Auf dieser Seite 7 Abschnitte
Kurzantwort
Ein Gaszähler misst ein Volumen unter den Bedingungen am Einbauort, das Betriebsvolumen in Kubikmetern. Abgerechnet wird dagegen die thermische Energie in Kilowattstunden. Zwei Faktoren überbrücken diese Lücke. Die Zustandszahl z rechnet das Betriebsvolumen auf den Normzustand um, also auf 0 Grad Celsius und 1013,25 Millibar. Der Abrechnungsbrennwert gibt an, wie viel Energie in einem Normkubikmeter des gelieferten Gases steckt. Aus Volumen, Zustandszahl und Brennwert entsteht die Energiemenge als Produkt.
Die Zustandszahl folgt der Höhenlage des Anschlusses, der Brennwert der Gasbeschaffenheit. Für beide Größen gilt das DVGW-Arbeitsblatt G 685 als Rechenregel. Der Netzbetreiber setzt sie also nicht frei fest.
Warum Gas eine zweite Rechenstufe braucht
Bei Strom gilt eine stille Selbstverständlichkeit: Was der Zähler als Kilowattstunde zählt, steht eins zu eins in der Abrechnung. Gas funktioniert anders. Der Zähler erfasst einen Volumenstrom, und Volumen ist keine Energie.
Das Problem liegt in der Physik des Gases. Ein Kubikmeter Erdgas dehnt sich aus, wenn er wärmer wird, und zieht sich zusammen, wenn der Druck steigt. Der Energieinhalt pro Kubikmeter schwankt zusätzlich mit der Zusammensetzung des Gases. Ein Endkunde an der Küste und ein Endkunde im Mittelgebirge können deshalb bei gleichem Zählerstand einen unterschiedlichen Energieverbrauch haben.
Der Gesetzgeber kennt Gas als eigene Bilanzierungsdomäne. Das Messstellenbetriebsgesetz beschreibt die Zählerstandsgangmessung in § 2 Satz 1 Nummer 27 MsbG als „die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit und stündlich ermittelter Zählerstände von Gasmengen“. Strom läuft also im Viertelstundenraster, Gas im Stundenraster. Für den Netzzugang fordert § 20 Absatz 1b EnWG Ein- und Ausspeisekapazitäten, die den Transport ohne Festlegung eines transaktionsabhängigen Pfades erlauben. Nach § 20 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG darf die Regulierungsbehörde die „Ausgestaltung des Bilanzierungssystems, insbesondere zur Einrichtung und Abwicklung von Bilanzkreisen“ und die „bilanzielle Zuordnung von Energiemengen“ per Festlegung regeln. Diese Befugnis betrifft den Gassektor genauso wie den Stromsektor.
Auf dieser Grundlage hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren „GaBi Gas 2.1“ in Sachen Bilanzierung Gas unter dem Aktenzeichen BK7-24-01-008 geführt und mit Beschluss vom 12. September 2025 abgeschlossen. BNetzA, BK7-24-01-008, Beschluss vom 12.09.2025 Der Beschluss regelt die Bilanzierung Gas dort, wo bisher die Gasnetzzugangsverordnung stand, und ordnet damit auch die Mengenbasis neu, auf der Gas bilanziert wird.
Drei Größen und eine Formel
Die Rechenkette vom Zählerstand zur Energiemenge besteht aus drei Schritten. Jeder Schritt hat eine eigene Bezugsgröße.
| Schritt | Größe | Einheit | Bezug | Woher der Wert kommt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Betriebsvolumen Vb | m³ | Druck und Temperatur am Zähler | Zählerstandsdifferenz aus dem Gaszähler |
| 2 | Zustandszahl z | dimensionslos | Verhältnis Normvolumen zu Betriebsvolumen | Höhenlage des Anschlusses, Effektivdruck, Abrechnungstemperatur |
| 3 | Abrechnungsbrennwert Hs,eff | kWh/m³ | Energie je Normkubikmeter | Gasbeschaffenheit, als Mittelwert des Abrechnungszeitraums |
Das Betriebsvolumen ist die einfache Differenz zweier Zählerstände. Ein Balgengaszähler im Haushaltsbereich zeigt es direkt an.
Die Zustandszahl ist der Faktor, der dieses Volumen auf den Normzustand bringt. Nach der Darstellung des Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze beschreibt sie „das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand“ und wandelt „das vom Gaszähler unter Umgebungsbedingungen gemessene (geometrische) Gasvolumen auf einen definierten Normzustand“ um. TEN, Verfahren zur Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert, Abschnitt „Ermittlung der Zustandszahl“ In die Rechnung gehen vier Angaben ein:
- die Normtemperatur Tn mit 273,15 Kelvin, also 0 Grad Celsius,
- der Normdruck pn mit 1013,25 Millibar,
- der mittlere Luftdruck pamb, der aus der geodätischen Höhe des Messpunkts folgt,
- der Effektivdruck peff, im Haushaltsbereich 22 Millibar Überdruck, sowie die Abrechnungstemperatur Teff mit 288,15 Kelvin und damit 15 Grad Celsius.
Wichtig für die Praxis: Die Abrechnungstemperatur von 15 Grad Celsius gilt nach derselben Quelle für Gaszähler ohne eigene Temperaturmessung. Der Regler vor dem Zähler hält den Effektivdruck konstant. Deshalb sind Verschiebungen der Zustandszahl innerhalb eines Versorgungsgebietes fast nur eine Frage der Höhenlage.
Den Brennwert liefert nicht der Zähler. Er kommt aus der Gasbeschaffenheit, die an repräsentativen Stellen im Netz gemessen wird. Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff wird „monatlich für jede Abnahmestelle im Versorgungsgebiet“ ermittelt, und zwar unter Verwendung der Angaben der Gaslieferanten zur gelieferten Gasqualität. TEN, Verfahren zur Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert, Abschnitt „Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes“ Erdgas ist ein Naturprodukt. Sein Energieinhalt schwankt, deshalb geht ein Mittelwert in die Abrechnung ein statt eines Tageswerts.
Die Formel selbst ist kurz:
Thermische Energie = Gasverbrauch x Zustandszahl x Brennwert
Rechenbeispiel
Die Rechnung lässt sich an einem veröffentlichten Beispiel nachvollziehen. Eine Familie mit Anschluss in 200 Meter Höhenlage verbraucht im Januar 233 Kubikmeter. Die Höhenlage fällt in eine Zone mit mittlerem Luftdruck von 993,20 Millibar, der Effektivdruck beträgt 22 Millibar. Daraus ergibt sich eine Zustandszahl von 0,950. Der Brennwert für den Abrechnungszeitraum liegt bei 11,140 Kilowattstunden je Kubikmeter.
Die thermische Energie beträgt damit 233 m³ x 0,950 x 11,140 kWh/m³, also rund 2.466 Kilowattstunden. TEN, Verfahren zur Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert, Abschnitt „Beispielrechnung“
Wichtig ist, woraus der Luftdruck in diesem Beispiel stammt. Die Adresse liegt auf 200 Metern. Die Höhenzone 1, in die sie fällt, hat eine mittlere Höhe von 190 Metern. Aus dieser mittleren Zonenhöhe rechnet die Quelle den Luftdruck von 993,20 Millibar, nicht aus den 200 Metern der Adresse. Das Beispiel stammt aus einer Veröffentlichung, die noch die Zonensystematik vor 2024 verwendet. Nach G 685 in der ab 2024 geltenden Fassung tritt an die Stelle des Zonenwerts die geodätische Höhe des Messpunkts, die auf fünf Meter genau anzugeben ist. Stadtwerke Langen, Allgemeine Erläuterungen zur Gasabrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685, Abschnitt „Allgemeine Erläuterungen“
Das Beispiel ist bewusst als vereinfachtes Beispiel gekennzeichnet. Zwei Beobachtungen gelten trotzdem allgemein. Erstens liegt die Zustandszahl im Flachland nahe bei eins und sinkt mit steigender Höhe leicht ab. Zweitens trägt der Brennwert den größeren Anteil am Ergebnis. Wird das Volumen unverändert gelassen, verschiebt schon eine Änderung des Brennwerts um zwei Prozent die Energiemenge um zwei Prozent.
Folgen und Fehlerfälle
Die Trennung von Volumen und Energie ist im Tagesgeschäft eine häufige Fehlerquelle. Vier Fälle kehren wieder.
Volumen statt Energie gerechnet. Wird der Zählerstand direkt mit dem Arbeitspreis multipliziert, ist das Ergebnis um den Faktor Zustandszahl mal Brennwert zu niedrig. Bei einem Brennwert von etwa 11,1 Kilowattstunden je Kubikmeter fehlt damit mehr als das Zehnfache des Betrags. Solche Fehler fallen in der Rechnung auf, weil der Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde vereinbart ist.
Zustandszahl als Konstante behandelt. Bis zum 31. Dezember 2023 teilte die Gasabrechnung die Höhenlagen mit einer Genauigkeit von 50 Metern in Zonen ein und ordnete jeder Zone eine feste Zustandszahl zu. Alle Kunden derselben Höhenzone wurden mit derselben Zustandszahl abgerechnet. Stadtwerke Langen, Allgemeine Erläuterungen zur Gasabrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685, Abschnitt „Allgemeine Erläuterungen“ Ab dem 1. Januar 2024 sind diese Zonen gemäß der neuen G 685 auf geografische Höhen umzustellen. Jeder Messpunkt erhält damit eine eigene Höhenangabe, die nach derselben Quelle höchstens fünf Meter abweichen darf. Wer in Altsystemen eine zonenscharfe Zustandszahl als Stammdatenwert weiterführt, rechnet bei jedem neuen Anschluss mit einem veralteten Faktor.
Brennwertzeitscheibe nicht gepflegt. Der Abrechnungsbrennwert hat einen Gültigkeitszeitraum. Ändert er sich zum Monatsersten und die Zeitscheibe im System nicht, wird die Energie für alle Folgemonate mit dem alten Wert gebildet.
Reihenfolge der Multiplikation vertauscht. Zustandszahl und Brennwert dürfen nicht einzeln gerundet und dann verrechnet werden. Beide gehören in den Faktor, der das Betriebsvolumen in Normkubikmeter überführt, und der Brennwert bezieht sich auf genau diesen Normzustand.
Für die Bilanzierung kommt eine zweite Ebene hinzu. Gas wird stundenscharf in Zählerstandsgängen erfasst, bilanziell aber über Bilanzkreise zugeordnet. Welche Datenformate und Fristen für den Informationsaustausch im Rahmen der Bilanzierung gelten, legt die Regulierungsbehörde nach § 20 Absatz 3 EnWG fest. Die Mengenbasis jeder Bilanzierung ist also immer die umgerechnete Energiemenge, nicht das abgelesene Volumen.
Typische Missverständnisse
„Der Zähler misst Kilowattstunden wie beim Strom.“ Beim Gasvolumenzähler misst er Kubikmeter im Betriebszustand. Die Kilowattstunde entsteht erst in der Abrechnung.
„Normkubikmeter und Betriebskubikmeter sind dasselbe.“ Der Unterschied beträgt im Haushaltsbereich rund fünf Prozent, kann in größerer Höhe aber deutlich darüber liegen. Der Normzustand ist eine Rechenkonvention, kein physikalischer Ort.
„Der Brennwert ist eine Konstante für Erdgas.“ Er hängt vom Gasgemisch ab und wird je Abrechnungsgebiet und Zeitraum ermittelt. Zwei Versorgungsgebiete mit derselben Zustandszahl können unterschiedliche Energiemengen aus demselben Volumen bilden.
„Zustandszahl und Kompressibilitätszahl sind dasselbe.“ Die Zustandszahl fasst Temperatur und Druck zusammen. Die Kompressibilitätszahl beschreibt die Abweichung des realen Gases vom idealen Gasgesetz. Bei niedrigen Drücken im Haushaltsbereich fällt sie kaum ins Gewicht, bei höheren Drücken gehört sie in die Rechnung.
„Mit dem Brennwert ist auch die Heizung gemeint.“ Der Brennwert einer Therme und der Abrechnungsbrennwert des Gases sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beide auf den Energieinhalt des Gases verweisen. Der Abrechnungsbrennwert beziffert die zur Abnahme gelieferte Energie, nicht die Ausnutzung in der Anlage.
Quellen und Pflegehinweis
Der Artikel stützt sich auf zwei Bundesgesetze, eine Festlegung und zwei veröffentlichte Netzbetreiber-Dokumente. Der technische Rechenweg mit Bezugszuständen, Effektivdruck und Abrechnungstemperatur stammt aus dem Verfahrensdokument eines Netzbetreibers, das die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685 wiedergibt. Die Gesetze tragen den Spartenbezug und die Festlegungskompetenz, die Festlegung trägt den Stand des Bilanzierungssystems Gas. Die Umstellung der Höhenzonen zum 1. Januar 2024 belegt das Erläuterungspapier eines Versorgers.
Diese Angaben veralten schnell. Beim nächsten Redaktionslauf ist zu prüfen, ob der Beschluss BK7-24-01-008 eine Lesefassung und einen abweichenden Geltungsbeginn hat. Außerdem ist zu prüfen, ob das DVGW-Arbeitsblatt G 685 in einer neuen Fassung vorliegt. Ändert sich die Zonensystematik erneut, sind die Rechenbeispiele anzupassen.
Primärquellen zum Nachlesen
- Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 20 Netzzuganggesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – Festlegungsverfahren GaBi Gas 2.1, Bilanzierung Gas (Az. BK7-24-01-008, Beschluss vom 12.09.2025)bundesnetzagentur.de
- TEN Thüringer Energienetze – Verfahren zur Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert nach DVGW-Arbeitsblatt G 685thueringer-energienetze.com
- Stadtwerke Langen – Allgemeine Erläuterungen zur Gasabrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 für SLP-Kunden seit 01.01.2024stadtwerke-langen.de
