nNick Energy Atlas
Marktrollen und Messstellenvertrag

04Messwesen & Smart Metering

gMSB und wMSB verstehen

Grundzuständiger und wettbewerblicher Messstellenbetrieb: Rollen, Auswahlrecht und Auswirkungen auf Messung und Marktprozesse.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
Auf dieser Seite 9 Abschnitte

Kurzantwort

Der Messstellenbetreiber verantwortet den Einbau, Betrieb und die Wartung einer Messstelle sowie die mess- und eichrechtskonforme Messung. Im Regelfall übernimmt diese Aufgabe der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Der Anschlussnutzer kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen anderen Anbieter beauftragen; dieser arbeitet dann als wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB).

Beide Rollen betreiben keine Energieversorgung und schließen keinen Liefervertrag. Sie verantworten die Messinfrastruktur und die darauf beruhende Datenbereitstellung. Für einen Lieferanten, Netzbetreiber oder ein SAP-Utilities-Team ist deshalb entscheidend, welche Marktrolle an einer Messlokation zuständig ist und ab welchem Stichtag sie wechselt.

beauftragt optionalGrundzuständigkeitAnschlussnutzerwMSBNetzbetreiber imNetzgebietgMSBMessstelle / MesslokationMesswerte an berechtigteMarktrollen
An einer Messstelle bleibt die Rolle des Netzbetreibers vom Messstellenbetrieb getrennt; der Anschlussnutzer kann einen wMSB auswählen.

Welche Aufgabe der Messstellenbetrieb umfasst

§ 3 MsbG beschreibt Messstellenbetrieb deutlich breiter als das Montieren eines Zählers. Die Rolle umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen oder Messsysteme. Sie muss eine mess- und eichrechtskonforme Erfassung ermöglichen, Messwerte aufbereiten und Daten form- und fristgerecht übermitteln. Bei den gesetzlich vorgesehenen Steuerungseinrichtungen gehört auch deren technischer Betrieb dazu.

Eine Messstelle ist damit mehr als ein sichtbares Gerät im Zählerschrank. Sie verbindet technische Komponenten, Zuordnungen und Datenwege. Der Betreiber muss beispielsweise einen Gerätewechsel mit den richtigen Stammdaten abbilden, Zählerstände oder Zeitreihen bereitstellen und die Marktkommunikation zu Änderungen bedienen. Bei einem intelligenten Messsystem kommt die Gateway-Administration hinzu. Das MsbG ordnet diese Funktion dem Messstellenbetreiber zu.

Beteiligter Kernaufgabe Nicht seine Kernaufgabe
Messstellenbetreiber Messstelle betreiben, Messung sicherstellen, Messwerte bereitstellen Strom liefern oder Netzentgelte festsetzen
Verteilnetzbetreiber Netz anschließen, betreiben und Netzzugang ermöglichen automatisch jede Messstelle selbst betreiben
Lieferant Letztverbraucher beliefern und abrechnen Zähler einbauen oder das Gateway administrieren
Anschlussnutzer Messstellenbetrieb auswählen und Informationen bereitstellen Marktkommunikationsformate selbst abwickeln

Die Rollen können in einer Unternehmensgruppe organisiert sein. Fachlich bleiben sie jedoch getrennt. Wer eine Rechnung prüft, sollte deshalb nicht aus dem Namen eines Konzerns auf die Marktrolle schließen. Der Messstellenbetreiber muss auf der Energierechnung genannt werden.

Grundzuständigkeit: Wer gMSB ist

Das MsbG weist die Grundzuständigkeit zunächst dem Betreiber des Energieversorgungsnetzes zu. Im lokalen Stromnetz ist das regelmäßig der örtliche Verteilnetzbetreiber. Die Bundesnetzagentur erläutert, dass die anfängliche Zuweisung auch Messstellen mit konventioneller Technik, modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen betrifft. Der gMSB trägt die Verantwortung im jeweiligen Netzgebiet, solange kein Dritter den Messstellenbetrieb für die konkrete Messstelle übernommen hat.

Die Grundzuständigkeit bedeutet keine freie Wahl, ob die Rolle angeboten wird. Der gMSB muss die ihm zugeordneten Messstellen versorgen und die Anforderungen des MsbG erfüllen. Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme kann die Grundzuständigkeit unter gesetzlich geregelten Bedingungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur nennt hierfür ein Verfahren sowie Anforderungen an Genehmigung und Zertifizierung.

Die räumliche Zuständigkeit folgt dem Netzgebiet, nicht der Postleitzahl eines Kundenkontos und nicht dem Lieferanten. Ein Umzug kann daher einen Wechsel des gMSB auslösen, auch wenn der Kunde seinen Stromlieferanten behält. Umgekehrt kann ein Lieferantenwechsel stattfinden, ohne dass sich der Messstellenbetreiber ändert.

Wettbewerb und Auswahlrecht beim wMSB

Ein wMSB ist ein Dritter, der Messstellenbetrieb in einem Gebiet anbietet, in dem er nicht grundzuständig ist. Der Anschlussnutzer kann ihn nach § 5 MsbG auswählen, wenn er einen einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleistet. Diese Formulierung ist wichtig: Ein günstigeres Angebot allein genügt nicht, wenn die gesetzlichen und technischen Anforderungen nicht erfüllt werden.

Nach einer Ausstattung mit intelligentem Messsystem oder intelligentem Messsystem samt Steuerungseinrichtung durch den gMSB kann der Anschlussnutzer das Auswahlrecht grundsätzlich erst nach zwei Jahren ausüben. Eine frühere Beendigung ist möglich, wenn sich bisheriger Betreiber und Dritter einigen. Der Gesetzestext verpflichtet außerdem bisherigen und neuen Messstellenbetreiber, die notwendigen Verträge zu schließen und Daten unverzüglich auszutauschen.

Frage gMSB wMSB
Warum ist er zuständig? Gesetzliche Grundzuständigkeit im Netzgebiet Vertrag bzw. Auswahl durch Anschlussnutzer
Für welche Messstellen? Auffangzuständigkeit, soweit kein Dritter tätig ist Für die vertraglich übernommene Messstelle
Rollout-Pflichten Gesetzliche Ausstattungs- und Quotenpflichten Keine entsprechenden Quotenpflichten
Wechsel zurück Grundzuständigkeit lebt wieder auf, wenn der wMSB wegfällt Endet nach Vertragsende oder bei gesetzlichen Rückfalltatbeständen

Für Pflichtausstattungen mit intelligenten Messsystemen gilt ein zusätzlicher Praxisfall: Erfüllt ein wMSB die ursprüngliche Pflicht des gMSB nicht, endet laut BNetzA-FAQ die Kundenbeziehung automatisch und die Messstelle fällt an den gMSB zurück. Das verhindert, dass eine Wahl des Betreibers die gesetzliche Ausstattung dauerhaft aushebelt.

Wechselprozess und Datenkontinuität

Beim Betreiberwechsel steht die Messstelle nicht still. Das Ziel besteht darin, Zuständigkeit, Geräte- und Registerdaten sowie Messwerte ohne Lücke zu übergeben. Der neue Betreiber braucht die Informationen, um die Messung fortzuführen. Der bisherige Betreiber muss personenbezogene Daten löschen, wenn keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

MarktrollenAlter MSBNeuer MSBAnschlussnutzerBeauftragungWechselprozess underforderliche DatenGeräte-, Zuordnungs- undÜbergabedatenZuständigkeit ab StichtagMesswerte in eigener Verantwortung
Ein Betreiberwechsel verlangt abgestimmte Stammdaten, einen klaren Stichtag und eine nachvollziehbare Messwertübergabe.

In der Praxis müssen Fachbereiche eine scharfe zeitliche Zuordnung sichern. Ein Zählerstand oder Lastgang erhält seinen fachlichen Wert erst mit Messlokation, Zeitraum, Einheit, Status und verantwortlicher Rolle. Ein Betreiberwechsel darf nicht dazu führen, dass Verbrauchsdaten doppelt verarbeitet oder ein Intervall keinem Verantwortlichen zugeordnet wird. Die detaillierten Nachrichtentypen und Fristen ergeben sich aus den jeweils gültigen WiM-Regelwerken und Anwendungshandbüchern.

SAP-IS-U-Perspektive: Zuständigkeit sichtbar machen

SAP IS-U bildet nicht einfach die Bezeichnung „gMSB“ oder „wMSB“ als Etikett ab. Ein System muss die fachlich relevante Zuordnung zur Messlokation, die Zeitabhängigkeit und die externen Kommunikationspartner konsistent führen. Typische Prüfungen betreffen Geräte, Register, Anlagen, Zählwerke, Messkonfigurationen, Marktpartner und Prozessdokumente.

Vor einem Wechsel sollten Fachbereich und IT mindestens diese Fragen beantworten:

  • Welches Objekt identifiziert die betroffene Messlokation eindeutig?
  • Welche Geräte- und Registerkonfiguration gilt bis einschließlich des Stichtags?
  • Wer liefert ab wann Werte und wer darf sie verarbeiten?
  • Sind offene Klärfälle, Ersatzwerte oder Korrekturen dem richtigen Zeitraum zugeordnet?
  • Welche Folgeprozesse benötigen die Änderung, etwa Abrechnung, EDM oder Marktkommunikation?

FI-CA ist dabei kein Messstellenbetriebsmodul. Es führt Forderungen und Zahlungen auf Vertragskonten. Entgelte für den Messstellenbetrieb können kaufmännisch dort ankommen; die technische Zuständigkeit und die Messdatenqualität entstehen jedoch in den Mess- und Marktprozessen davor.

Praxisbeispiel: Wechsel ohne Umzug

Ein Anschlussnutzer beauftragt für eine bestehende Messlokation einen wMSB. Der Stromliefervertrag und die Marktlokation bleiben unverändert. Zum vereinbarten Stichtag übernimmt der neue Betreiber die Messstellenverantwortung und stellt die Werte in der vorgesehenen Qualität bereit. Der Lieferant rechnet weiterhin den Verbrauch des Kunden ab; für ihn ändert sich vor allem der Kommunikations- und Zuständigkeitspartner.

Fachlich kritisch ist die Übergabe eines Zählerstands oder einer Zeitreihe am Stichtag. Das Team muss erkennen können, welche Werte noch in die Verantwortung des bisherigen Betreibers fallen und welche Werte der neue Betreiber liefert. Ein später eingehender Korrekturwert braucht außerdem einen eindeutigen Zeitbezug. Das verhindert, dass eine Rechnung auf einer unklaren Betreiberzuordnung beruht oder ein Klärfall beim falschen Marktpartner landet.

Bei einem intelligenten Messsystem prüft das Projekt zusätzlich, ob die Gateway-Administration und die Kommunikationsbeziehungen korrekt übergehen. Eine bloße Änderung des Namens im Marktpartnerstamm reicht nicht. Der Prozess braucht abgestimmte technische, fachliche und datenschutzrechtliche Schritte.

Typische Missverständnisse

Aussage Einordnung
„Der Netzbetreiber ist immer der Messstellenbetreiber.“ Der Netzbetreiber trägt regelmäßig die Grundzuständigkeit. Für eine konkrete Messstelle kann ein wMSB tätig sein.
„Der Lieferant wählt den Messstellenbetreiber.“ Das Auswahlrecht nach § 5 MsbG liegt beim Anschlussnutzer.
„wMSB bedeutet unreguliert.“ Auch ein wMSB muss einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten und die einschlägigen Vorgaben erfüllen.
„Ein Betreiberwechsel ist nur ein Zählerwechsel.“ Der Wechsel betrifft Zuständigkeit, Daten, Kommunikation und häufig Vertragsbeziehungen; ein physischer Tausch ist nicht der Begriffskern.
„gMSB und wMSB sind Gerätetypen.“ Es sind Marktrollen. Eine moderne Messeinrichtung oder ein iMSys beschreibt dagegen Technik.

Quellen und Pflegehinweis

Dieser Artikel stützt sich auf das Messstellenbetriebsgesetz und die aktuellen Erläuterungen der Bundesnetzagentur. Rechtslage, Preisobergrenzen, Rollout-Vorgaben und die operativen WiM-Formate ändern sich unabhängig voneinander. Prüfe für einen konkreten Wechsel daher den aktuellen Gesetzestext, die geltende WiM-Festlegung und die Prozessdokumentation des beteiligten Messstellenbetreibers.

Primärquellen zum Nachlesen