Messwesen
Eichrecht
Auch: Eichfrist, Nacheichung, Befundprüfung
Definition
Das Eichrecht regelt, dass Messgeräte für den geschäftlichen Verkehr nur mit gültiger Eichung oder Konformitätsbewertung verwendet werden dürfen. Bei Elektrizitätszählern läuft eine Eichfrist, nach der das Gerät ausgetauscht oder nachgeeicht werden muss.
Abgrenzung
Die Eichfrist beginnt mit dem Inverkehrbringen und startet durch den Einbau nicht neu. Eine Befundprüfung klärt, ob ein Zähler die Verkehrsfehlergrenze einhält, überschreitet er sie, endet die Eichfrist vorzeitig.