nNick Energy Atlas
Glossar

Messwesen

Energiesharing

Auch: gemeinsame Nutzung, gemeinsame Nutzung von Strom

Definition

Beim Energiesharing nutzen Betreiber einer Erzeugungsanlage und Abnehmer den erzeugten Strom gemeinsam nach § 42c EnWG. Zählerstände an Anlage und Verbrauchsstellen werden getrennt erfasst und über einen Aufteilungsschlüssel zugeordnet.

Abgrenzung

Die Reststrommenge, die nicht der gemeinsamen Nutzung zugeordnet wird, wird bilanziert. Der Messstellenbetreiber liefert die Werte für die Aufteilung.

Verwandte Begriffe

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Energiesharing: Messwesen und Datenfluss beim geteilten Strom

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Messwerte aus der gemeinsamen Nutzung von Erzeugungsstrom

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Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Messkonzept

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