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Glossar

Recht & Regulierung

Netzentwicklungsplan (NEP)

Definition

Der Netzentwicklungsplan Strom ist das bundesweite Planungsinstrument für den erforderlichen Ausbau des Übertragungsnetzes. Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen darin nötige Maßnahmen, die Bundesnetzagentur prüft den Entwurf, beteiligt die Öffentlichkeit und bestätigt den Plan.

Abgrenzung

Ein Projekt im NEP ist noch keine Baugenehmigung. Erst die Übernahme in den Bundesbedarfsplan und die anschließenden Genehmigungsverfahren führen zur Umsetzung.

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