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Glossar

Messwesen

Tarifanwendungsfall (TAF)

Definition

Ein Tarifanwendungsfall legt fest, wie das Smart-Meter-Gateway aus Zählerständen eine Datenreihe für zeitvariable Tarife oder Netzzwecke bildet und an wen es sie sendet. Die Technische Richtlinie BSI TR-03109-1 beschreibt die TAF, zum Beispiel TAF 7 für den Zählerstandsgang.

Abgrenzung

Ein TAF ist eine Konfiguration des Gateways und nicht selbst ein Tarif. Der Tarif im Vertrag ist eine kaufmännische Größe.

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