nNick Energy Atlas
Glossar

Prozesse

Sperrung

Auch: Unterbrechung der Anschlussnutzung, Wiederinbetriebnahme, Entsperrung

Definition

Bei der Sperrung unterbricht der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten die Anschlussnutzung, etwa bei Zahlungsverzug des Kunden. Die Wiederinbetriebnahme hebt die Sperrung auf. Der Sperrauftrag läuft vom Lieferanten über den Netzbetreiber, gegebenenfalls über den Messstellenbetreiber.

Abgrenzung

Der Lieferant darf sperren lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und muss dazu den Netzbetreiber beauftragen. Der Netzbetreiber führt die Sperrung selbst aus und rechnet erfolglose Versuche als sonstige Leistung ab.

Verwandte Begriffe

Hier vertiefen

Sperrung und Wiederinbetriebnahme der Versorgung

Lesen ↗

Unterbrechung der Anschlussnutzung: Der Sperrprozess zwischen Lieferant und Netzbetreiber

Lesen ↗

Mahnwesen und Zahlungsverzug in der Energiewirtschaft

Lesen ↗