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Glossar

Messwesen

Blindarbeit

Auch: Blindenergie

Definition

Blindarbeit ist der Energieanteil, der zwischen Erzeuger und Verbraucher pendelt und keine nutzbare Arbeit leistet. Sie wird in eigenen Registern erfasst und kann abgerechnet werden.

Abgrenzung

Blindarbeit ist kein Verbrauch im Sinne der Wirkarbeit und keine Verlustenergie. Sie belastet aber die Netze und ist deshalb messtechnisch und abrechnungstechnisch eigens zu behandeln.

Verwandte Begriffe

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