GPKE · Use-Case 2.5.2 · Beendigung durch den NB
Lieferende von NB an LF (Beendigung durch den NB)
Manchmal endet eine Zuordnung, ohne dass der Lieferant abmeldet: Die Marktlokation wird stillgelegt, oder für den Bilanzkreis fehlt die Zuordnungsermächtigung. Dann kündigt der Netzbetreiber dem Lieferanten das Ende an. Der Lieferant hat bis 05:00 Uhr des nächsten Werktags Zeit zu antworten. Schweigt er, beendet der Netzbetreiber die Zuordnung trotzdem.
- Rollen
- LF · NB · LFZ · MSB · MSBZ
- Nachrichten
- 6
- Prüfis
- 55007 55008 55009 55038 55611
- LFLieferant
- NBNetzbetreiber
- LFZkünftig zugeordneter Lieferant
- MSBMessstellenbetreiber
- MSBZkünftig zugeordneter Messstellenbetreiber
AuslöserDie Marktlokation wird stillgelegt.
NB → LF
1Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF
UTILMD 55007 Abmeldung / Beendigung der Zuordnungspätestens Tag vor letztem WT vor Ende
alt genau einer dieser Wege
Antwort in der Frist
LF → NB
2Antwort auf Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF
UTILMD 55008 Bestätigung AbmeldungUTILMD 55009 Ablehnung Abmeldungbis 05:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
Keine Antwort in der Frist
NB → LF
3Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche aufgrund fehlender Antwort
UTILMD 55007 Abmeldung / Beendigung der Zuordnungzwischen 05:00 und 06:00 Uhr am 1. WT
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 4Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 5Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
- 6Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LF · NB
- 7Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden MarktlokationLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
NB → LFZ
8Aufhebung der Zuordnung des LFZ
UTILMD 55038 Aufhebung einer zuk. Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 9Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 10Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
NB → MSB
11Beendigung der Zuordnung des MSB
UTILMD 55611 Beendigung der Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 12Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSBLF · MSB · WiM Teil 2, Kapitel 2.5.5
NB → MSBZ
13Aufhebung der Zuordnung des MSBZ
UTILMD 55611 Beendigung der Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 14Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehendLF · NB · GPKE Teil 4
ZielDie Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation oder Tranche ist beendet.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜT
Im Beispiel: Mi., 14.10.
Spätester Eingang der Ankündigung beim Lieferanten.
Eingang · Schritt 1
05:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 05:00 Uhr
Spätester Eingang der Antwort des Lieferanten.
Frist · Schritt 2
06:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 06:00 Uhr
Ohne Antwort: Beendigung durch den Netzbetreiber, frühestens 05:00, spätestens 06:00 Uhr.
Frist · Schritt 3
07:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 07:00 Uhr
Bei Stilllegung: Aufhebung beim künftigen Lieferanten und Beendigung beim Messstellenbetreiber.
Frist · Schritt 8 / 11 / 13
Zuordnungsende
Im Beispiel: Fr., 16.10., 00:00 Uhr
Die Zuordnung endet um 00:00 Uhr.
Stichtag
Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage, Grund Stilllegung: Das Zuordnungsende ist Freitag, 16.10.2026, 00:00 Uhr. Die Ankündigung muss spätestens am Mittwoch, 14.10., beim Lieferanten eingehen. Er antwortet bis Donnerstag, 15.10., 05:00 Uhr; sonst beendet der Netzbetreiber die Zuordnung zwischen 05:00 und 06:00 Uhr.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF)
Der Netzbetreiber nennt Zuordnungsende und Grund. Bei Stilllegung nennt er auch den Zeitpunkt des Geräteausbaus.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach Vorliegen des Beendigungsgrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Beendigungsgrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.)Sonderfall: Bei deaktivierter Zuordnungsermächtigung gilt: spätestens am 1. Werktag nach der Deaktivierungsmeldung; endet die Ermächtigung erst später als in einem Monat, spätestens am 5. Werktag des Monats, in dem sie endet. GPKE Teil 2, S. 57 (Zitat: der 5. WT des Monats, in dem die Zuordnungsermächtigung endet.)
2 Antwort auf Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Lieferant (LF) → Netzbetreiber (NB) · ↩ Antwort in der Frist
Der Lieferant stimmt zu oder lehnt mit Grund ab. Bei Zustimmung beendet der Netzbetreiber die Zuordnung zum Zuordnungsende.
- Nachricht
- UTILMD 55008 Bestätigung Abmeldung · geprüft nach E_0609 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Bestätigung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 188 (Zitat: Prüfidentifikator)
- UTILMD 55009 Ablehnung Abmeldung · geprüft nach E_0609 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Ablehnung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 188 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 05:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 05:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
3 Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche aufgrund fehlender Antwort
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ⧗ Keine Antwort in der Frist
Antwortet der Lieferant nicht rechtzeitig, beendet der Netzbetreiber die Zuordnung trotzdem und wiederholt die Angaben aus Schritt 1.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich, jedoch frühester ÜZ ist 05:00 Uhr und spätester 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich, jedoch frühester ÜZ ist 05:00 Uhr und spätester 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
8 Aufhebung der Zuordnung des LFZ zur Marklokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Lieferant (LFZ)
Bei Stilllegung hebt der Netzbetreiber auch die künftige Zuordnung eines anderen Lieferanten auf.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
11 Beendigung der Zuordnung des MSB zur Marklokation bzw. Messlokation
Netzbetreiber (NB) → Messstellenbetreiber (MSB)
Bei Stilllegung beendet der Netzbetreiber auch die Zuordnung des Messstellenbetreibers und nennt Grund und Zuordnungsende.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB beendet die Zuordnung des MSB zu der Marktlokation bzw. Messlokation unverzüglich zum Zuordnungsende.)
13 Aufhebung der Zuordnung des MSBZ zur Marktlokation bzw. Messlokation
Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Messstellenbetreiber (MSBZ)
Bei Stilllegung hebt der Netzbetreiber die künftige Zuordnung eines anderen Messstellenbetreibers auf.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 60 (Zitat: Der NB hebt die Zuordnung des MSBZ zu der Marktlokation bzw. Messlokation unverzüglich auf.)
Folgeprozesse (ref)
- 4
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Der NB teilt dem LF mit, dass die Netznutzung mit dem LF zu der verbrauchenden Marktlokation zum Zuordnungsende endet.)
- 5
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der Lieferant und gegebenenfalls der Übertragungsnetzbetreiber erfahren, dass die Bilanzierung endet; bei Stilllegung erfährt der ÜNB auch das. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Sofern es sich um eine Stilllegung handelt, teilt dies der NB dem ÜNB zudem mit.)
- 6
Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
Braucht die Marktlokation weiter Strom, ordnet der Netzbetreiber den Ersatz- oder Grundversorger zu. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Beginn der Ersatz-/Grundversorgung)
- 7
Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
Gegenstück für erzeugende Marktlokationen. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Herstellung einer 100% LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation)
- 9
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ mit, dass die Netznutzung mit dem LFZ zu der verbrauchenden Marktlokation nicht stattfinden wird.)
- 10
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Bilanzierung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ und ggf. dem ÜNB mit, dass die Bilanzierung mit dem LFZ zu der Marktlokation bzw. Tranche nicht stattfinden wird.)
- 12
Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSB · WiM Teil 2, Kapitel 2.5.5
Der Messstellenbetreiber übermittelt die Werte bis zum Zuordnungsende nach WiM Teil 2. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSB der Messlokation)
- 14
Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehend · GPKE Teil 4
Die Marktpartner der weiter aktiven Lokationen erfahren von der Änderung des Lokationsbündels. GPKE Teil 2, S. 60 (Zitat: Information über die Änderung des Lokationsbündels an die Marktpartner der weiterhin aktiven Lokationen.)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Die Marktlokation wird stillgelegt. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Stilllegung einer Marktlokation)
- Die Zuordnungsermächtigung des Bilanzkreisverantwortlichen wurde deaktiviert, und kein anderer Bilanzkreis mit Ermächtigung schließt an. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Deaktivierung einer Zuordnungsermächtigung des BKV beim NB)
- Der Zeitreihentyp der Marktlokation hat sich geändert, und für den neuen Typ fehlt eine Zuordnungsermächtigung. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Zeitreihentyp geändert, für den keine gültige Zuordnungsermächtigung vorhanden ist)
Vorbedingung
- Der Lieferant ist der Marktlokation zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Der LF ist der Marktlokation zugeordnet.)
Danach im Erfolgsfall
- Der Netzbetreiber versendet die Abrechnungsdaten zum Zuordnungsende. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.)
- Bei Stilllegung informiert der Netzbetreiber die Marktpartner der übrigen Lokationen über das geänderte Lokationsbündel. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: informiert der NB die Marktpartner der weiterhin aktiven Lokationen über die Änderung des Lokationsbündels)
Danach im Fehlerfall
- Der Lieferant bleibt zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Der LF bleibt der Marktlokation bzw. Tranche zugeordnet.)
Typische Missverständnisse
- Der Lieferant kann das Ende nicht durch Schweigen verhindern. Ohne Antwort bis 05:00 Uhr beendet der Netzbetreiber die Zuordnung selbst. GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Antwortet der LF in Prozessschritt 2 nicht fristgerecht)
- Die Schritte 8 bis 13 laufen nur bei einer Stilllegung. Bei fehlender Zuordnungsermächtigung bleiben Messstellenbetreiber und künftige Lieferanten unberührt. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: beendet der NB bei einer Stilllegung der Marktlokation die Zuordnung des MSB zur Marktlokation bzw. Messlokation.)
- Bei mehreren Tranchen läuft der Ablauf je Tranche einzeln. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Hierbei muss der Use-Case „Lieferende von NB an LF“ je Tranche separat durchgeführt werden.)
Weiterlesen
- Lieferbeginn und LieferendeWie der Beginn und das Ende einer Lieferanten-Zuordnung an der Marktlokation ablaufen, welche Zeitpunkte sich unterscheiden lassen und was das für die Systeme bedeutet.
- Beginn und Ende des Messstellenbetriebs verstehenWie Messstellenbetrieb beginnt, endet und bei einem Wechsel sauber übergeben wird.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 54, 55, 57, 58, 59, 60
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 34
- BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 2.2 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 188, 194
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.