Recht & Regulierung
§ 14a EnWG
Auch: Paragraf 14a, steuerbare Verbrauchseinrichtung, netzorientierte Steuerung
Definition
Nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Wallboxen und Speicher bei Netzengpässen netzorientiert steuern und gewährt dafür ein reduziertes Netzentgelt. Neue Anlagen mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW fallen darunter.
Abgrenzung
Die Steuerbox ist ein möglicher technischer Baustein der Umsetzung, § 14a EnWG selbst ist der regulatorische Rahmen. Das Netzentgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen regelt die Bundesnetzagentur in einer eigenen Festlegung (BK8-22/010-A).
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