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Messwertverarbeitung
2 Artikel behandeln dieses Thema – sortiert vom Einstieg zur Praxis.
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Neun berechtigte Stellen: Wer Messwerte verarbeiten darf
Der § 49 MsbG nennt neun berechtigte Stellen, die §§ 60 und 66 bis 69 binden jede Rolle an feste Zwecke, und die Löschfristen reichen von einem bis fünf Jahren.
Energiedaten & Bilanzierung · 14 MinutenTarifanwendungsfälle im Smart Meter Gateway
Wie das Smart-Meter-Gateway aus Zählerständen eine für zeitvariable Tarife oder Netzzwecke verwendbare Datenreihe bildet und wer das Ergebnis erhalten darf.
Messwesen & Smart Metering · 13 Minuten