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Kurzantwort
Ein Lokationsbündel fasst alle Marktlokationen (MaLo) und Messlokationen (MeLo) zusammen, die an einer Anschlusssituation messtechnisch zusammengehören. Gebildet und geschlossen wird es vom Netzbetreiber. Einen eigenen Identifikator trägt das Bündel nicht. Kommuniziert werden stattdessen die enthaltenen MaLo-IDs und Zählpunktbezeichnungen. Der Messstellenbetreiber (MSB) braucht es, damit er den vollen Umfang seines Auftrags kennt und jede Änderung rechtzeitig mitbekommt. Im Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist es das Bezugsobjekt für die Ermittlung der Energiemengen.
Warum eine MaLo allein nicht reicht
Eine MaLo ist die Stelle, an der Energie unter einem Vertrag entnommen oder eingespeist wird. Sie sagt aber nichts darüber, wie vor Ort gemessen wird. Genau dort entstehen die Fälle, in denen eine einzelne Lokation nicht mehr genügt.
Der Standardfall ist harmlos: Eine Verbrauchsstelle hat eine MeLo an der Netzübergabe, ein Bündel, ein MSB. Sobald gemessen wird, kann eine MaLo aber von mehreren MeLo abhängen. Typisch ist die Hinterschaltung, bei der hinter der Hauptmessung eine zweite Messeinrichtung für eine Einliegerwohnung, eine Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung sitzt. Dann ist der Verbrauch einer MaLo erst aus mehreren Messungen ableitbar, im einfachsten Fall als Summe. Manche Strukturen arbeiten mit einer Differenzmessung und bilden die Energiemenge zweier MaLo aus der Differenz zweier MeLo. Das EDI@Energy-Konzept führt beide Formen als eigene Messlokationsfunktionen (EDI@Energy, Konzept Lokationsbündelstruktur, Kap. 3.2 „Legende zur Codeliste Lokationsbündelstrukturen“).
Weil die Energiemenge einer MaLo aus mehreren MeLo entsteht, muss vor dem Messstellenwechsel klar sein, wer für welche MaLo im Bündel verantwortlich ist. WiM Teil 1 behandelt diese Zuständigkeit als eigenes Thema und verweist auf die Regelung in GPKE Teil 1 (WiM Teil 1, Kap. 2.1.2 „Zuständigkeit für die Ermittlung von Energiemengen für Marktlokationen bei Lokationsbündeln“).
Neben MaLo und MeLo gehören je nach Anschlusssituation auch die Netzlokation (NeLo) sowie technische und steuerbare Ressourcen zum Bündel. Das BDEW-Papier zeigt diese Objekte ausdrücklich als Bestandteile des Bündels (BDEW, Objekte in der Marktkommunikation, Folie 50 „Netzlokation und Lokationsbündel“).
Wer bildet, pflegt und schließt das Bündel
Der Netzbetreiber ist die verantwortliche Rolle für Bildung, Verwaltung und Schließung des Lokationsbündels. Das Bündel hat keinen Identifikator; die Identifikatoren der enthaltenen Markt- und Messlokationen werden in der Marktkommunikation mitgeführt (BDEW, Objekte in der Marktkommunikation, Folie 30 „Lokationsbündel“). Die Struktur beschreibt die physikalischen Beziehungen im Bündel und wird als Code über die UTILMD ausgetauscht.
| Rolle | Aufgabe am Bündel |
|---|---|
| Netzbetreiber | Bildet, verwaltet und schließt das Bündel. Ordnet den Messstellenbetreiber der Messlokation und gegebenenfalls der Marktlokation zu. Übermittelt die Berechnungsformel. |
| Messstellenbetreiber | Erhält das Bündel für seinen Auftrag. Erkennt daraus, welche Geräte zu welcher Messlokation gehören und welche Marktlokationen von einer Änderung betroffen sind. |
| Lieferant | Erhält die Struktur zur Ableitung von Prognosen und zur Prüfung, ob Werte korrekt berechnet wurden. |
| Anschlussnutzer | Löst Anlässe aus, etwa durch Umbau, Erzeugung oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Ist an der Marktkommunikation selbst nicht beteiligt. |
Die Übergabe an den Messstellenbetreiber passiert im Prozess. Im Use-Case „Beginn Messstellenbetrieb“ teilt der Netzbetreiber dem neuen Messstellenbetreiber mit, für welche Marktlokationen im Bündel er künftig für die Ermittlung der Energiemengen verantwortlich ist. Zugleich nennt er die verantwortlichen Messstellenbetreiber der übrigen Marktlokationen (WiM Teil 1, Kap. 2.3.2 „SD: Beginn Messstellenbetrieb“, Schritt 2). Nach der Zuordnung übermittelt der Netzbetreiber die Berechnungsformeln für jede Marktlokation und gegebenenfalls Netzlokation im Bündel.
Der Aufbau der Struktur selbst ist eine Codeliste: ein Code für die Struktur plus Objektcodes für die einzelnen Positionen. Diese Detailtiefe steht im Artikel Lokationsbündel und Lokationsstruktur.
Anlässe für Bildung und Änderung
Ein Bündel entsteht mit der Anschlusssituation und ändert sich mit ihr. WiM Teil 1 nennt mehrere Prozessauslöser ausdrücklich.
- Erstmalige Einrichtung oder Wiederinbetriebnahme einer Messlokation. Für diese Fälle gilt der Use-Case „Beginn Messstellenbetrieb“ (WiM Teil 1, Kap. 2.3.1 „UC: Beginn Messstellenbetrieb“).
- Gerätewechsel. Der Wechsel der Messeinrichtung oder sonstiger technischer Einrichtungen verschiebt die Zuordnung von Geräten zu Messlokationen (WiM Teil 1, Kap. 3.1.1 „UC: Gerätewechsel“).
- Messlokationsänderung, etwa beim Umbau auf intelligente Messsysteme. Dafür führt WiM Teil 1 einen eigenen Use-Case für Änderungen des Netzbetreibers an den Messstellenbetreiber (WiM Teil 1, Inhaltsverzeichnis, Kap. 3.3).
- Außerbetriebnahme einer Messlokation (WiM Teil 1, Kap. 2.4.2 „SD: Ende Messstellenbetrieb“, Schritt 1). Der Messstellenbetreiber meldet den Messstellenbetrieb dann für die einzelne Messlokation und die zugehörige Marktlokation ab.
Weitere Anlässe kommen aus dem geänderten Messkonzept der Kundenanlage hinzu: Erzeugung, Speicher, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Wallboxen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Codeliste deckt diese Fälle als eigene Strukturen ab, unter anderem Überschusseinspeisung mit gemessenem Speicher, Pooling mehrerer Verbrauchsmessungen und Verbrauchskaskaden (EDI@Energy, Konzept Lokationsbündelstruktur, Kap. 4.4 bis 4.8). Die Quelle führt darunter eine Struktur für die Verbrauchskaskade mit ungemessenem Verbrauch und weist sie in der grafischen Darstellung mit der Beschriftung „Steuerbare Verbrauchseinrichtung“ aus (Kap. 4.8.3). Die Rechtsgrundlage § 14a EnWG steht nicht in dieser Quelle. Sie ist die Einordnung des Artikels: Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ist ein typischer Anlass für genau diese Struktur.
Ablauf der Bündelbildung
Vereinfachtes Beispiel: Einfamilienhaus mit Photovoltaik, Speicher und Wallbox
Ein Hausanschluss mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, einem Batteriespeicher im Keller und einer Wallbox in der Garage zeigt, warum ein Bündel nötig wird.
Angenommen, die Anlage wird mit einer gemeinsamen Messung an der Netzübergabe betrieben und die Erzeugung läuft als Überschusseinspeisung. Dann gehören ins Bündel:
- eine verbrauchende MaLo für den Hausverbrauch,
- eine erzeugende MaLo für die Einspeisung,
- eine MeLo an der Netzübergabe, die Verbrauch und Erzeugung erfasst,
- je eine technische Ressource für Photovoltaik, Speicher und Ladeeinrichtung.
Wird der Speicher separat gemessen, kommt eine zweite MeLo mit der Funktion Speichermessung hinzu. Die Struktur wechselt dann auf eine Variante mit gemessenem Speicher. Bekommt die Wallbox eine eigene Steuerung nach § 14a EnWG, ändert sich das Messkonzept erneut. Jede dieser Änderungen ist ein Anlass, das Bündel nachzuziehen. Das Beispiel ist vereinfacht; maßgeblich ist die tatsächliche Struktur im Netzgebiet.
Folgen und Fehlerfälle
Ein unvollständiges oder veraltetes Bündel bleibt im Alltag oft lange unauffällig. Auffällig wird es, wenn ein Prozess darauf aufsetzt. Die Energiemenge einer Marktlokation wird dann aus falschen Messlokationen gebildet. Ein Verbrauch taucht beim falschen Vertrag auf, eine Einspeisung wird nicht zugeordnet, Ersatzwerte ersetzen echte Messwerte.
Ein zweiter Fehlerfall entsteht bei Änderungen an einer Messlokation mit Wirkung auf eine Marktlokation im selben Bündel. Der Gerätewechsel an einer von mehreren Messlokationen betrifft die Energiemenge aller zugehörigen Marktlokationen. WiM Teil 1 adressiert das ausdrücklich. Hat eine Marktlokation mehrere Messlokationen und sind nicht alle vom Gerätewechsel betroffen, muss der Messstellenbetreiber der Marktlokation für die übrigen Messlokationen Werte erheben. Gegebenenfalls fordert er sie beim Messstellenbetreiber der Messlokation an (WiM Teil 1, Kap. 3.1.1 „UC: Gerätewechsel“, Weitere Anforderungen).
Ein dritter Fall ist der Betrieb mit mehreren Messstellenbetreibern an einem Bündel. Das ist zulässig. Das BDEW-Papier weist darauf hin, dass den Messlokationen eines Bündels nach MsbG unterschiedliche Messstellenbetreiber zugeordnet sein können (BDEW, Objekte in der Marktkommunikation, Folien 31 und 50). Dann braucht das Bündel eine klare Aussage darüber, wer für welche Marktlokation die Energiemenge bildet. Genau diese Information übergibt der Netzbetreiber im Prozess.
Ein vierter Fall betrifft die Struktur selbst. Passt keine vorhandene Struktur zur Anschlusssituation, wird das nicht stillschweigend gelöst. Statt eines Struktur-Codes übermittelt der Netzbetreiber dann die Kennzeichnung, dass die Lokationsbündelstruktur bilateral mitgeteilt werden muss (EDI@Energy, Konzept Lokationsbündelstruktur, Kap. 5 „Integration der Lokationsbündelstruktur in die UTILMD“). Soll eine Struktur umgebaut werden, kommt zusätzlich die geplante Struktur mit.
Beim Prüfen eines Bündels hilft diese Reihenfolge: Welche Marktlokationen hängen an der Anschlusssituation? Welche Messlokation erfasst welche Energiemenge? Passt der Struktur-Code zur tatsächlichen Verkabelung vor Ort? Und ist eine Änderung im Bündel nachgezogen?
Typische Missverständnisse
Das Bündel ist ein Messkonzept. Das Bündel beschreibt, welche Lokationen messtechnisch abhängen. Das Messkonzept beschreibt die Schaltung vor Ort. Das eine folgt aus dem anderen, identisch sind sie nicht.
Das Bündel ist eine Anlage. Objekte des Bündels sind MaLo, MeLo, NeLo sowie Ressourcen. Eine Kundenanlage oder ein Netzanschluss ist kein Bestandteil des Bündels.
Das Bündel ist ein Bilanzkreis. Bilanzkreise gehören zur Bilanzierung und haben eigene Identifikatoren. Das Bündel dient der messtechnischen Zuordnung am Netzanschluss.
Das Bündel hat eine eigene ID. Es hat keinen Identifikator. Für die Identifikation in der Marktkommunikation werden die enthaltenen MaLo-IDs und Zählpunktbezeichnungen genutzt.
Ohne Bündel kann nicht gemessen werden. Die meisten einfachen Anschlusssituationen kommen mit einer MaLo und einer MeLo aus. Das Bündel wird erst dann fachlich relevant, wenn mehrere Lokationen messtechnisch voneinander abhängen.
Quellen und Pflegehinweis
Grundlage dieses Artikels sind die Lesefassung von WiM Teil 1 zur Festlegung BK6-24-174, der BDEW-Foliensatz zu den Objekten in der Marktkommunikation und das EDI@Energy-Konzept zur Übermittlung der Lokationsbündelstruktur. Der Artikel beschreibt die Prozess- und Rollensicht.
Vor einer Umsetzung ist die jeweils geltende Fassung von GPKE Teil 1 und WiM Teil 1 zu prüfen, weil die Verantwortung für die Energiemengen im Bündel dort geregelt ist. Die Codeliste der Lokationsbündelstrukturen wird von EDI@Energy fortgeschrieben. Neue Messkonzepte, etwa aus der steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, können weitere Strukturen erfordern.
Primärquellen zum Nachlesen
- Bundesnetzagentur – WiM Teil 1, Fokus Basis-Prozesse, Lesefassung (BK6-24-174)bundesnetzagentur.de
- BDEW – Foliensatz „Objekte in der Marktkommunikation“, Version 1.5, 06.03.2023bdew.de
- EDI@Energy / BDEW – Konzept zur Übermittlung der Lokationsbündelstruktur (Strom), Version 1.0, 01.08.2022bundesnetzagentur.de