Recht & Regulierung
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Definition
Das KWKG bezuschusst Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung. Die Förderbedingungen hängen vom Inbetriebnahmejahr der Anlage ab, der Anlagenbetreiber muss bestimmte Meldungen leisten.
Recht & Regulierung
Das KWKG bezuschusst Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung. Die Förderbedingungen hängen vom Inbetriebnahmejahr der Anlage ab, der Anlagenbetreiber muss bestimmte Meldungen leisten.