netzbetreiber""Neuer Lieferant"alt[ZustimmungSchritt 4][Ablehnung Schritt4]alt[Zustimmung Schritt5][Ablehnung Schritt5]"11001 Anmeldung""11036 Informationsmeldungüber existierende Zuordnung""11010 Abmeldeanfrage""11011 BestätigungAbmeldeanfrage""11012 AblehnungAbmeldeanfrage""11002 BestätigungAnmeldung""11003 AblehnungAnmeldung""11037 Informationsmeldungzur Beendigung derZuordnung"
Der Lieferbeginn als Folge von Anmeldung, Bestandsauskunft, Abmeldeanfrage und Antwort. Je Meldung ist ein Prüfidentifikator angegeben; die Verzweigungen zeigen die beiden möglichen Ausgänge von Schritt 4 und Schritt 5.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Schritt 1 der Anwendungsübersicht ist die Anmeldung, Schritt 2 der Bestand, Schritt 3 die Abmeldeanfrage, Schritt 4 ihre Beantwortung und Schritt 5 die Antwort auf die Anmeldung. Der Netzbetreiber kann die Anmeldung erst beantworten, wenn er den Bestand kennt und die Altzuordnung geklärt hat. Deshalb steht die Abmeldeanfrage zwischen Anmeldung und Antwort.

Antwortnachrichten lesen

Für die Antworten gilt eine Regel, die das Anwendungshandbuch über alle Anwendungsübersichten stellt. Bei Zustimmung ist ein gefülltes Datenelement, das gegenüber der Anfrage geändert oder ergänzt wurde, vom Empfänger zu übernehmen. Ein leeres Datenelement bedeutet, dass die Information der Ursprungsanfrage nicht bestätigt wird UTILMD AHB 6.1e, Kap. 4.

Diese Regel hat eine Folge, die in Projekten regelmäßig unterschätzt wird. Eine Bestätigung ist keine Kopie der Anfrage. Sie kann einzelne Werte ändern, und der Empfänger muss die geänderten Werte übernehmen, ohne dass ein eigenes Einverständnis nötig wäre. Eine Ablehnung trägt dagegen im Segment SG4 STS den Status der Antwort und einen Code des Prüfschritts. Die Codeliste, aus der dieser Code stammt, hängt von der Sparte der Empfänger-MP-ID ab.

Deshalb muss ein System zwei Dinge auseinanderhalten. Die Bestätigung einer Anmeldung ist fachlich die Zuordnung, sie verändert den Zustand der Marktlokation. Der technische Eingang der Nachricht ist dagegen noch keine Zuordnung. Zwischen beiden liegen Prüfungen des Aufbaus, der Sparte, der Rollen und der Referenzen.

Beispiel: Umzug im Stadtgebiet

Ein Kunde zieht innerhalb einer Stadt um. Im selben Netzgebiet liegen vier Vorgänge vor: Abmeldung an der alten Marktlokation, Anmeldung an der neuen, eine Abmeldeanfrage des Netzbetreibers zur Altzuordnung und die Bestätigung der neuen Anmeldung. Der Lieferant sendet zuerst 11004 für den Zuordnungsbeginn an der alten Adresse und 11001 für den gewünschten Zuordnungsbeginn an der neuen Adresse.

In beiden Nachrichten steht im SG10-Block die Lieferrichtung. Handelt es sich an der neuen Adresse um eine Verbrauchsstelle mit Photovoltaik hinter dem Zähler, bleibt die Lieferrichtung Verbrauch und der Aufbau folgt den Paketen mit Bedingung 20. Meldet der Lieferant dagegen die Volleinspeiseanlage auf dem Dach separat an, betrifft diese Nachricht eine erzeugende Marktlokation, und es greifen die Pakete mit Bedingung 54.

Der Netzbetreiber antwortet auf beide Anmeldungen getrennt. Für die alte Marktlokation bestätigt er mit 11005, für die neue mit 11002. Widerspricht er der Abmeldung, weil die Marktlokation noch einem anderen Lieferanten zugeordnet ist, kommt 11006 mit einem Prüfschrittcode. Der Lieferant sieht dann an seinem eigenen Vorgang, ob der Fehler im Aufbau der Anfrage lag oder im Zustand der Marktlokation.

SAP-IS-U-seitig landen diese Nachrichten im Eingangskanal und werden über den Geschäftsvorfall auf einen Vorgang abgebildet. Wer in einem solchen System die Prüfidentifikatoren nur als Textfeld führt, kann die Nachricht nicht auf den richtigen Anwendungsfall abbilden. Der Prüfidentifikator ist deshalb ein Steuerungswert, kein Kommentar.

Folgen und Fehlerfälle

Der häufigste Fehler liegt in der Sparte. Eine GLN aus dem Gasmarkt, die im Stromformular verarbeitet wird, führt zu Paketen, die nicht greifen. Das Paket 2P verlangt die Sparte Strom, das Paket 3P die Sparte Gas. Die Folge sind fehlende Pflichtsegmente, die der Empfänger als Aufbaufehler abweist.

Der zweite Fehler betrifft die Lieferrichtung. Eine erzeugende Marktlokation wird mit dem Aufbau einer verbrauchenden angemeldet. Bedingung 20 ist dann nicht erfüllt, die Pakete für Erzeugung greifen nicht, und die Nachricht bleibt an einer Stelle unvollständig, die im Quelltext der Anfrage nicht als Fehler auffällt.

Der dritte Fehler betrifft die Antwort. Ein System übernimmt eine Bestätigung nur als Statuswechsel und ignoriert die geänderten Datenelemente. Nach der Regel aus Kapitel 4 hätte es die geänderten Werte übernehmen müssen. Der Zustand im eigenen System weicht danach dauerhaft vom marktlichen Zustand ab, ohne dass eine Nachricht fehlt.

Der vierte Fehler betrifft den Bestand. Eine Marktlokation ohne Zuordnung, für die keine Abmeldeanfrage gestellt wurde, bleibt in der Bestandsliste sichtbar. Wer die Informationsmeldungen 11036 bis 11038 nicht verarbeitet, kann nicht erkennen, ob eine Zuordnung beendet oder nur aufgehoben wurde.

Typische Missverständnisse

“Der Prüfidentifikator sagt, ob verbrauchend oder erzeugend.”
Falsch. Die Lieferrichtung steht im Feld SG10 CCI mit dem Wert Z06 oder Z07. Der Prüfidentifikator benennt nur den Anwendungsfall.

“Strom und Gas teilen sich dieselben Prüfidentifikatoren.”
Nein. Seit der Trennung gelten getrennte Bereiche, und die Anwendungsübersicht dokumentiert für Strom und Gas eigene Spalten.

“Eine Bestätigung übernimmt die Anfrage unverändert.”
Nein. Geänderte Datenelemente in der Antwort sind zu übernehmen, leere Datenelemente bedeuten, dass die Angabe der Anfrage nicht bestätigt ist.

“Die Abmeldeanfrage gehört zum Lieferende.”
Nein. In der Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren steht 11010 im Prozess Lieferbeginn, als Schritt 3.

“Ein Paket ist eine Nachricht.”
Nein. Ein Paket ist eine Gruppe von Segmentangaben mit einer Bedingung. Mehrere Pakete gelten in derselben Nachricht, je nachdem welche Bedingungen erfüllt sind.

“Prüfidentifikatoren bleiben immer gleich.”
Nein. Die Neuvergabe zum 1. Oktober 2023 zeigt, dass sich der Wert ändern kann, während der Anwendungsfall bleibt.

Quellen und Pflegehinweis

Kern der Zuordnung ist das UTILMD-Anwendungshandbuch zur GPKE und GeLi Gas in der Fassung, die der Markt verwendet. Die Bundesnetzagentur hat die Fassung 6.1e mit Mitteilung Nr. 28 zum 1. April 2022 veröffentlicht und zum 1. Oktober 2022 für verbindlich erklärt Mitteilung Nr. 28, Abschnitt “Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.10.2022 (Teil 1)”. Die Fassungen 6.1d und früher sind damit im Markt nicht mehr anzuwenden, auch wenn sie im Netz noch auffindbar sind.

Der Überblick über die Nachrichtentypversionen führt die Fassungen mit Gültigkeitsdatum und Bekanntgabe, jeweils mit Verweis auf die Mitteilung und das Dokument Überblick über Nachrichtentypversionen, Tabelle “Nachrichtentypversionen zu GPKE und GeLi Gas”. Vor einer Veröffentlichung zu diesem Thema prüfen Sie diesen Überblick, nicht diese Artikelfassung.

Die Prozessseite steht in GPKE Teil 2, Fokus Zuordnungsprozesse, zur Festlegung BK6-24-174. Das Kapitel 2.1 beschreibt den Use Case Lieferbeginn mit Prozessziel, Rollen und Vorbedingungen und unterscheidet die Vorbedingung danach, ob eine verbrauchende Marktlokation, eine erzeugende Marktlokation oder eine Tranche betroffen ist GPKE Teil 2, Kap. 2.1.1 “UC: Lieferbeginn”. Für erzeugende Marktlokationen und Tranchen nennt sie drei Geschäftsvorfälle, je nachdem ob der Lieferant einer ganzen Marktlokation, einer bestehenden Tranche oder einer neu gebildeten Tranche zugeordnet wird. Dasselbe Kapitel enthält die Tabelle “Fristen für die Anmeldung (Prozessschritt 1) bei EEG-Marktlokationen und Tranchen von EEG-Marktlokationen”.

Prüfen Sie bei jeder Änderung zuerst den Überblick über die Nachrichtentypversionen, danach die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren und zuletzt das Anwendungshandbuch. Wer die Prüfidentifikatoren im Programm hinterlegt, sollte sie an einer Stelle pflegen und mit dem Kapitel der Anwendungsübersicht verknüpfen, aus dem sie stammen.

Abrufdatum aller Quellen: 27. September 2026.

Primärquellen zum Nachlesen