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Intelligente Messsysteme

04Messwesen & Smart Metering

Tarifanwendungsfälle im Smart Meter Gateway

Wie das Smart-Meter-Gateway aus Zählerständen eine für zeitvariable Tarife oder Netzzwecke verwendbare Datenreihe bildet und wer das Ergebnis erhalten darf.

Auf dieser Seite 8 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Tarifanwendungsfall, kurz TAF, ist eine fachliche Verarbeitungsregel im Smart-Meter-Gateway. Er legt fest, wie das Gateway aus den Zählerständen der Messeinrichtung eine verwendbare Datenreihe bildet und an welche berechtigte Stelle diese Reihe geht. Parametriert wird die Regel über ein Auswertungsprofil.

Das Gateway registriert die eingehenden Zählerstände in der registrierten Werteliste (RWL). Aus dieser Liste bildet das Regelwerk je nach TAF abgeleitete Werte in der abgeleiteten Werteliste (AWL), etwa ein Tarifstufenregister für zeitvariable Tarife, einen viertelstündlichen Zählerstandsgang oder einen Lastgang mit Maximalwert. Erst diese abgeleitete Datenreihe wird über das Weitverkehrsnetz an berechtigte Stellen nach § 49 MsbG versendet.

Einordnung: eine Verarbeitungsregel, kein Tarifprodukt

Das Messstellenbetriebsgesetz verlangt in § 21 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b eine interne und externe Tarifierung sowie eine Parametrierung der Tarifierung im Gateway. § 22 Abs. 4 Nr. 3 beauftragt die Technische Richtlinie BSI TR-03109-1, die Messwertverarbeitung für Tarifierung und Netzzustandsdatenerhebung zu regeln. Genau dafür definiert die TR-03109-1 die Tarifanwendungsfälle.

Der Begriff meint damit keine Preisliste, keinen Liefervertrag und kein Abrechnungsmodul. Ein TAF beschreibt, welche Rechenoperation das Gateway mit welchen Messgrößen in welchem Zeitraster ausführt und welcher Empfänger das Ergebnis erhält. Der Preis entsteht später beim Lieferanten, die Netzentgeltlogik beim Netzbetreiber. Der TAF sorgt dafür, dass die passende Datenreihe überhaupt vorhanden ist.

Damit grenzt sich das Thema von benachbarten Artikeln ab. Der iMSys-Artikel erklärt Geräte und Rollen, der Zählzeiten-Artikel die Zeitregeln aus Netzentgelt und Tarifprodukt, der Artikel zu dynamischen Stromtarifen die Preisbildung. Hier steht die Verarbeitungskette im Gateway im Mittelpunkt.

Vom Messwert zur verwendbaren Datenreihe

Die Messeinrichtung liefert über das lokale metrologische Netz fortlaufend Zählerstände. Das Gateway prüft jeden Wert technisch, versieht ihn mit einem Zeitstempel der eigenen Systemuhr und legt ihn als originären Messwert ab. Diese Ablage ist die registrierte Werteliste. Sie ist die Quelle, aus der sich jede weitere Auswertung speist und die der Anschlussnutzer zur Rechnungsprüfung heranziehen kann.

Ein Regelwerk im Gateway liest diese originären Werte und bildet daraus neue Größen. Ein Auswertungsprofil legt fest, welcher Anwendungsfall gilt, welche OBIS-Kennzahlen beteiligt sind, welche Registrierperiode und welcher Gültigkeitszeitraum gelten und welches WAN-Kommunikationsprofil für den Versand genutzt wird. Ein Auswertungsprofil ohne passendes Zählerprofil oder ohne hinterlegte OBIS-Kennzahl akzeptiert das Gateway nicht.

LMNAuswertungsprofilwählt den TAFWAN-KommunikationsprofilMesseinrichtungZählerstände im LMNSmart-Meter-Gatewayregistrierte WertelisteRWLTarifanwendungsfallRegelwerkabgeleitete WerteRegister oder WertelisteAWLberechtigte StelleLieferant, Netzbetreiber,MSB
Die Verarbeitungskette vom Rohwert zur berechtigten Stelle: Das Gateway registriert den Zählerstand, ein Auswertungsprofil wählt den Tarifanwendungsfall, das Regelwerk erzeugt abgeleitete Werte, und der Versand geht nur an autorisierte Empfänger.

Die TR-03109-1 unterscheidet zwei Grundmuster. Bei der internen Tarifierung kumuliert das Gateway Energiemengen selbst in Register und liefert bereits aufgeteilte Tarifstufenwerte. Bei der externen Tarifierung liefert das Gateway eine durchgehende Zeitreihe, und der Empfänger nimmt die Tarifierung in seinem eigenen System vor. Beide Muster erfüllen dieselbe Aufgabe auf unterschiedlichen Wegen.

Externe Tarifierung beim EmpfängerTAF7, TAF15Gateway liefertZählerstands- oderLastgangInterne Tarifierung im GatewayTAF1, TAF2, TAF8Gateway kumuliertEnergiemengen inRegister
Zwei Wege zur tarifierbaren Datenreihe: Das Gateway rechnet Tarifstufen intern aus, oder es liefert eine Zeitreihe und überlässt die Tarifierung dem Empfänger.

Welche Tarifanwendungsfälle die TR-03109-1 verlangt

Die aktuelle Fassung 2.0 der TR-03109-1 vom 13. Dezember 2024 trennt abrechnungsrelevante und nicht abrechnungsrelevante Anwendungsfälle. Für die Grundausstattung sind TAF1, TAF2, TAF7, TAF9, TAF10 und TAF14 verpflichtend. TAF8 und TAF15 sind als „MUSS+“ eingestuft: Das Gateway muss sie spätestens ab dem 1. Januar 2027 umsetzen. Alle Anwendungsfälle einzeln beschreibt der Artikel Tarifanwendungsfälle im Detail.

TAF Aufgabe Wo entsteht die Datenreihe? Abrechnungsrelevant
TAF1 Datensparsamer Tarif: ein Zählerstand je Abrechnungszeitraum, eine Tarifstufe Gateway registriert ja
TAF2 Zeitvariabler Tarif: Energiemengen werden zeitgesteuert verschiedenen Tarifstufen zugeordnet Gateway kumuliert in abgeleiteten Registern ja
TAF7 Zählerstandsgangmessung: viertelstündliche Zählerstände, zentrale Tarifierung beim Empfänger Gateway registriert im Takt der Registrierperiode ja
TAF8 Lastgangmessung mit Maximumbestimmung: Periodenlänge 5, 15 oder 60 Minuten, zusätzlich Maximalleistung Gateway bildet abgeleitete Werte ja
TAF15 Verarbeitung von Messwerten aus einer registrierenden Messeinrichtung Messeinrichtung registriert, Gateway leitet weiter ja
TAF9 Abruf der Ist-Einspeisung einer Erzeugungsanlage, periodisch oder bei Schwellwert Gateway erfasst Momentan- oder aggregierte Werte nein
TAF10 Abruf von Netzzustandsdaten wie Spannung und Strom Gateway erfasst Momentanwerte nein
TAF14 Hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste Gateway erfasst in kurzen Perioden bis hinunter zu 60 Sekunden nein

Neben dieser Mindestmenge erlaubt die TR weitere abrechnungsrelevante und nicht abrechnungsrelevante TAF, sofern sie in ergänzenden BSI-Dokumenten beschrieben sind. Ein solches Dokument ist der Implementierungshinweis zu den ereignisbasierten Anwendungsfällen TAF5 und TAF16 vom 16. September 2025. TAF5 ordnet Energiemengen anhand externer oder interner Ereignisse Tarifstufen zu, TAF16 erfasst Zählerstände zu einem Ereigniszeitpunkt. Der Hinweis verpflichtet noch nicht zur Umsetzung und soll später in die TR aufgenommen werden.

Ältere Darstellungen nennen zusätzlich TAF6 für den Abruf von Messwerten im Bedarfsfall. In der Fassung 2.0 ist diese Funktion nicht mehr als eigener TAF geführt. Die Vorhaltung von Mess- und Registerwerten für den Versand im Bedarfsfall ist jetzt Teil der allgemeinen Konfiguration. Die bislang geltende Fassung 1.1 der TR-03109-1 bleibt nach Angaben des BSI bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig. Wer heute implementiert, sollte den Stand der eingesetzten Gateway-Zertifizierung kennen.

Vereinfachtes Beispiel: Haushalt mit Wärmepumpe

Ein Haushalt betreibt eine Wärmepumpe mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG und erhält dafür ein intelligentes Messsystem. Der Messstellenbetreiber richtet zwei Auswertungsprofile ein, die dieselben originären Zählerstände unterschiedlich verarbeiten.

Für den Lieferanten mit zeitvariablem Tarif konfiguriert er TAF2. Das Gateway führt zwei abgeleitete Register, eines für die Hochtarifzeit und eines für die Niedertarifzeit. Zu jedem Tarifumschaltzeitpunkt wechselt das aktive Register. Die zwischen zwei Registrierzeitpunkten anfallende Energiemenge landet im jeweils aktiven Register. Am Ende des Abrechnungszeitraums stehen zwei getrennte Summen bereit, die der Lieferant mit seinen beiden Preisen bewertet.

Für den Netzbetreiber konfiguriert er TAF7. Hier führt das Gateway keine Tarifregister. Es registriert alle 15 Minuten einen Zählerstand und versendet den vollständigen Zählerstandsgang. Der Netzbetreiber kann daraus den Verlauf ableiten, den er für Netzbetrieb und Bilanzierung braucht. Dasselbe Gerät erzeugt damit zwei verschiedene Datenreihen aus einer einzigen Messwertquelle.

Im vereinfachten Beispiel verbraucht die Wärmepumpe zwischen 02:00 und 03:00 Uhr 3,2 kWh und zwischen 18:00 und 19:00 Uhr 4,8 kWh. Liegt die Niedertarifzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, fließen die 3,2 kWh in das Niedertarifregister und die 4,8 kWh in das Hochtarifregister. Der TAF2-Versand enthält später nur die Registersummen, der TAF7-Versand zusätzlich die einzelnen Viertelstundenwerte. Der Anschlussnutzer sieht seine Werte unabhängig davon über die HAN-Schnittstelle.

Folgen und Fehlerfälle

Ein falsch parametrierter TAF wirkt sich direkt auf die Datenreihe aus, die die berechtigte Stelle erhält. Fehlt eine OBIS-Kennzahl im Zählerprofil, lehnt das Gateway das Auswertungsprofil ab und es entsteht überhaupt keine Reihe. Liegt der Gültigkeitszeitraum in der Vergangenheit und ist eine rückwirkende Tarifierung nicht vorgesehen, beginnt die Verarbeitung erst zum Einspielzeitpunkt. Für die übersprungenen Intervalle fehlen dann Tarifstufenwerte.

Bei TAF2 müssen die Zeitbedingungen so gewählt sein, dass zu jedem Zeitpunkt des Gültigkeitszeitraums genau ein Register aktiv ist. Überlappen zwei Zeitfenster, kann eine Energiemenge nicht eindeutig zugeordnet werden. Das Gateway hält dafür ein Fehlerregister vor und ein Gesamtregister über alle Tarifstufen. Eine fehlerhafte Zeitregel fällt damit als wachsender Anteil im Fehlerregister auf, nicht als fehlender Wert.

Ein weiterer Fehlerfall betrifft die Zeitbasis. Das Gateway stempelt Messwerte mit seiner Systemuhr. Weicht die Uhr ab oder wird ein Messwert außerhalb des Akzeptanzzeitfensters empfangen, gilt er nicht als rechtzeitig. Das Gateway verwendet ihn dann nicht zur Bildung der abgeleiteten Register. Die Abrechnung erhält eine lückenlose Reihe nur, wenn Registrierung, Zeitstempelung und Versand zusammenpassen.

Typische Missverständnisse

„Ein TAF ist ein Tarif.“ Nein. Ein Tarif ist ein Preisprodukt des Lieferanten. Ein TAF ist eine Verarbeitungsregel im Gateway, die Messwerte für Tarifzwecke aufbereitet.

„Das Gateway kennt den Börsenpreis.“ Nein. Das Gateway rechnet Mengen in Tarifstufen oder liefert Zeitreihen. Preise entstehen im Liefervertrag und in der Abrechnung des Lieferanten.

„TAF7 und TAF2 liefern dasselbe.“ Nein. TAF2 kumuliert intern in Tarifregistern und übergibt fertige Stufensummen. TAF7 registriert einen durchgehenden Zählerstandsgang und überlässt die Tarifierung dem Empfänger.

„Jedes Gateway kann jeden TAF.“ Nein. Die TR verlangt eine Mindestmenge. Weitere TAF sind nur zulässig, wenn sie in ergänzenden BSI-Dokumenten beschrieben sind. Das Gateway erklärt im Zertifizierungskontext, welche TAF umgesetzt sind.

„TAF6 gibt es weiterhin als eigenen Anwendungsfall.“ In der Fassung 2.0 der TR-03109-1 nicht mehr. Der Abruf im Bedarfsfall ist dort in die allgemeine Konfiguration übergegangen. Ältere Quellen können TAF6 noch nennen.

„Der Messstellenbetreiber entscheidet den TAF allein.“ Die Konfiguration liegt beim Smart-Meter-Gateway-Administrator, also beim Messstellenbetreiber oder in dessen Auftrag. Welchen Wertebedarf eine berechtigte Stelle hat, ergibt sich aus ihrer Aufgabe und den vereinbarten Prozessen.

„Mehr TAF bedeuten mehr Daten für alle.“ Nein. Der Versand ist zweckgebunden. Die Berechtigungen im Auswertungsprofil und die WAN-Kommunikationsprofile legen fest, welche Stelle welche Werte erhält. § 49 MsbG begrenzt die Verarbeitung auf die dort genannten berechtigten Stellen.

Quellen und Pflegehinweis

Die fachlichen Aussagen stützen sich auf die aktuelle Fassung 2.0 der BSI TR-03109-1 vom 13. Dezember 2024, auf den BSI-Implementierungshinweis zu TAF5 und TAF16 vom 16. September 2025 und auf die §§ 21, 22 und 49 MsbG. Ergänzend wurden die BSI-Übersichtsseite zur TR-03109-1 und die dort genannten Übergangsfristen geprüft. Stand der Prüfung: 10. September 2026.

Bei einer Überarbeitung sind erneut zu prüfen: die dann gültige Fassung der TR-03109-1 und die Liste der verpflichtenden TAF, der Status von TAF5 und TAF16, die Gültigkeit der Fassung 1.1 bis zum 31. Dezember 2027 sowie die Parametergrenzen und OBIS-Kennzahlen der einzelnen Anwendungsfälle. Wer die Datenreihe tatsächlich verarbeitet, muss zusätzlich die am Stichtag gültigen Anwendungshandbücher der Marktkommunikation und die Berechtigungen nach § 49 MsbG beachten.

Primärquellen zum Nachlesen