Recht & Regulierung
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Definition
Die StromNZV regelte den Zugang zu den Stromnetzen, unter anderem Bilanzierung und vereinfachte Methoden für Entnahmen bis 100.000 kWh Jahresverbrauch. Sie ist zum 1. Januar 2026 außer Kraft getreten.
Abgrenzung
Ältere Quellen zitieren die StromNZV noch. Für aktuelle Aussagen ist der heutige Rechtsstand maßgeblich.