Abrechnung & Tarife
Konzessionsabgabe
Definition
Die Konzessionsabgabe zahlt das Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde, die ihm das Wegerecht eingeräumt hat. Die Höchstsätze regelt die Konzessionsabgabenverordnung, wirtschaftlich trägt sie der Letztverbraucher über seine Energierechnung.
Abgrenzung
Die Konzessionsabgabe ist kein Netzentgelt im Sinne der StromNEV, der Netzbetreiber reicht sie aber als Kostenanteil in die Erlösobergrenze durch. Grundlage ist der Konzessionsvertrag.