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INSRPT: Störungsmeldung und Informationsmeldung im Messwesen

Wie die INSRPT Störungsmeldung, Bestätigung, Ablehnung, Informationsmeldung und Ergebnisbericht über die Prüfidentifikatoren 23001 bis 23012 ablaufen und worin der Unterschied zur Ersatzwertbildung liegt.

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Kurzantwort

Eine Störung an der Messlokation wird als INSRPT gemeldet. Die INSRPT ist der Prüfbericht der Marktkommunikation. Der Störungsmelder schickt die Meldung mit dem Prüfidentifikator 23001 an den Messstellenbetreiber der Messlokation. Der Messstellenbetreiber antwortet, bestätigt die Störung oder lehnt sie ab. Später meldet er das Ergebnis der Behebung.

Die Fristen hängen an der messtechnischen Einordnung. Bei einer modernen Messeinrichtung gilt als spätester Übertragungstermin der dritte Werktag nach dem Eingang der Meldung. Bei einer intelligenten Messeinrichtung ist es der erste Werktag.

Die Störungsmeldung löst keine Ersatzwertbildung aus. Sie meldet einen Zustand. Fehlende Werte entstehen erst daraus und laufen dann über MSCONS und die Bildungsregeln der VDE-AR-N 4400.

Einordnung: Was die INSRPT ist

INSRPT steht im UNH-Segment als Nachrichtentyp. Der Wert des Datenelements 0065 lautet INSRPT, der Prüfbericht trägt die Dokumentenart 4. Im BGM-Segment steht der Code 4 für „Prüfbericht“, danach folgt die Dokumentennummer. Diesen Aufbau zeigt der AHB für den Prüfidentifikator 23001, Nachrichten-Kopfsegment und Beginn der Nachricht.

Der Name ist irreführend. „Prüfbericht“ meint hier mehr als eine Prüfung. Die INSRPT trägt alle Nachrichten des Use-Cases „Störungsbehebung in der Messlokation“. Das sind Meldung, Antwort, Zwischeninformation und Ergebnis. Dazu kommen die Meldungen des Messstellenbetreibers der Marktlokation an Netzbetreiber, Lieferant und Übertragungsnetzbetreiber.

Der Use-Case beschreibt diese Kette. Der Störungsmelder teilt dem Messstellenbetreiber der Messlokation eine Störung mit. Der Messstellenbetreiber informiert die Messstellenbetreiber der betroffenen Marktlokationen, die wiederum alle berechtigten Rollen informieren müssen. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die Störung unverzüglich zu beseitigen. Nach der Behebung läuft dieselbe Kette erneut. Das steht im Kapitel 1.1 „UC: Störungsbehebung in der Messlokation“ der WiM Teil 2, Lesefassung zum Beschluss BK6-24-174.

Die Prüfidentifikatoren im Überblick

Die acht Prüfidentifikatoren zerfallen in zwei Gruppen. Die erste Gruppe läuft zwischen Störungsmelder und Messstellenbetreiber der Messlokation. Die zweite Gruppe läuft vom Messstellenbetreiber an die übrigen Rollen. Die Tabelle nennt je Prüfidentifikator die Richtung und den Auslöser. Grundlage sind die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 und die Kopfmetadaten der Anwendungshandbücher INSRPT je Prüfidentifikator.

Prüfi Nachricht Richtung Auslöser
23001 Störungsmeldung LF/NB/MSB an MSB Störung festgestellt oder vermutet
23003 Ablehnung MSB an LF/NB/MSB Vertragsverhältnis beendet oder keine Störung feststellbar
23004 Bestätigung MSB an LF/NB/MSB Störung liegt vor
23005 Informationsmeldung (Störungsmeldung) MSB an NB (Gas), MSB an NB/LF (Strom) Bestätigung der Störung
23008 Ergebnisbericht MSB an LF/NB/MSB Behebung abgeschlossen
23009 Informationsmeldung (Störungsbehebung) MSB an NB (Gas), MSB an NB/LF (Strom) Ergebnisbericht 23008 ergangen
23011 Informationsmeldung (Störungsmeldung) MSB an NB/LF/ÜNB Störung an der Marktlokation
23012 Informationsmeldung (Störungsbehebung) MSB an NB/LF/ÜNB Behebung an der Marktlokation

Zwei Paare stechen heraus. 23001 und 23004 bilden Frage und Bestätigung. 23008 und 23009 bilden das Ergebnis auf zwei Ebenen. Der AHB 23008, Segmentgruppe SG4 mit RFF+TN nennt den Ergebnisbericht ausdrücklich „WiM / Ergebnisbericht vom MSB an LF/NB/MSB“. Der AHB 23009, ebenso SG4 mit RFF+TN, führt den Namen „Informationsmeldung (Störungsbehebung) vom MSB an NB/LF“. Beide tragen die Bezugsnachricht in der Transaktions-Referenznummer bei.

Der 23009 hängt am 23008. Der AHB verlangt in SG4 RFF+TN die Vorgangsnummer aus der Dokumentennummer der Bezugsnachricht, hinterlegt als Bedingung [508]. Der Prozessschritt 8 der WiM Teil 2 trägt dazu die Frist „Zeitgleich mit Nr. 7“. Ohne einen ergangenen Ergebnisbericht gibt es also keine Informationsmeldung zur Behebung.

Die Anwendungsübersicht führt die Prüfidentifikatoren mit ihrer Rolle und ihrem Anwendungsfall. Sie ist die verbindliche Zuordnung von Prüfi zu Nachricht. Wer die Richtung eines Prüfi braucht, liest sie dort nach. Eine Ableitung aus dem Feld richtung eines Werkbankeintrags genügt dafür nicht.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Der Ablauf folgt der Sequenzdiagramm-Tabelle in Kapitel 1.2 der WiM Teil 2. Elf Schritte stehen dort. Für den Artikel zählen die Meldung des Störungsmelders, die Antwort, die Information und das Ergebnis.

"MSB derMarktlokation""MSB derMesslokation""StörungsmelderLF/NB/MSB""23001 Störungsmeldung,festgestellt oder vermutet""23004 Bestätigung oder23003 Ablehnung""23005 InformationsmeldungStörung""23008 Ergebnisbericht""23009 InformationsmeldungBehebung"
Störungsbehebung in der Messlokation: Der MSB der Messlokation beantwortet die Meldung, informiert die Marktlokation und meldet das Ergebnis.

Schritt 1 bleibt formfrei, wenn die Störung nicht von Netzbetreiber, Messstellenbetreiber der Marktlokation oder Lieferant gemeldet wird. Dann darf die Meldung auf einem anderen Format als EDIFACT erfolgen. Diese Erlaubnis gilt auch für die Antwort in Schritt 2 und für die Mitteilung des Ergebnisses in Schritt 7. Belegt ist das in Kapitel 1.2 „SD: Störungsbehebung in der Messlokation“, Spalte Hinweis/Bemerkung zu den Nummern 1, 2 und 7.

Die Frist in Schritt 2 hängt an der Geräteklasse. Bei kME ohne RLM und bei mME gilt: unverzüglich, spätestens aber der 3. Werktag nach dem Übertragungstermin von Schritt 1. Bei kME mit RLM und bei iMS gilt der 1. Werktag. Konnte die Störungsprüfung bis Fristablauf nicht abgeschlossen werden, teilt der Messstellenbetreiber auch das mit. Die Frist in Schritt 3 ist zeitgleich mit Schritt 2. Ohne Bestätigung geht keine Informationsmeldung an den Messstellenbetreiber der Marktlokation.

Die Fristen der Folgeschritte staffeln sich. Schritt 4 bis 6 sind unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach Schritt 3. Die Mitteilung des Ergebnisses in Schritt 7 richtet sich wieder nach der Geräteklasse. Bei kME ohne RLM, mME und bei iMS ohne Viertelstundenbilanzierung sind es 7 Werktage nach Schritt 2. Bei kME mit RLM und bei iMS mit Viertelstundenbilanzierung sind es 4 Werktage. Bei kME mit RLM in Mittel- oder Hochspannung und bei iMS in Mittel- oder Hochspannung sind es 2 Werktage. Die Staffelung steht in Kapitel 1.2, Spalte Frist zu den Nummern 2 bis 11.

Den Sonderfall nennt Kapitel 1.1. Stellt der Messstellenbetreiber die Störung selbst fest, werden die Prozessschritte 1, 2 und 7 nicht durchlaufen. Der Prozess läuft trotzdem, weil die Informationspflichten bleiben.

Was in den Nachrichten steht

Der Prüfidentifikator 23001 trägt drei Angaben zum Sachverhalt. In der Segmentgruppe SG7 steht DTM+163 für den Beginn der Verarbeitung. Das STS-Segment führt im Datenelement 9015 den Gerätestatus Z06 und im Datenelement 4405 die Störungsart.

Die Störungsart hat genau zwei zulässige Werte. Z11 heißt „festgestellte Störung“, Z12 heißt „vermutete Störung“. Mehr Zustände kennt die Meldung nicht. Den Meldepunkt trägt die Segmentgruppe SG8 mit NAD+DP und LOC+172. Kapitel 1.1 der WiM Teil 2 nennt dieselben Angaben in Worten: „In der Störungsmeldung werden die vermutete bzw. festgestellte Störungsart und ggf. weitere Zusatzdaten übermittelt.“ Beides steht im AHB 23001, Segmentgruppen SG7 und SG8 und in Kapitel 1.2, Nummer 1.

Die Ablehnung im Prüfi 23003 trägt im STS-Segment den Status der Antwort E01. Dazu kommen zwei Gründe. Z29 heißt „Ablehnung (kein Vertragsverhältnis mehr vorhanden)“, ZB8 heißt „keine Störung feststellbar“. Die Bestätigung im Prüfi 23004 wiederholt den Gerätestatus Z06 und ergänzt DTM+292, den geplanten Zeitpunkt der abgeschlossenen Arbeit. Damit bekommt der Störungsmelder den voraussichtlichen Behebungstermin als Datum.

Der Ergebnisbericht im Prüfi 23008 ist der reichste der Gruppe. Das STS-Segment trägt den Gerätestatus Z06 und im Datenelement 4405 entweder Z09 „störungsfrei“ oder Z10 „gestört“. Im Datenelement 9013 folgen sechs mögliche Ursachen und Ausgänge. Dazu gehören Z75 Kommunikationsstörung, Z78 Gerätewechsel, Z81 Messeinrichtung gestört oder defekt, ZB8 keine Störung feststellbar, ZC1 Störungsbehebung nicht möglich und ZS1 Reparatur ohne Gerätewechsel. Hinzu kommen drei Zeitangaben: DTM+9 für die Bearbeitung, DTM+163 für den Beginn und DTM+164 für das Ende der Verarbeitung. Diesen Aufbau zeigt der AHB 23008, Segmentgruppe SG7.

Die Kombinationen sind nicht frei. Der AHB hängt Bedingungen an die Codes. Z78 Gerätewechsel setzt voraus, dass eine Störung festgestellt wurde. ZB8 „keine Störung feststellbar“ gilt nur, wenn in diesem STS das Datenelement 4405 den Wert Z09 trägt. ZC1 „Störungsbehebung nicht möglich“ gilt nur bei 4405 gleich Z10 und verlangt zusätzlich, dass die Behebung durch den Messstellenbetreiber selbständig und unverschuldet nicht möglich war. In diesem Fall ist in SG7 FTX+AAO der Grund anzugeben. Diese Bedingungen stehen im AHB 23008 und 23009, Segmentgruppe SG7.

Der Meldepunkt unterscheidet die beiden Gruppen. In 23001, 23003, 23004, 23005 und 23008 trägt LOC+172 im Datenelement 3225 die Kennung der Messlokation. In 23011 und 23012 trägt dasselbe LOC+172 die Kennung der Marktlokation. Die zugeordnete Messlokation folgt dort zusätzlich in RFF+Z21. Das ist der technische Ausdruck für die Ebenen des Use-Cases.

Konkretes Beispiel: eine Störung an einer kME ohne RLM

Ein Lieferant bemerkt, dass die Werte einer Marktlokation seit Wochen ausbleiben. Der Messstellenbetreiber der Messlokation hat dort eine kME ohne RLM eingebaut. Der Lieferant kann nur vermuten, dass die Messeinrichtung gestört ist.

Am Montag schickt er eine INSRPT mit dem Prüfi 23001 an den Messstellenbetreiber. Das STS-Segment trägt Z06 und Z12, also Gerätestatus mit vermuteter Störung. Der Meldepunkt ist die Messlokation. Damit ist die Meldung vollständig.

Der Messstellenbetreiber hat nun drei Werktage. Bei kME ohne RLM ist der dritte Werktag nach dem Übertragungstermin der späteste Termin für die Antwort. Er prüft die Messeinrichtung am Mittwoch und stellt einen Defekt fest. Also antwortet er noch am Mittwoch mit dem Prüfi 23004. Das STS-Segment trägt Z06 und den Termin der geplanten Behebung in DTM+292. Zeitgleich mit dieser Antwort geht die Informationsmeldung 23005 an den Netzbetreiber.

Der Netzbetreiber gibt die Information weiter. Wenn an der Marktlokation weitere Rollen beteiligt sind, erreicht sie spätestens einen Werktag später alle Berechtigten. Der Messstellenbetreiber tauscht die Messeinrichtung am Freitag. Sieben Werktage nach seiner Antwort ist der späteste Termin für den Ergebnisbericht, hier also der Dienstag der Folgewoche. Er schickt den Prüfi 23008 mit Z06, Z09 und Z78, dazu die drei Zeitangaben. Z09 sagt „störungsfrei“, Z78 sagt „Gerätewechsel“. Der Netzbetreiber erhält die passende Informationsmeldung 23009.

Dieses Beispiel ist vereinfacht. Zwei Punkte bleiben der Fachprüfung vorbehalten: ob die Zuordnung der Rollen im konkreten Fall genau so aussieht, und ob eine Marktlokation mit weiteren Messlokationen beteiligt ist.

Folgen und Fehlerfälle

Der häufigste Fehler ist die falsche Störungsart. Eine vermutete Störung als festgestellte Störung zu melden, verkürzt die Frist nicht. Es erzeugt nur eine falsche Spur. Die beiden Codes Z11 und Z12 tragen unterschiedliche Zusagen an den Empfänger.

Der zweite Fehler ist der fehlende Bezug. Bestätigung, Ablehnung und Ergebnisbericht tragen die Vorgangsnummer der Bezugsnachricht in RFF+AAV oder RFF+TN. Fehlt sie, lässt sich die Antwort keiner Meldung zuordnen. Der AHB hängt an das Feld den Hinweis, dass die Vorgangsnummer aus der Dokumentennummer der Bezugsnachricht stammt.

Der dritte Fehler betrifft ZC1. Wer „Störungsbehebung nicht möglich“ meldet, muss den Grund im Freitext nachliefern. Ohne FTX+AAO bleibt die Meldung unvollständig. Der AHB bindet beide Angaben aneinander.

Ein vierter Fehler ist die Verwechslung der Meldepunkte. In 23011 und 23012 steht die Marktlokation im LOC+172, die Messlokation nur in RFF+Z21. Wer dort die Messlokation in LOC+172 einträgt, bricht das Format.

Auf der Prozessebene drohen zwei Folgen. Ohne Ergebnisbericht bleibt die Störung in den Systemen offen, obwohl die Messeinrichtung längst getauscht ist. Ohne Informationsmeldung an die betroffenen Marktlokationen erfahren Lieferant und Netzbetreiber nichts von der Behebung. Die berechtigten Rollen arbeiten dann mit einem veralteten Störungszustand.

Typische Missverständnisse

Die INSRPT ersetzt keine MSCONS. Die Störungsmeldung beschreibt einen Zustand. Sie trägt keine Energiemenge. Fehlende oder unplausible Werte laufen über die Prozesse zur Aufbereitung und Übermittlung von Werten.

Eine Störungsmeldung löst keine Ersatzwertbildung aus. Die Begriffe stehen an verschiedenen Stellen. Kapitel 2.1 der WiM Teil 2 trennt sie sauber. Ein vorläufiger Wert ist der Wert für einen gestörten, fehlenden oder nicht plausiblen Messwert, bis ein wahrer Wert oder ein Ersatzwert vorliegt. Er ist nicht abrechnungsrelevant. Ein Ersatzwert ist ein plausibler Wert anstelle eines fehlenden oder unplausiblen wahren Werts. Er ist an der Marktlokation abrechnungsrelevant. Beide werden nach den Bildungsregeln der VDE-AR-N 4400 gebildet. Das steht in Kapitel 2.1 „Begriffsbestimmungen“ der WiM Teil 2.

Der Zusammenhang entsteht erst über das Gerät. Ist ein Fehler bekannt, wegen dessen keine wahren Werte mehr zu erwarten sind, beginnt der Messstellenbetreiber unverzüglich mit der Ersatzwertbildung. So steht es in Kapitel 2.5.4 „Prinzipien zur Nutzung Vorläufiger Wert“. Die INSRPT meldet die Störung, die Ersatzwertbildung füllt die Lücke.

Ein Zählwerksfehler ist kein Ersatzwertfall auf dem Zählerstand. Kapitel 1.1 nennt den Fall ausdrücklich. Bei einem Zählwerksstillstand, einer Verlangsamung oder einer Manipulation übermittelt der Messstellenbetreiber eine Korrekturenergiemenge auf Ebene der Messlokation. Der abgelesene Zählerstand wird nicht korrigiert. Die Ersatzwertbildung dient nur der Ermittlung der Korrekturenergiemenge.

Nicht jede Störung braucht eine Antwort an den Melder. Meldet der Netzbetreiber selbst, läuft der Prozess ohne die Schritte 1, 2 und 7. Die Informationspflichten an die Marktlokationen bleiben.

Fehlende Werte beim Übertragungsnetzbetreiber sind keine Störungsmeldung. Kapitel 1.1 grenzt ab: Fehlen dem Übertragungsnetzbetreiber Werte, läuft stattdessen die Reklamation von Werten beim Messstellenbetreiber.

Quellen und Pflegehinweis

Dieser Artikel stützt sich auf die WiM Teil 2 in der Lesefassung zum Beschluss BK6-24-174. Der Beschluss ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Messstellenbetrieb. Kapitel 1 beschreibt den Use-Case „Störungsbehebung in der Messlokation“ mit Use-Case-Beschreibung und Sequenzdiagramm. Kapitel 2.1 trennt die Statusarten von Werten.

Die Nachrichtenstruktur stammt aus den Anwendungshandbüchern der EDI@energy. Der AHB legt je Prüfidentifikator Segmentgruppen, Datenelemente, Codes und Bedingungen fest. Die maschinenlesbaren Abzüge liegen im Repository Hochfrequenz/machine-readable_anwendungshandbuecher. Die Ausgabe, ab der ein Artikel gilt, nennt die Mitteilung Nr. 51 der Bundesnetzagentur zu den Datenformaten. Sie benennt Fassung, Stand und Gültigkeitsbeginn der Formate und Anwendungshandbücher.

Drei Dinge sind bei der Pflege zu prüfen. Erstens die Fassung. Die Fristen und Prüfidentifikatoren hängen an der gültigen WiM-Festlegung. Zweitens die Rollenzuordnung. Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 führt sie jährlich neu. Drittens die Code-Listen. Der Ergebnisbericht kennt sechs Ausgangscodes; kommen weitere hinzu, ist die Tabelle oben zu ändern.

Primärquellen zum Nachlesen