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1 Artikel behandelt dieses Thema – sortiert vom Einstieg zur Praxis.
Definition im Glossar: Energiesharing →
Wie Zählerstände an Erzeugungsanlage und Verbrauchsstellen getrennt erfasst, über einen Aufteilungsschlüssel zugeordnet und die Reststrommenge bilanziert werden, wenn Betreiber und Abnehmer Strom nach § 42c EnWG gemeinsam nutzen.
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