nNick Energy Atlas
Weiterentwicklung

05Energiedaten & Bilanzierung

Marktweite Datenmodelle

Welche Datenmodelle die Marktkommunikation bis 2030 tragen, was heute beschlossen ist und was noch konsultiert wird.

Arbeitsplatz mit Stromzähler, Netzlandschaft und visualisierten Last- und Bilanzkurven
Zeitreihen machen sichtbar, wann Erzeugung, Verbrauch und Bilanz auseinanderliegen.
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Kurzantwort

Das marktweite Datenmodell bleibt bis 2030 ein Übergangsmodell. EDIFACT-Nachrichten werden weiter im Halbjahresrhythmus gepflegt, zuletzt verbindlich zum 1. April 2026. Parallel entsteht mit den API-Webdiensten eine zweite, JSON-basierte Schicht, die zum Umsetzungstermin 1. April 2027 zentrale Anwendungsfälle übernimmt. Tragende Bausteine dieser Schicht sind durchgängig vergebene Objektkennungen: die Netzlokations-ID und die Zählpunktbezeichnung jeder Messlokation. Beides bereitet den MaBiS-Hub vor, der Aggregation und Bilanzkreisabrechnung bei einem zentralen Akteur bündelt. Der Datenbestand verschiebt sich damit von Nachrichtendateien zu einem Objektbestand mit Bezugsschlüsseln.

Was am Modell heute schon feststeht

Die Pflege der bestehenden Formate läuft weiter. Mit Mitteilung Nr. 54 vom 1. Oktober 2025 hat die Beschlusskammer 6 neue spartenübergreifende Nachrichtentypversionen veröffentlicht, die für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer ab dem 1. April 2026 verbindlich gelten. Betroffen sind die EDIFACT-Formate COMDIS, INVOIC, MSCONS, ORDERS, ORDRSP, PARTIN, REMADV und UTILMD Gas, dazu die Allgemeinen Festlegungen 6.1c, die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 3.3 und die Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.5c.

Die XML-Dokumente der XML-Datenformate stehen in derselben Mitteilung, darunter AcknowledgementDocument, ActivationDocument und die Kaskade für den Redispatch. Der Übertragungsweg AS4 wird in Version 2.5 fortgeschrieben.

Für die Datenhaltung heißt das: Wer 2026 anschlussfähig sein will, braucht weiterhin die EDIFACT-Werkzeuge. Ein Umstieg auf API entbindet davon nicht, weil beide Schichten über Jahre parallel laufen.

Der Wechsel auf API-Webdienste

Das Konzept für die neue Schicht hat die Beschlusskammer 6 am 1. September 2025 zur Konsultation gestellt. In der Mitteilung Nr. 53 steht das Konzept zur Nutzung und Veröffentlichung von API-Webdiensten, das die Projektgruppe EDI@Energy erarbeitet hat. Zwei Gründe nennt die Mitteilung: Die Geschäftsprozesse der Energiewende ändern sich schneller als bisher, und viele einzelne API-Webdienste brauchen eine zentrale Ablage der Schnittstellenbeschreibungen sowie ein Regelwerk für deren Nutzung.

Die Konsultation lief bis zum 15. Oktober 2025. Für Kapitel 1 bis einschließlich 8 waren die Rückmeldungen nach Kapitel 10.1 vorgesehen. Kapitel 9 zur Ausgestaltung der Webdienste wurde gesondert nach Kapitel 10.2 abgefragt.

Die Umsetzung ist inzwischen konkret. In der Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 stehen die Nachrichtentypversionen und Dokumente für den Umsetzungstermin 1. April 2027 zur Konsultation, mit Stellungnahmefrist bis zum 31. August 2026. Enthalten sind erstmals die API-Webdienste Strom als Release 2.0.0 im Repository der EDI@Energy, eine API-Guideline in Version 1.0c und Regelungen zum Übertragungsweg für API-Webdienste in Version 1.3. Der Nutzlastbereich ist JSON, wie die API-Guideline in Kapitel 3.3 festhält.

Objektkennungen als Fundament

Der eigentliche Datenmodellwechsel steckt in den Schlüsseln, nicht im Format. Die Mitteilung nennt drei Änderungen, die jeweils vorbereitende Schritte für den MaBiS-Hub sind.

Erstens erhält künftig jede Netzlokation im Strombereich eine Netzlokations-ID. Heute wird sie nur übermittelt, wenn der Prozess sie verlangt. Zweitens bekommt jede pauschale Marktlokation eine pauschale Messlokation zugeordnet. Damit hat jede Marktlokation mindestens eine zugeordnete Messlokation, entweder als pauschale Messlokation ohne Zähler oder als gemessene Messlokation mit Zähler. Drittens wird die Zählpunktbezeichnung der Messlokation durchgängig vergeben und kommuniziert.

Diese drei Punkte tragen dieselbe Aussage: Das Modell geht von einer lückenhaften, prozessabhängigen Kennung zu einem vollständigen Objektbestand über. Erst wenn jede Marktlokation eine Messlokation und jede Netzlokation eine ID hat, lassen sich Messwerte maschinell über alle Ebenen zuordnen.

Was die API-Schicht fachlich ändert

Die Mitteilung Nr. 57 listet konkrete Anwendungsfälle, die vollständig in die neue Struktur überführt werden.

Die UTILTS wird vollständig durch API-Webdienste ersetzt. Künftig lassen sich alle Berechnungen austauschen, die im Energiemarkt für die Wertebildung an einer Marktlokation, Tranche oder Netzlokation erforderlich sind. Die frühere Aussage, die Berechnungsformel müsse beim Absender angefragt werden, ist entfallen. Ebenso die Beschränkung auf eine Berechnungsformel je Lokation.

Lokationsbündel werden über einen eigenen API-Webdienst übertragen und nicht mehr über Lokationsbündelstruktur-Codes. Die Codeliste der Lokationsbündelstruktur wird dadurch obsolet, und die Lokationsbündelstruktur verlässt die UTILMD. Die Mitteilung nennt als Folge, dass komplexe Anschlusssituationen nicht mehr als nicht übermittelbar gelten.

Zählzeiten, Schaltzeiten und Leistungskurven sind vollständig in die neue Struktur überführt, Leistungskurven zusätzlich um Parameter für Erzeugung erweitert. Die zugehörigen Reklamations- und Antwortfälle wandern aus ORDERS und ORDRSP in API-Webdienste.

Beschlossen01.04.2026Inkrafttreten   derNachrichtentypversionennach   Mitteilung   Nr.54EDIFACT,   XML   undAS4   2.5Konsultiert01.09.2025Konzept   fürAPI-Webdienstezur   Konsultation,Frist   15.10.202531.07.2026NachrichtentypversionenundAPI-Webdienste2.0.0   für   den01.04.2027Im   Verfahrenseit   10.2024FestlegungsverfahrenMaBiS-HubBK6-24-210zweiVerfahrensblöckeBelegte Umsetzungsstufen der Marktkommunikation
Drei Verbindlichkeitsstufen mit ihrem jeweiligen Stand: beschlossen zum 1. April 2026, konsultiert für den 1. April 2027 und offen im Festlegungsverfahren.

Vereinfachtes Beispiel: eine Marktlokation mit Wärmepumpe

Ein Haushaltskunde betreibt eine Wärmepumpe hinter derselben Marktlokation wie seinen Haushaltsverbrauch. Die Marktlokation wird nicht mehr vermessen. Nach dem neuen Modell erhält sie eine pauschale Messlokation ohne Zähler, während die Wärmepumpe über eine gemessene Messlokation mit Zähler verfügt. Beide Messlokationen tragen eine durchgängig kommunizierte Zählpunktbezeichnung, die Marktlokation trägt zusätzlich eine Netzlokations-ID.

In der heutigen Abwicklung entstünde Streit darüber, welche Zuordnung im Stammdatenaustausch mitgeteilt wird. Nach dem Zielmodell stehen die Zuordnungen fest, und die Berechnungsformeln für beide Verwendungszwecke lassen sich über API-Webdienste austauschen, ohne dass der Empfänger beim Absender nachfragen muss.

Folgen und Fehlerfälle

Die Doppelpflege wird unterschätzt. Wer den API-Umstieg als Ablösung plant, verliert die Jahre, in denen beide Schichten parallel bedient werden müssen. Abweichende Umsetzungstermine aus gesetzlichen Vorgaben bleiben nach der Mitteilung Nr. 57 ausdrücklich unberührt.

Prüfidentifikatoren werden vergessen. Die Überführung von EDIFACT nach API ist auch in die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren eingearbeitet. Wer seine Prüfregeln aus dem AHB ableitet, sollte diese Übersicht deshalb mitpflegen.

Der Termin wird als Beschluss gelesen. Bei Redaktionsstand stehen die Dokumente für den 1. April 2027 noch zur Konsultation. Verbindlich wird erst der Stand, den die Bundesnetzagentur nach Auswertung der Stellungnahmen veröffentlicht.

Die Netzlokations-ID bleibt optional im eigenen System. Wer sie nur in den Prozessen vorhält, in denen sie heute verlangt wird, kann die späteren Zuordnungen nicht bilden. Der Aufwand entsteht vor dem MaBiS-Hub, nicht mit ihm.

Typische Missverständnisse

CIM ist kein beschlossener Nachfolger von EDIFACT. Die belegbaren Schritte sind die API-Webdienste auf JSON-Basis mit einer Guideline und eigenen Regelungen zum Übertragungsweg. Ein Beschluss, der die gesamte Marktkommunikation auf ein CIM-Datenmodell umstellt, lässt sich mit den hier herangezogenen Quellen nicht belegen.

Konsultiert ist nicht beschlossen. Das Konzept zu den API-Webdiensten steht seit September 2025 im Konsultationsverfahren, die Versionen für 2027 seit Juli 2026. Beide sind Zwischenstände.

Der MaBiS-Hub ist kein Datenformat. Er ist eine Organisationsentscheidung zur Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten mit zwei Verfahrensblöcken. Das Festlegungsverfahren dafür läuft seit Oktober 2024 und soll eine datenschutzkonforme Ausgestaltung spätestens ab dem Jahr 2030 sicherstellen (Verfahrensübersicht zum Az. BK6-24-210).

Ein zentraler Hub ersetzt keine Stammdatenpflege. Der Hub aggregiert Daten, die ihm zugeordnet werden müssen. Ohne vollständige Objektkennungen bleibt die Zuordnung Handarbeit.

Was das für die Messwertverarbeitung bedeutet, regelt der Nachbarartikel Pseudonymisierung. Das Verfahren selbst beschreibt MaBiS-Hub.

Quellen und Pflegehinweis

Tragende Grundlage sind die Mitteilungen der Beschlusskammer 6 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation. Zuerst die Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 für den Stand zur Konsultation 2027, dann die Mitteilung Nr. 54 vom 1. Oktober 2025 für die verbindlichen Versionen zum 1. April 2026 und die Mitteilung Nr. 53 vom 1. September 2025 für das API-Konzept. Den Verfahrensstand zum MaBiS-Hub führt die Übersicht zum Az. BK6-24-210.

Bei der Pflege sind vier Punkte zu prüfen. Erstens das Konsultationsergebnis zur Mitteilung Nr. 57, weil daraus der verbindliche Stand für den 1. April 2027 wird. Zweitens die Liste der Mitteilungen auf der Seite Datenformate zur Abwicklung der Marktkommunikation, weil sie zweimal jährlich neue Versionen führt. Drittens der Stand der beiden Verfahrensblöcke BK6-24-210-1 und BK6-24-210-2. Viertens die Termine für Lieferantenwechsel 24 und die Übermittlung von Zählerstandsgängen, weil die Mitteilung Nr. 47 vom 16. Dezember 2024 zeigt, wie kurzfristig solche Daten verschoben werden.

Primärquellen zum Nachlesen