Prozesse
Sperrung
Auch: Unterbrechung der Anschlussnutzung, Wiederinbetriebnahme, Entsperrung
Definition
Bei der Sperrung unterbricht der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten die Anschlussnutzung, etwa bei Zahlungsverzug des Kunden. Die Wiederinbetriebnahme hebt die Sperrung auf. Der Sperrauftrag läuft vom Lieferanten über den Netzbetreiber, gegebenenfalls über den Messstellenbetreiber.
Abgrenzung
Der Lieferant darf sperren lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und muss dazu den Netzbetreiber beauftragen. Der Netzbetreiber führt die Sperrung selbst aus und rechnet erfolglose Versuche als sonstige Leistung ab.