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GPKE · Use-Case 2.5.1 · Abmeldung

Lieferende von LF an NB (Abmeldung)

Mit der Abmeldung beendet ein Lieferant beim Netzbetreiber seine Zuordnung zu einer Marktlokation. Anlass ist meist eine bestätigte Kündigung, ein Auszug oder eine Stilllegung. Der Netzbetreiber prüft die Abmeldung nach einem festen Entscheidungsbaum und antwortet spätestens um 06:00 Uhr des nächsten Werktags mit Bestätigung oder Ablehnung. Danach verschickt er die Abrechnungsdaten zum Zuordnungsende und ordnet, wenn kein neuer Lieferant folgt, den Ersatz- oder Grundversorger zu.

Rollen
LF · NB
Nachrichten
3
Prüfis
55004 55005 55006
Grundlage
GPKE Teil 2, S. 50 (Zitat: Use-Case: Lieferende von LF an NB)
SequenzLieferende von LF an NB: 3 Nachrichtenschritte zwischen 2 Rollen
  • LFLieferant
  • NBNetzbetreiber

AuslöserDer bisherige Lieferant hat dem neuen Lieferanten die Kündigung bestätigt.

  1. LF → NB

    1Abmeldung einer Zuordnung des LF

    UTILMD 55004 Abmeldungspätestens Tag vor letztem WT vor Ende

  2. alt genau einer dieser Wege

    1. Zustimmung

      NB → LF

      2Beendigung der Zuordnung des LF

      UTILMD 55005 Bestätigung Abmeldungbis 06:00 Uhr am 1. WT nach Eingang

    2. Ablehnung

  3. ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases

    1. 4Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
    2. 5Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
    3. 6Lieferende von NB an LF LF · NB
    4. 7Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LF · NB
    5. 8Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden MarktlokationLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4

ZielDie Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation oder Tranche ist beendet.

Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik

Fristen

Fristen der Abmeldung auf einer Zeitachse
  1. ÜT

    Im Beispiel: Mi., 14.10.

    Spätester Eingang der Abmeldung beim Netzbetreiber: der Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsende.

    Eingang · Schritt 1

  2. 1. WT, 06:00

    Im Beispiel: Do., 15.10., 06:00 Uhr

    Bestätigung oder Ablehnung muss spätestens jetzt beim Lieferanten eingegangen sein.

    Frist · Schritt 2 / 3

  3. Zuordnungsende

    Im Beispiel: Fr., 16.10., 00:00 Uhr

    Die Zuordnung endet um 00:00 Uhr dieses Tages. Ab jetzt gehört die Marktlokation zum nächsten Lieferanten oder zum Ersatz- oder Grundversorger.

    Stichtag

Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage: Der Kunde zieht am Donnerstag, 15.10.2026, aus. Das Zuordnungsende ist damit Freitag, 16.10.2026, 00:00 Uhr. Der letzte Werktag davor ist Donnerstag, 15.10.; die Abmeldung muss also spätestens am Mittwoch, 14.10., beim Netzbetreiber eingehen. Seine Antwort ist dann bis Donnerstag, 15.10., 06:00 Uhr fällig.

Schritte im Detail

Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.

  1. 1

    Abmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche

    Lieferant (LF) → Netzbetreiber (NB)

    Der Lieferant meldet die Marktlokation mit ihrer MaLo-ID ab und nennt Zuordnungsende und Grund, zum Beispiel Lieferantenwechsel oder Stilllegung.

    Frist
    Unverzüglich nach Vorliegen des Abmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Abmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.)

    Sonderfall: EEG-Marktlokationen: spätestens einen Monat vor dem Zuordnungsende, und das Zuordnungsende muss ein Monatserster sein. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Das Zuordnungsende muss ein Monatserster sein.)

  2. 2

    Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ✓ Zustimmung

    Der Netzbetreiber stimmt zu und beendet die Zuordnung zum genannten Zuordnungsende.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
  3. 3

    Ablehnung der Abmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ✕ Ablehnung

    Der Netzbetreiber lehnt ab und nennt den Grund als Code aus dem Entscheidungsbaum.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 53 (Zitat: Der NB lehnt die Abmeldung ab. Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.)

Folgeprozesse (ref)

So prüft der Netzbetreiber

Der Netzbetreiber entscheidet nach dem Entscheidungsbaum E_0607 Abmeldung prüfen EBD 4.3, S. 52 (Zitat: E_0607_Abmeldung prüfen). Die Antwort trägt einen dieser Codes. Auswahl für den Fall: verbrauchende Marktlokation.

  1. A02✕ Ablehnung

    Vorlauffrist nicht eingehalten EBD 4.3, S. 52 (Zitat: Vorlauffrist nicht eingehalten)

  2. A05✕ Ablehnung

    Die Marktlokation wurde nicht innerhalb der letzten drei Monate zur Ersatz- oder Grundversorgung angemeldet; ein Ende der Ersatzversorgung scheidet aus. EBD 4.3, S. 53 (Zitat: Somit kann es sich nicht um eine Beendigung einer ESV handeln.)

  3. A06✕ Ablehnung

    Die Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung muss zum selben Zeitpunkt angegeben werden, wie im Lieferbeginn bestätigt wurde. EBD 4.3, S. 54 (Zitat: Die Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung muss zum selben Zeitpunkt angegeben werden, wie im Lieferbeginn bestätigt wurde.)

  4. A09✕ Ablehnung

    Lieferende zum Abmeldedatum wurde bereits bestätigt. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Lieferende zum Abmeldedatum wurde bereits bestätigt.)

  5. A10✕ Ablehnung

    Lieferende zum Abmeldedatum wurde aus gleichem Grund bereits bestätigt. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Lieferende zum Abmeldedatum wurde aus gleichem Grund bereits bestätigt.)

  6. A99✕ Ablehnung

    Sonstiges: Das identifizierte Problem ist in der Antwort zu beschreiben. EBD 4.3, S. 55 (Zitat: Sonstiges)

  7. A11✓ Zustimmung

    Bestätigung der Abmeldung EBD 4.3, S. 56 (Zitat: Bestätigung der Abmeldung)

Rahmen des Use-Case

Auslöser

Vorbedingung

Danach im Erfolgsfall

Danach im Fehlerfall

Fehlerfälle laut Festlegung

Typische Missverständnisse

Weiterlesen

Quellen und Stand

Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.