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UTILTS: Definitionen für Zählzeit, Schaltzeit und Leistungskurve übertragen

Wie Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen über UTILTS laufen, welche Prüfidentifikatoren welchen Schritt tragen und worin sich Übersicht und ausgerollte Fassung unterscheiden.

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Kurzantwort

Die UTILTS ist die Nachricht, mit der Netzbetreiber und Lieferanten Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen austauschen. Sie kennt zwei Stufen: die Übersicht der Definitionen und die ausgerollte Fassung mit konkreten Änderungszeitpunkten. Sechs Prüfidentifikatoren bilden diese Stufen ab, je zwei pro Definitionsart.

Die Prüfidentifikatoren 25004, 25006 und 25007 stehen für die Übersicht. Die Prüfidentifikatoren 25005, 25008 und 25009 stehen für die ausgerollte Fassung derselben drei Arten. Alle sechs Fälle ordnet die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1 dem Prozess GPKE Teil 3 zu.

Der Nachrichtentyp UTILTS transportiert also keine Messwerte und keine Stammdaten. Er trägt Rechen- und Schaltvorschriften. Nach ihnen entstehen die Werte an einer Markt- oder Netzlokation. Ein siebter Anwendungsfall, die Berechnungsformel mit dem Prüfidentifikator 25001, gehört zum selben Nachrichtentyp, wird hier aber nicht vertieft.

Einordnung: warum Definitionen eigene Nachrichten brauchen

Eine Zählzeit oder eine Schaltzeit ist keine Messung. Sie ist eine Regel. Sie sagt, wann welche Register gezählt werden oder wann ein Gerät einen Zustand wechselt. Solche Regeln müssen zwischen den Marktpartnern abgestimmt sein, weil sonst beide Seiten unterschiedlich rechnen.

Die Definitionen lösen ein Abgrenzungsproblem. Der Tarif und die Abrechnung des Lieferanten stützen sich auf die Zählzeitdefinition. Der Messstellenbetreiber braucht dieselbe Definition, um seine Gerätetechnik zu parametrieren. Beide müssen dieselbe Version kennen, sonst weichen Abrechnung und Messung voneinander ab.

Den Rahmen regelt die Bundesnetzagentur über ihre Mitteilungen zu den Datenformaten. Die Mitteilung Nr. 56 veröffentlicht die Fassungen, die ab dem 1. Oktober 2026 gelten. Dazu gehört das UTILTS Anwendungshandbuch 1.1, Stand MIG 1.1e. Es gilt für Strom. Im Vorwort nennt es die Übermittlung der Berechnungsformel und der Definitionen als Gegenstand.

Die drei Definitionsarten

Das Anwendungshandbuch führt drei Arten von Definitionen. Jede hat einen eigenen Nachrichteninhalt, und jede hat eine Übersicht und eine ausgerollte Fassung.

Die Zählzeitdefinition beschreibt, in welchen Zeitfenstern welches Zählzeitregister gilt. Ein Register steht für eine Tarifzeit, etwa für Schwachlast oder Hochlast. In der Übersicht trägt die Nachricht den Code der Definition, die Häufigkeit der Übermittlung und Angaben zur Bestellbarkeit. Der Nachrichteninhalt nennt unter anderem die Register der Definition. Je Register führt er ein eigenes Kennzeichen zur Schwachlastfähigkeit.

Die Schaltzeitdefinition beschreibt, wann ein Gerät oder eine Anlage einen Zustand wechselt. Sie ist damit die Grundlage für zeitgesteuerte Schaltvorgänge an der Lokation.

Die Leistungskurvendefinition beschreibt, ab welchem Anteil der Leistung ein oberer Schwellwert erreicht wird. Im ausgerollten Fall trägt jeder Änderungszeitpunkt einen oberen Schwellwert als Mengenangabe in Prozent. Das Anwendungshandbuch verlangt zu jedem Leistungskurvenänderungszeitpunkt einen oberen Schwellwert.

Die Übersichts-Anwendungsfälle und die ausgerollten Anwendungsfälle stehen im Anwendungshandbuch in getrennten Abschnitten. Abschnitt 7 beschreibt die Übersicht, Abschnitt 9 die ausgerollten Definitionen.

Wer mit wem kommuniziert

Die Richtung steht in jeder Anwendungsfall-Tabelle im Kopf. Die Übersichten tauschen jeweils zwei Richtungen aus. Ein Netzbetreiber sendet seine Übersicht an Lieferant und Messstellenbetreiber, ein Lieferant sendet seine Übersicht an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

Die ausgerollten Fassungen folgen demselben Muster. Sendet der Netzbetreiber, liest der Lieferant mit. Sendet der Lieferant, empfangen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die Definition.

In der Anwendungsübersicht wird dieser Aufbau in einzelne Zeilen zerlegt. Die Übersicht erscheint dort je Definitionsart in drei oder vier Zeilen. Schaltzeit- und Leistungskurvendefinition laufen in beide Richtungen, also NB an LF, NB an MSB, LF an NB und LF an MSB. Die Zählzeitdefinition fehlt in der Richtung Lieferant an Netzbetreiber, weil der Netzbetreiber sie vorgibt. Für sie stehen nur drei Zeilen, nämlich NB an LF, NB an MSB und LF an MSB.

Die ausgerollte Fassung erscheint je Definitionsart in vier Zeilen. Auch hier fehlt die Zählzeitdefinition in der Richtung Lieferant an Netzbetreiber. Die Zählzeit wird in allen Fällen vom Netzbetreiber ausgegeben.

Der Ablauf in zwei Stufen

Der folgende Ablauf zeigt, wie aus einer angekündigten Definition eine beim Messstellenbetreiber parametrierte Regel wird. Der Messstellenbetreiber kann vor dem Ausrollen bestellen, muss aber nicht: Die Übersicht nennt über den Code ZD7 ausdrücklich, ob eine Zählzeitdefinition bestellbar ist.

Z27 bestellbarZ28 nicht bestellbarVerantwortlicherNB oder LFStufe 1: Übersicht25004, 25006 oder 25007Bestellbar?CAV+ZD7Empfänger bestelltper ORDERSkeine BestellungStufe 2: ausgerollteFassung25005, 25008 oder25009Empfänger bringtÄnderungszeitpunkte inchronologischeReihenfolgeMSB parametriertGerätetechnikZukunft, nichtVergangenheit
Zwei Stufen der UTILTS-Definitionen: Der Verantwortliche kündigt die Definition als Übersicht an, bestellt wird nur bei bestellbarer Definition, und die ausgerollte Fassung liefert die Änderungszeitpunkte für ein Kalenderjahr.

Der Ablauf erklärt die Prüfidentifikatoren. Jede Übersicht trägt im RFF-Segment der Segmentgruppe SG6 den Prüfidentifikator und die Rolle Z13. Dort steht für die Übersicht der Zählzeitdefinitionen der Wert 25004. Die Übersicht der Schaltzeitdefinitionen trägt 25006, die Übersicht der Leistungskurvendefinitionen 25007. Dasselbe Feld trägt in der ausgerollten Fassung 25005, 25008 oder 25009.

Übersicht und ausgerollte Fassung im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die beiden Stufen gegenüber. Die Angaben stammen aus den Anwendungsfall-Tabellen in Abschnitt 7 und Abschnitt 9 des UTILTS AHB 1.1.

Merkmal Übersicht der Definition Ausgerollte Definition
Prüfidentifikator Zählzeit 25004 25005
Prüfidentifikator Schaltzeit 25006 25008
Prüfidentifikator Leistungskurve 25007 25009
BGM-Code Zählzeit Z60 Übersicht Zählzeitdefinitionen Z59 Ausgerollte Zählzeitdefinition
BGM-Code Schaltzeit Z78 Übersicht Schaltzeitdefinitionen Z80 Ausgerollte Schaltzeitdefinition
BGM-Code Leistungskurve Z79 Übersicht Leistungskurvendefinitionen Z81 Ausgerollte Leistungskurvendefinition
Häufigkeitsangabe CAV+ZE0+Z33 einmalig oder Z34 jährlich steuert die Befüllung der Zeitpunkte
Änderungszeitpunkt nicht enthalten DTM+Z33 Zählzeit, DTM+Z44 Schaltzeit oder DTM+Z45 Leistungskurve
Gültigkeit Angabe DTM+157 Gültig ab DTM+Z34 Beginn und DTM+Z35 Ende
Umfang Code, Register, Bestellbarkeit vollständiges Kalenderjahr je Änderungszeitpunkt

Im UNH-Segment trägt UNH 0065 den Wert UTILTS. Das Feld UNH 0057 in derselben Zeile trägt die Versionsnummer der zugrundeliegenden BDEW-Nachrichtenbeschreibung. In der Fassung 1.1 des Anwendungshandbuchs ist das 1.1e. Eine eingelesene UTILTS erkennen Sie also erst am Prüfidentifikator und am BGM-Code. Der Nachrichtentyp allein benennt den Anwendungsfall nicht.

Konkretes Beispiel: Zählzeitdefinition vom Netzbetreiber

Ein vereinfachtes Beispiel für eine ausgerollte Zählzeitdefinition, die vom Netzbetreiber an den Messstellenbetreiber geht.

Der Netzbetreiber hat die Übersicht der Zählzeitdefinitionen mit dem Prüfidentifikator 25004 an Lieferant und Messstellenbetreiber gesendet. Die Übersicht trägt den Code der Definition, die Häufigkeit der Übermittlung als jährlich zu übermittelnde Definition, also CAV+ZE0+Z34, und die Angabe zur Bestellbarkeit. Die Version der Übersicht ergibt sich nach Abschnitt 6.1 des UTILTS AHB 1.1 aus drei Angaben: der MP-ID des Absenders, der Versionsangabe DTM+293 und dem Feld DTM+157 Gültig ab.

Der Messstellenbetreiber bestellt die Definition. Der Netzbetreiber rollt sie aus und sendet dieselbe Definition mit dem Prüfidentifikator 25005. Die Nachricht nennt den Code der Definition, den Gültigkeitsbeginn als DTM+Z34, das Gültigkeitsende als DTM+Z35 und je Register eine Reihe von Zählzeitänderungszeitpunkten als DTM+Z33.

Der Empfänger bringt diese Zeitpunkte selbst in eine chronologische Reihenfolge. Das Anwendungshandbuch macht ihm das zur Pflicht. Zusätzlich muss ein Zählzeitänderungszeitpunkt exakt dem Zeitpunkt des Gültigkeitsbeginns entsprechen. So steht der Startzustand des ersten Registers fest.

Stolpert der Messstellenbetreiber über die Menge, hilft die Häufigkeitsangabe. Ist die Definition jährlich zu übermitteln, trägt jeder Änderungszeitpunkt den Code 303 und damit ein volles Datum mit Uhrzeit. Ist sie einmalig zu übermitteln, genügt die Uhrzeit als Code 401. Der erste Zeitpunkt des normierten Tages beginnt um 00:00. Diese Befüllungslogik steht in Abschnitt 8.4 des AHB für Zählzeiten, in Abschnitt 8.5 für Schaltzeiten und in Abschnitt 8.6 für Leistungskurven.

Folgen und Fehlerfälle

Die schwerwiegendste Einschränkung betrifft die Vergangenheit. Eine rückwirkende Parametrierung einer ausgerollten Definition ist nach Abschnitt 8.1 des AHB nicht möglich. Muss unterjährig geändert werden, verlangt das Anwendungshandbuch die korrigierte Fassung für das gesamte Kalenderjahr. Der in der Vergangenheit liegende Teil ist vom Empfänger weder zu prüfen noch zu validieren. Der Messstellenbetreiber berücksichtigt nur die in der Zukunft liegenden Änderungszeitpunkte.

Wer diese Regel übergeht, erzeugt zwei Wahrheiten. Die Abrechnung des Lieferanten stützt sich auf eine Zählzeit, die das Gerät bereits anders anwendet. Solche Fälle sind später nicht mehr sauber aufzulösen, weil die Messung die ursprüngliche Konfiguration nicht mehr kennt.

Ein zweiter Fehlerfall betrifft die fehlende Fortschreibung. Eine ausgerollte Definition deckt ein Kalenderjahr ab. Wer die jährliche Neuübermittlung nicht einplant, lässt sie auslaufen. Die Zählzeit gilt dann über den Jahreswechsel hinaus nicht weiter.

Ein dritter Fehlerfall betrifft die Versionsbildung. Die Übersicht wird über das Tupel aus Absender, Versionsangabe und Gültig ab versioniert. Wer eine inhaltlich geänderte Übersicht mit unveränderter Versionsangabe sendet, macht die Änderung für den Empfänger unkenntlich.

Dazu kommt die Eindeutigkeit der Codes. Nach Abschnitt 6.1 des Anwendungshandbuchs vergibt der verantwortliche Netzbetreiber oder Lieferant die Codes für die Zählzeitdefinitionen und deren Register selbst. Sie müssen pro Marktpartner eindeutig sein. Innerhalb eines Vorgangs gilt zusätzlich die strengere Regel: Der Code der Zählzeitdefinition muss dort eindeutig sein. Wer beide Regeln verwechselt, hält eine Nachricht für korrekt, die im Marktpartnerverhältnis mehrdeutig bleibt.

Ein vierter Fehlerfall liegt in der Auswertung. Die Register einer Zählzeitdefinition sind nicht dasselbe wie eine Schwachlastregel. Ob ein Register schwachlastfähig ist, trägt die Nachricht als eigenes Kennzeichen in der Segmentgruppe SG9. Wer aus der Zahl der Register auf die Schwachlastfähigkeit schließt, liegt daneben.

Ein fünfter Fehlerfall betrifft die Häufigkeit. Die Übersicht kennzeichnet über die Häufigkeit der Übermittlung, ob eine Definition einmalig oder jährlich zu übermitteln ist. Wer diese Angabe überliest, plant die falsche Fortschreibung. Bei jährlicher Übermittlung sind die Zeitpunkte vollständig zu führen. Bei einmaliger Übermittlung genügt die Uhrzeit.

Typische Missverständnisse

Die UTILTS überträgt Messwerte. Nein. Messwerte laufen über MSCONS. Die UTILTS trägt die Regel, nach der Werte gebildet, gezählt oder geschaltet werden.

Übersicht und ausgerollte Fassung sind dasselbe Dokument in zwei Formaten. Nein. Die Übersicht kündigt an, was es gibt. Die ausgerollte Fassung liefert die konkreten Zeitpunkte für ein Kalenderjahr.

Ein Prüfidentifikator beschreibt die Richtung. Nein. Der Prüfidentifikator beschreibt den Anwendungsfall. Die Richtung ergibt sich aus den Marktrollen in der Nachricht und aus dem Prozessschritt.

Der Empfänger darf die Zeitpunkte so übernehmen, wie sie kommen. Nein. Er muss sie selbst in eine chronologische Reihenfolge bringen. Das Anwendungshandbuch schreibt ihm diese Arbeit zu.

Die Übersicht ist für den Empfänger unverbindlich. Nein. Sie trägt die Angabe zur Bestellbarkeit und zur Häufigkeit. Ohne diese Angaben weiß der Empfänger nicht, ob er bestellen muss und wie oft er mit einer neuen Fassung rechnen kann.

Eine ausgerollte Definition darf jederzeit korrigiert werden. Nein. Rückwirkend ist das nicht möglich. Die Korrektur gilt immer für das gesamte Kalenderjahr.

Quellen und Pflegehinweis

Dieser Artikel stützt sich auf drei Dokumente der Bundesnetzagentur zum Stand ab dem 1. Oktober 2026. Das UTILTS Anwendungshandbuch 1.1 trägt die Anwendungsfälle, die Segmentgruppen und die Befüllungslogik. Die Mitteilung Nr. 56 nennt den Geltungsbeginn und die zugehörigen Fassungen. Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 ordnet die Prüfidentifikatoren den Prozessschritten und Rollen zu.

Die Definitionen selbst bleiben über die Fassungen hinweg stabil. Die Prüfidentifikatoren und die Feldbelegung ändern sich mit jedem Formatstand. Vor jeder Umsetzung sind die Anwendungsübersicht und das Anwendungshandbuch in der geltenden Fassung zu prüfen, besonders die Befüllungslogik der DTM-Segmente und die Paketübersicht.

Zur Berechnungsformel, die im selben Nachrichtentyp läuft, siehe Lokationsbündel und Lokationsstruktur. Wie ein Prüfidentifikator eine Nachricht steuert, erklärt Prüfidentifikatoren verstehen.

Primärquellen zum Nachlesen