Recht & Regulierung
Netzentwicklungsplan (NEP)
Definition
Der Netzentwicklungsplan Strom ist das bundesweite Planungsinstrument für den erforderlichen Ausbau des Übertragungsnetzes. Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen darin nötige Maßnahmen, die Bundesnetzagentur prüft den Entwurf, beteiligt die Öffentlichkeit und bestätigt den Plan.
Abgrenzung
Ein Projekt im NEP ist noch keine Baugenehmigung. Erst die Übernahme in den Bundesbedarfsplan und die anschließenden Genehmigungsverfahren führen zur Umsetzung.