Messwesen
Blindarbeit
Auch: Blindenergie
Definition
Blindarbeit ist der Energieanteil, der zwischen Erzeuger und Verbraucher pendelt und keine nutzbare Arbeit leistet. Sie wird in eigenen Registern erfasst und kann abgerechnet werden.
Abgrenzung
Blindarbeit ist kein Verbrauch im Sinne der Wirkarbeit und keine Verlustenergie. Sie belastet aber die Netze und ist deshalb messtechnisch und abrechnungstechnisch eigens zu behandeln.