GPKE · Use-Case 2.5.1 · Abmeldung
Lieferende von LF an NB (Abmeldung)
Mit der Abmeldung beendet ein Lieferant beim Netzbetreiber seine Zuordnung zu einer Marktlokation. Anlass ist meist eine bestätigte Kündigung, ein Auszug oder eine Stilllegung. Der Netzbetreiber prüft die Abmeldung nach einem festen Entscheidungsbaum und antwortet spätestens um 06:00 Uhr des nächsten Werktags mit Bestätigung oder Ablehnung. Danach verschickt er die Abrechnungsdaten zum Zuordnungsende und ordnet, wenn kein neuer Lieferant folgt, den Ersatz- oder Grundversorger zu.
- Rollen
- LF · NB
- Nachrichten
- 3
- Prüfis
- 55004 55005 55006
- LFLieferant
- NBNetzbetreiber
AuslöserDer bisherige Lieferant hat dem neuen Lieferanten die Kündigung bestätigt.
LF → NB
1Abmeldung einer Zuordnung des LF
UTILMD 55004 Abmeldungspätestens Tag vor letztem WT vor Ende
alt genau einer dieser Wege
Zustimmung
NB → LF
2Beendigung der Zuordnung des LF
UTILMD 55005 Bestätigung Abmeldungbis 06:00 Uhr am 1. WT nach Eingang
Ablehnung
NB → LF
3Ablehnung der Abmeldung einer Zuordnung des LF
UTILMD 55006 Ablehnung Abmeldungbis 06:00 Uhr am 1. WT nach Eingang
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 4Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 5Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
- 6Lieferende von NB an LF LF · NB
- 7Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LF · NB
- 8Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden MarktlokationLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
ZielDie Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation oder Tranche ist beendet.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜT
Im Beispiel: Mi., 14.10.
Spätester Eingang der Abmeldung beim Netzbetreiber: der Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsende.
Eingang · Schritt 1
1. WT, 06:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 06:00 Uhr
Bestätigung oder Ablehnung muss spätestens jetzt beim Lieferanten eingegangen sein.
Frist · Schritt 2 / 3
Zuordnungsende
Im Beispiel: Fr., 16.10., 00:00 Uhr
Die Zuordnung endet um 00:00 Uhr dieses Tages. Ab jetzt gehört die Marktlokation zum nächsten Lieferanten oder zum Ersatz- oder Grundversorger.
Stichtag
Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage: Der Kunde zieht am Donnerstag, 15.10.2026, aus. Das Zuordnungsende ist damit Freitag, 16.10.2026, 00:00 Uhr. Der letzte Werktag davor ist Donnerstag, 15.10.; die Abmeldung muss also spätestens am Mittwoch, 14.10., beim Netzbetreiber eingehen. Seine Antwort ist dann bis Donnerstag, 15.10., 06:00 Uhr fällig.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Abmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Lieferant (LF) → Netzbetreiber (NB)
Der Lieferant meldet die Marktlokation mit ihrer MaLo-ID ab und nennt Zuordnungsende und Grund, zum Beispiel Lieferantenwechsel oder Stilllegung.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach Vorliegen des Abmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.
GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Abmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.)Sonderfall: EEG-Marktlokationen: spätestens einen Monat vor dem Zuordnungsende, und das Zuordnungsende muss ein Monatserster sein. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Das Zuordnungsende muss ein Monatserster sein.)
2 Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ✓ Zustimmung
Der Netzbetreiber stimmt zu und beendet die Zuordnung zum genannten Zuordnungsende.
- Nachricht
- UTILMD 55005 Bestätigung Abmeldung · geprüft nach E_0607 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Bestätigung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 182 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
3 Ablehnung der Abmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ✕ Ablehnung
Der Netzbetreiber lehnt ab und nennt den Grund als Code aus dem Entscheidungsbaum.
- Nachricht
- UTILMD 55006 Ablehnung Abmeldung · geprüft nach E_0607 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Ablehnung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 182 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Der NB lehnt die Abmeldung ab. Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.)
Folgeprozesse (ref)
- 4
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der Netzbetreiber teilt mit, dass die Netznutzung mit diesem Lieferanten zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Der NB teilt dem LF mit, dass die Netznutzung mit dem LF zu der verbrauchenden Marktlokation zum Zuordnungsende endet.)
- 5
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der Netzbetreiber teilt Lieferant und gegebenenfalls Übertragungsnetzbetreiber mit, dass die Bilanzierung zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Der NB teilt dem LF und ggf. dem ÜNB mit, dass die Bilanzierung mit dem LF zu der Marktlokation bzw. Tranche zum Zuordnungsende endet.)
- 6
Nur bei Stilllegung: Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung von seiner Seite und informiert auch den Messstellenbetreiber. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: ref Lieferende von NB an LF)
- 7
Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
Folgt kein neuer Lieferant, ordnet der Netzbetreiber den Ersatz- oder Grundversorger zu. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: ref Beginn der Ersatz-/Grundversorgung)
- 8
Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
Gegenstück für erzeugende Marktlokationen: Der Netzbetreiber stellt die volle Zuordnung eines Lieferanten her. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: ref Herstellung einer 100% LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation)
So prüft der Netzbetreiber
Der Netzbetreiber entscheidet nach dem Entscheidungsbaum E_0607 Abmeldung prüfen EBD 4.3, S. 52 (Zitat: E_0607_Abmeldung prüfen). Die Antwort trägt einen dieser Codes. Auswahl für den Fall: verbrauchende Marktlokation.
- A02✕ Ablehnung
Vorlauffrist nicht eingehalten EBD 4.3, S. 52 (Zitat: Vorlauffrist nicht eingehalten)
- A05✕ Ablehnung
Die Marktlokation wurde nicht innerhalb der letzten drei Monate zur Ersatz- oder Grundversorgung angemeldet; ein Ende der Ersatzversorgung scheidet aus. EBD 4.3, S. 53 (Zitat: Somit kann es sich nicht um eine Beendigung einer ESV handeln.)
- A06✕ Ablehnung
Die Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung muss zum selben Zeitpunkt angegeben werden, wie im Lieferbeginn bestätigt wurde. EBD 4.3, S. 54 (Zitat: Die Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung muss zum selben Zeitpunkt angegeben werden, wie im Lieferbeginn bestätigt wurde.)
- A09✕ Ablehnung
Lieferende zum Abmeldedatum wurde bereits bestätigt. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Lieferende zum Abmeldedatum wurde bereits bestätigt.)
- A10✕ Ablehnung
Lieferende zum Abmeldedatum wurde aus gleichem Grund bereits bestätigt. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Lieferende zum Abmeldedatum wurde aus gleichem Grund bereits bestätigt.)
- A99✕ Ablehnung
Sonstiges: Das identifizierte Problem ist in der Antwort zu beschreiben. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Sonstiges)
- A11✓ Zustimmung
Bestätigung der Abmeldung EBD 4.3, S. 56 (Zitat: Bestätigung der Abmeldung)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Der bisherige Lieferant hat dem neuen Lieferanten die Kündigung bestätigt. GPKE Teil 2, S. 50 (Zitat: Bestätigung der Kündigung des Energieliefervertrags gegenüber dem LFN im Rahmen des Use-Cases „Kündigung“)
- Der Lieferant hat dem Kunden selbst die Kündigung bestätigt, etwa bei Auszug, Lieferantenwechsel oder Stilllegung. GPKE Teil 2, S. 50 (Zitat: Bestätigung der Kündigung des Energieliefervertrags gegenüber dem Letztverbraucher)
Vorbedingung
- Der Lieferant ist der Marktlokation zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 50 (Zitat: Der LF ist der Marktlokation zugeordnet.)
- Der Energieliefervertrag zwischen Lieferant und Kunde endet. GPKE Teil 2, S. 50 (Zitat: Beendigung eines Energieliefervertrags zwischen LF und dem Letztverbraucher.)
Danach im Erfolgsfall
- Der Netzbetreiber versendet die Abrechnungsdaten für Netznutzung und Bilanzkreis zum Zuordnungsende. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.)
- Folgt kein Lieferant, ordnet der Netzbetreiber gegebenenfalls den Ersatz- oder Grundversorger zu. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Der NB führt ggf. den Use-Case „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“ aus.)
- Liegt eine Stilllegung vor, startet der Netzbetreiber zusätzlich das Lieferende von NB an LF. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Sofern eine Stilllegung der Marktlokation vorliegen sollte, führt der NB den Use-Case „Lieferende von NB an LF“ durch.)
Danach im Fehlerfall
- Der Lieferant bleibt der Marktlokation zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Der LF bleibt der Marktlokation bzw. Tranche zugeordnet.)
- Bei Bedarf schickt der Lieferant eine neue Abmeldung. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Der LF sendet bei Bedarf erneut eine Abmeldung an den NB.)
Fehlerfälle laut Festlegung
- Bei einer erzeugenden Marktlokation darf der Netzbetreiber in seiner Rolle als Lieferant diesen Use-Case nicht starten. GPKE Teil 2, S. 51 (Zitat: Der Use-Case wird durch das Unternehmen Netzbetreiber in seiner Rolle als LF gestartet.)
Typische Missverständnisse
- Abmeldung und Kündigung sind zwei Nachrichten an zwei Empfänger. Die Kündigung geht vom neuen an den alten Lieferanten und beendet den Vertrag. Die Abmeldung geht vom alten Lieferanten an den Netzbetreiber und beendet die Zuordnung. Mit der Bestätigung einer Kündigung muss der alte Lieferant die Abmeldung sofort anstoßen. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Der LFA ist verpflichtet, unmittelbar mit Bestätigung der Kündigung gegenüber dem LFN auch den Use-Case „Lieferende von LF an NB“ gegenüber dem NB anzustoßen.)
- Der ÜT ist der Tag, an dem die Datei beim Empfänger ankommt. Wann du sie abgeschickt hast, zählt für die Frist nicht; maßgeblich ist die AS4-Zustellquittung des Empfängers. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Tag des Empfangs der Übertragungsdatei (ÜT): Dieser Tag ist aus der AS4-Zustellquittung zu entnehmen)
- Ein Feiertag in nur einem Bundesland ist für die Fristen ein Feiertag in ganz Deutschland. Der 24.12. und der 31.12. gelten ebenfalls als Feiertage. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag.)
- Die Fristen sind Höchstfristen. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass sie nur bei hohem Arbeitsanfall ausgeschöpft werden. GPKE Teil 1, S. 3 (Zitat: genannten Bearbeitungsfristen der Marktteilnehmer in ihren jeweiligen Rollen sind Höchstfristen)
- Die Angabe „Stilllegung“ in der Abmeldung entscheidet nicht über das Lieferende. Sie ist nur ein Hinweis, dem der Netzbetreiber nachgeht. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Die Angabe ist für die Beendigung der Zuordnung des LF nicht relevant.)
Weiterlesen
- Lieferbeginn und LieferendeWie der Beginn und das Ende einer Lieferanten-Zuordnung an der Marktlokation ablaufen, welche Zeitpunkte sich unterscheiden lassen und was das für die Systeme bedeutet.
- Einzug und Auszug im StrommarktWie ein Wohnungswechsel im Strommarkt verarbeitet wird und warum Kundenanlass, Vertrag, Marktprozess und der LFW24 nicht dasselbe sind.
- Ablehnungen im LieferantenwechselWarum Netzbetreiber und Lieferanten Anmeldungen ablehnen, welche Codes und Gründe dahinterstecken, welche Fristen gelten und wie der Prozess trotzdem zum Erfolg führt.
- Prüfidentifikatoren in der Marktkommunikation verstehenWie Prüfidentifikatoren Geschäftsvorgänge, Nachrichtenvarianten und Prozesse verbinden – mit sauberer Abgrenzung von AHB, MIG und EDIFACT.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1a zu BK6-22-024, GPKE Teil 1: Einführende Prozessbeschreibung (Lesefassung)BK6-22-024, Lesefassung, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 3, 27
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 7, 50, 51, 53, 54
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 34
- BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 2.2 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 182
- BDEW/EDI@Energy – Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 4.3 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.3 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 52, 53, 54, 55, 56
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.