Messwesen
Tarifanwendungsfall (TAF)
Definition
Ein Tarifanwendungsfall legt fest, wie das Smart-Meter-Gateway aus Zählerständen eine Datenreihe für zeitvariable Tarife oder Netzzwecke bildet und an wen es sie sendet. Die Technische Richtlinie BSI TR-03109-1 beschreibt die TAF, zum Beispiel TAF 7 für den Zählerstandsgang.
Abgrenzung
Ein TAF ist eine Konfiguration des Gateways und nicht selbst ein Tarif. Der Tarif im Vertrag ist eine kaufmännische Größe.