nNick Energy Atlas
Zählzeiten und Zeitlogik

04Messwesen & Smart Metering

Zählzeitdefinitionen verstehen

Woher Zählzeitdefinitionen kommen, wer sie definiert und wie Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber zusammenwirken. Von der regulatorischen Vorgabe bis zur technischen Schaltung.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
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Kurzantwort

Eine Zählzeitdefinition ist eine fachliche Regel, die festlegt, unter welchen zeitlichen Bedingungen ein Register oder Zählwerk Messwerte erfasst. Sie wird nicht vom Messwert selbst bestimmt, sondern von der definierenden Rolle – dem Netzbetreiber (für Netzzeiten aus Netzentgelten nach § 14a EnWG), dem Lieferanten (für Tarifzeiten aus zeitvariablen oder dynamischen Stromtarifen nach § 41a EnWG) oder dem Messstellenbetreiber (der diese Vorgaben technisch umsetzt).

Die Definition enthält Zeitfenster, Wochentage, Feiertagsregel, Zeitzone und Gültigkeitszeitraum. Die Schaltzeit ist der konkrete Zeitpunkt, an dem das System die aktive Zuordnung wechselt. Diese Zeiten werden bundesweit standardisiert über die Codeliste der Zeitreihentypen und das Nachrichtenformat UTILMD in WiM/GPKE übermittelt.

Ein Messwert dokumentiert die gemessene Energiemenge zu einem Zeitpunkt oder Intervall. Dieser Wert ist das Ergebnis einer Messung, nicht die Ursache einer Zeitdefinition. Für Abrechnung und Bilanzierung müssen Zeitdefinition, technische Konfiguration, OBIS-Zuordnung und Messwert zusammenpassen.

ZählzeitdefinitionZeitfenster, Wochentag,FeiertagZeitbestimmungZeitzone und KalenderSchaltzeitRegister wird aktivZählwerk / OBISZuordnung der MessungMesswertZeit, Menge, Einheit,StatusAuswertungTarif, Abrechnung,Marktprozess
Die Zählzeit entsteht aus einer Zeitregel. Erst die technische Konfiguration ordnet sie einem Register zu; der Messwert dokumentiert anschließend das Ergebnis.
1 Zeitregelbestimmt, wann ein Register fachlich gilt
1 Schaltzeitsetzt die Zuordnung technisch um
1 Messwertbelegt eine gemessene oder ermittelte Menge
4 BausteineZeitfenster, Zeitzone, Kalender und Zählwerksbezug
RegulatorEnWG § 14a, § 41aBNetzA BeschlussBK6-24-174Netzbetreiber & LieferantdefinierenZählzeitdefinitionmit ID, Zeitfenster,Kalender, GültigkeitStandardisierungCodeliste ZeitreihentypenUTILMDNachrichtenformatBDEW / EDI@EnergyMarktkommunikationWiM / GPKE ProzessStammdaten-AustauschVersand der DefinitionMessstellenbetreiber &SMGWKonfiguration desMesssystemsRegister-ZuordnungSchaltprogrammZählzeitreiheOBIS-KennzahlMesswerte mitZeitstempel & StatusAbrechnung &BilanzierungTarif-Zuordnung,Energiemengen,Gebühren
Woher eine Zählzeitdefinition kommt: Von der regulatorischen Vorgabe über die Standardisierung zur technischen Schaltung.

Der Weg einer Zählzeitdefinition: Sie entsteht nicht in einem Messgerät oder System, sondern wird fachlich definiert (von Netzbetreiber oder Lieferant), standardisiert (in Codelisten und Nachrichtenformaten), über Marktprozesse verteilt und technisch im Messsystem umgesetzt.

Eine Zählzeit verbindet Zeitregeln mit Zählwerk und Auswertung
01 · Definition15:00–18:00Zeitzone und Feiertagskalender bestimmen den gültigen Zeitraum.
02 · SchaltentscheidungTarifzeit aktivDie Konfiguration ordnet dem Zeitraum ein Zählwerk oder Register zu.
03 · MesswertRegisterwertDer Wert wird mit Zeitbezug, Einheit und Status verarbeitet.

Die Zählzeitdefinition als fachliche Regel

Eine Zählzeitdefinition beantwortet die Frage: Wann soll eine bestimmte Mess- oder Tarifausprägung gelten? Die Antwort besteht aus Regeln. Ein Zeitfenster kann zum Beispiel an bestimmten Uhrzeiten gelten, nur an bestimmten Wochentagen aktiv sein oder an Feiertagen ausgenommen werden. Die Definition kann mehrere Zeitfenster enthalten, die sich über den Tag verteilen.

Die Definition muss eindeutig sein. Dazu gehören mindestens Beginn und Ende eines Zeitfensters, die betroffenen Wochentage, der Umgang mit Feiertagen und die verwendete Zeitzone. Bei wiederkehrenden Regeln kommt außerdem ein Gültigkeitszeitraum hinzu. Ohne diese Angaben kann ein System denselben Kalenderzeitpunkt unterschiedlich bewerten.

Eine Zählzeit ist kein Messwert und keine Uhrzeit, die im Display erscheint. Sie ist eine fachliche Eigenschaft der Messkonfiguration. Systeme können sie als Tarifzeit, Registerzeit, Schaltprogramm oder Zeitplan bezeichnen. Entscheidend bleibt, welche Regel hinter der Bezeichnung steht und welchem Zählwerk sie zugeordnet ist.

Wer definiert eine Zählzeit?

Eine Zählzeitdefinition entsteht nicht automatisch. Sie wird von einer bestimmten Rolle fachlich festgelegt, standardisiert und technisch umgesetzt. Die Herkunft und die Zuständigkeit sind entscheidend für Verständnis, Wartung und Fehlerbehandlung.

Netzbetreiber: Netzzeiten aus dem Netzentgeltmodell

Der Netzbetreiber definiert Zählzeitdefinitionen für seine Netznutzungsentgelte. Seine Netzentgeltstruktur legt fest, zu welchen Tageszeiten, Wochentagen oder in welchen Jahreszeiten unterschiedliche Preise gelten. Beispiele sind:

  • Hoch- und Niedertarif: Ein anderer Preis für die Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr als für nachts und früh morgens.
  • Wochenend- und Werktagstarife: Ein Wochenendregister mit eigener Zeitregel.
  • Saisontarife: Unterschiedliche Preise in Sommer- und Winterperioden.
  • Zeitvariable Entgelte nach § 14a EnWG: Der Netzbetreiber kann nach dem Energiewirtschaftsgesetz zeitliche Netzentgelte einführen, um Anreize für eine netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu schaffen.

Diese Zählzeitdefinitionen sind nicht optional. Sie folgen aus dem Geschäftsmodell des Netzbetreibers und seinen geltenden Netzentgelten. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Netzentgelte; damit werden auch die zugrunde liegenden Zählzeitdefinitionen regulatorisch festgelegt.

Der Netzbetreiber veröffentlicht seine Zählzeitdefinitionen und teilt sie den Marktpartnern (Lieferanten, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche) mit. Im WiM/GPKE-Prozess erfolgt diese Übermittlung über standardisierte Nachrichtenformate (UTILMD).

Lieferant: Tarifzeiten aus zeitvariablen und dynamischen Stromtarifen

Der Lieferant definiert Zählzeitdefinitionen für seine Tarifprodukte. Wenn ein Lieferant ein Produkt mit zeitlich gestaffelten Preisen anbietet (z. B. Wochenendrabatt, Nachtstrom, zeitvariable Tarife), muss er die Zeitfenster und Kalender exakt definieren.

Nach § 41a EnWG (Transparenz über Strompreise) sind Stromlieferanten verpflichtet:

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Lieferanten müssen dynamische Tarife anbieten (vorbehaltlich technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit). Dynamische Tarife haben regelmäßig wechselnde Preise und erfordern damit Zählzeitdefinitionen mit hoher zeitlicher Auflösung.
  • Vor 2025: Nur Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern mussten dynamische Tarife für Kunden mit intelligenten Messsystemen anbieten.

Eine Lieferanten-Zählzeitdefinition unterscheidet sich von der des Netzbetreibers: Sie ist Bestandteil des Tarifvertrags und folgt aus der Produktstrategie, nicht aus der Netzentgeltstruktur. Ein Kunde wechselt den Lieferanten und erhält eine andere Tarifzeitstruktur, aber der Netzbetreiber bleibt gleich (und damit auch die Netzzeiten).

Der Lieferant teilt seine Tarifzählzeitdefinitionen dem Messstellenbetreiber und dem Bilanzkreisverantwortlichen mit, damit diese die richtigen Register zu den richtigen Zeiten aktivieren und auswerten können.

Messstellenbetreiber: Technische Umsetzung, nicht Definition

Der Messstellenbetreiber definiert selbst keine Zählzeitdefinitionen. Seine Aufgabe ist, die Vorgaben des Netzbetreibers und des Lieferanten (bzw. des Bilanzkreisverantwortlichen) technisch umzusetzen:

  • Er empfängt die Zählzeitdefinitionen in standardisierter Form (UTILMD-Nachricht über GPKE/WiM).
  • Er konfiguriert das Messsystem und das Smart-Meter-Gateway (SMGW) mit den Schaltprogrammen.
  • Er setzt sicher, dass die Register zu den richtigen Zeiten aktiv sind.
  • Er dokumentiert die Konfiguration und führt ihre Versionshistorie.

Der Messstellenbetreiber kann eine erhaltene Definition nicht umdefinieren. Wenn die empfangene Definition fehlerhaft oder ungeeignet ist, meldet er das über Qualitätsnachrichten und arbeitet mit dem Netzbetreiber oder Lieferanten an einer Korrektur – ohne selbst die Definition zu ändern.

Der regulatorische Rahmen

Zählzeitdefinitionen sind nicht dem Ermessen überlassen. Sie unterliegen regulatorischen Vorgaben auf mehreren Ebenen.

Gesetze und Verordnungen

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a: Regelt die Möglichkeit zeitvariablen Netzentgelte zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Die Bundesnetzagentur erlässt Festlegungen zu den Anforderungen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 41a: Verpflichtet Lieferanten zum Angebot dynamischer Tarife und legt Transparenz- und Informationspflichten fest.
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Definiert die Rollen des Messstellenbetreibers, des Smart-Meter-Gateway-Administrators und die technischen Anforderungen an intelligente Messsysteme. § 60–70 MsbG regeln die Messwerterhebung und Datenübermittlung.
  • Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Stromnetzneuanschlussverordnung (StromNEV): Enthalten Vorgaben zu Netzentgelten und deren Struktur.

BNetzA Festlegung BK6-24-174

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung BK6-24-174 (gültig seit 6. Juni 2025) die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom) neu gefasst. Diese Festlegung standardisiert:

  • Aufbau und Struktur von Zählzeitdefinitionen: Wie Zeitfenster, Wochentage, Feiertage, Zeitzone und Gültigkeitszeitraum dokumentiert werden müssen.
  • Nachrichtenformat UTILMD: Die Nachricht, in der Zählzeitdefinitionen zwischen Marktpartnern ausgetauscht werden. Die konkret gültige Formatversion steht im jeweils aktuellen Anwendungshandbuch (AHB) der EDI@Energy und wird über BNetzA-Mitteilungen zu den Datenformaten in Kraft gesetzt.
  • Marktprozesse: An- und Abmeldung, Konfigurationsänderungen, Stammdaten-Synchronisation.
  • Festlegungen zu § 14a EnWG: Anforderungen für zeitvariable Netzentgelte und deren Kommunikation.
  • Festlegungen zu § 41a EnWG: Anforderungen für dynamische Tarife und deren Dokumentation.

Die WiM Strom ist damit die verbindliche Prozess- und Datenbeschreibung für alle Beteiligten: Netzbetreiber, Lieferanten, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und Aggregationsverantwortliche.

Standardisierung und Codeliste

Damit eine Zählzeitdefinition von mehreren Systemen korrekt verarbeitet wird, muss sie eindeutig, reproduzierbar und bundesweit verständlich sein. Dazu dienen Codelisten und standardisierte Formate.

Codelisten und feste Kennungen

Damit alle Systeme dieselbe Zeitreihe meinen, arbeiten Marktkommunikation und Bilanzierung mit Codelisten, die BDEW / EDI@Energy veröffentlichen und die die Bundesnetzagentur über ihre Mitteilungen zu den Datenformaten in Kraft setzt. Dazu gehört die Codeliste der Zeitreihentypen, die den bilanzierungsrelevanten Zeitreihen je eine feste Kennung gibt (etwa für nicht profilierte Werte oder für zeitvariable Werte mit mehreren Schichten).

Wichtig für das Verständnis: Diese Codelisten legen die Struktur und die Kennungen fest, nicht die inhaltlichen Uhrzeiten. Welche konkreten Zeitfenster in einem Netzgebiet gelten, bestimmt weiterhin der Netzbetreiber, und welche ein Tarifprodukt nutzt, der Lieferant. Die aktuell gültigen Codelistenstände und ihre Versionsnummern sind den BNetzA-Mitteilungen zu den Datenformaten zu entnehmen.

UTILMD und die technische Definition

Die Nachricht UTILMD (Utility Master Data) übermittelt Zählzeitdefinitionen im WiM-Prozess. Darin werden dokumentiert:

  • Die ID der Zählzeitdefinition
  • Zeitfenster (Beginn, Ende mit Uhrzeit)
  • Betroffene Wochentage
  • Feiertagsregel (z. B. „gilt nicht an Feiertagen”)
  • Zeitzone
  • Gültigkeitszeitraum (ab wann, bis wann gilt diese Definition)
  • Bezug zum Tarifprodukt und/oder zur Registerstruktur

UTILMD wird zwischen Marktpartnern über GPKE/AS4 ausgetauscht. Die Struktur folgt einem europäischen Standard (EDI@Energy, EDIFACT), ist aber durch nationale Festlegungen konkretisiert.

Der Marktprozess dahinter

Eine Zählzeitdefinition durchläuft mehrere Prozessschritte, bis sie im Messsystem aktiv ist.

Stammdaten und Definitions-Eingabe

  1. Der Netzbetreiber oder Lieferant definiert die neue oder geänderte Zählzeitdefinition in seinem Kundensystem (z. B. SAP IS-U oder Billing-System).
  2. Die Definition wird mit einer ID versehen, die im Unternehmen und ggf. bei der regulatorischen Veröffentlichung eindeutig ist.
  3. Der Netzbetreiber veröffentlicht seine Zählzeitdefinitionen, z. B. auf seiner Website oder über ein Datenportal.

Übermittlung über UTILMD / WiM

  1. Der Lieferant oder Messstellenbetreiber fragt die geltenden Zählzeitdefinitionen beim Netzbetreiber ab oder erhält sie proaktiv (sog. Stammdaten-Push).
  2. Bei der Anmeldung einer Marktlokation und bei jeder Stammdatenänderung übermittelt der Netzbetreiber die gültigen Zählzeitdefinitionen zusammen mit den übrigen Konfigurationsdaten.
  3. Die Übermittlung erfolgt über UTILMD-Nachrichten mit Referenzen zu Registern, Tarifprodukten und Gültigkeitszeiträumen.

Verarbeitung beim Messstellenbetreiber

  1. Der Messstellenbetreiber (oder sein IT-Partner) empfängt die UTILMD.
  2. Er parst die Zählzeitdefinition und überprüft, ob sie bereits konfiguriert ist.
  3. Ist die Definition neu oder hat sich der Gültigkeitszeitraum verschoben, wird das System angepasst.
  4. Die Konfigurationshistorie wird dokumentiert (Versions- und Zeitstempel).

Konfigurationsänderung

Eine Änderung kann zeitlich gestaffelt sein:

  • Sofortänderung: Die neue Definition gilt ab sofort (nur zu Testzwecken oder bei kritischen Fehlern).
  • Termin in der Zukunft: Die neue Definition wird der Messlokation mit einem zukünftigen Gültigkeitsdatum zugeordnet. Das System wechselt automatisch zum vereinbarten Termin.
  • Netzzeiten-Anpassung: Der Netzbetreiber ändert seine Netzzeiten (z. B. neue Hochabfahrtzeit). Diese Änderung wird allen betroffenen Kunden mitgeteilt, und die Messstellenbetreiber müssen ihre Konfigurationen anpassen.

Von der Definition zur Zählzeitreihe

Nachdem die Definition konfiguriert ist, erzeugt das Messsystem konkrete Messwerte und ordnet sie der richtigen Schicht zu.

Register und OBIS-Zuordnung

Jede Zählzeitdefinition wird einem oder mehreren Registern im Messgerät zugeordnet. Ein Register ist ein physischer oder logischer Speicherplatz, der Energiemengen für eine bestimmte Schicht erfasst. Die Zuordnung folgt der OBIS-Kennzahl (Object Identification System):

  • 1-0:1.8.0 (Gesamtverbrauch)
  • 1-0:1.8.1 (Verbrauch Hochtarif)
  • 1-0:1.8.2 (Verbrauch Niedertarif)
  • etc.

Die OBIS-Kennzahl identifiziert das Register, die Zählzeitdefinition bestimmt, wann dieses Register aktiv ist.

Intervallbildung und Messwertermittlung

Bei einem Lastgang (zeitvariable Messwerte mit kurzen Intervallen, z. B. 15 Minuten):

  1. Das Messgerät oder das Smart-Meter-Gateway erfasst alle Intervalle.
  2. Bei jedem Intervall prüft das System, welche Zählzeitdefinition gerade aktiv ist (anhand der Schaltzeit, des Datums, der Zeitzone, des Kalenders).
  3. Der Messwert wird dem entsprechenden Register zugeordnet.
  4. Der Messwert erhält einen Zeitstempel, eine Einheit, eine Richtung und einen Status (gemessen, berechnet, vorläufig, etc.).

Datenübermittlung

Die fertigen Messwerte mit ihrer Zeitreihe werden über MSCONS (Meter Reading and Consumption Data) an den Lieferanten und die Bilanzkreisverwaltung übermittelt. Der Empfänger sieht:

  • OBIS-Kennzahl (z. B. 1-0:1.8.1)
  • Zeitstempel oder Intervallgrenzen
  • Messwert
  • Status

Anhand der OBIS-Kennzahl und der Tatsache, dass der Messwert dem Register 1.8.1 (Hochtarif) zugeordnet ist, weiß der Empfänger, dass dieser Wert von einer Hochtarif-Schicht stammt. Die Schicht selbst ist in der Zählzeitdefinition dokumentiert.

Schaltzeit und technische Umsetzung

Die Schaltzeit bezeichnet den Übergang von einer aktiven Zeitzuordnung zu einer anderen. Beginnt eine definierte Zeit um 06:00 Uhr, muss das Messgerät oder eine vorgelagerte Funktion den Wechsel an diesem Zeitpunkt verarbeiten. Endet sie um 09:00 Uhr, wird das zuvor aktive Register wieder abgelöst oder ein anderes Register aktiviert.

In der Praxis kann die Schaltlogik im Zähler, in einem Kommunikationsgerät oder in einer übergeordneten Mess- und Steuerkonfiguration liegen. Aus dem Begriff allein folgt nicht, welches konkrete Gerät schaltet. Für die fachliche Prüfung zählt das Ergebnis: Das System muss die Zeitregel mit derselben Uhr und demselben Kalender anwenden wie die Auswertung.

Die Schaltzeit ist auch bei Zeitintervallen wichtig. Ein kumulativer Zählerstand an einem Stichtag zeigt nicht automatisch, wann die Umschaltung stattgefunden hat. Wer Zeiträume abrechnet, muss die Schaltzeit an der Intervallgrenze korrekt berücksichtigen. Bei Lastgängen wird die Zuordnung zusätzlich durch den Zeitstempel und die Auflösung der Zeitreihe bestimmt.

Merksatz

Die Zählzeitdefinition sagt, wann eine Zeitregel gilt. Die Schaltzeit markiert den technischen Wechsel. Der Messwert zeigt, welche Energiemenge dem aktiven Zählwerk oder Register zugeordnet wurde.

Zeitzone: Welche Uhr gilt?

Jede Zählzeit braucht eine eindeutige Zeitbasis. In Deutschland wird im Alltag zwischen Normalzeit und Sommerzeit unterschieden. Ein System muss deshalb festlegen, ob es lokale Zeit oder eine koordinierte Zeitbasis verwendet und wie die Umstellung behandelt wird. Für eine fachlich belastbare Zeitreihe genügt die Anzeige „18:00 Uhr“ nicht, wenn die Zeitzone fehlt.

Die Zeitzone wirkt auf die Definition und auf die Auswertung. Ein Zeitfenster von 07:00 bis 09:00 Uhr kann bei einer lokalen Zeitbasis anders umgesetzt werden als bei einer durchgehend koordinierten Zeitbasis. Die Umstellung auf Sommerzeit erzeugt außerdem einen Tag mit einer verkürzten lokalen Stunde, die Rückstellung einen Tag mit einer wiederholten lokalen Stunde. Systeme müssen diese Zeitpunkte eindeutig auflösen.

Für den Datenaustausch gehören deshalb Zeitstempel, Zeitauflösung und Zeitbasis zusammen. Eine Datenprüfung sollte feststellen, ob das Messgerät, der Messstellenbetreiber, das Abrechnungssystem und der Empfänger dieselbe Zeitinterpretation verwenden. Eine Verschiebung um eine Stunde kann viele Werte formal plausibel aussehen lassen und trotzdem dem falschen Register zuordnen.

Feiertagskalender und Gültigkeit

Ein Feiertagskalender erweitert die Wochentagsregel um konkrete Kalendertage. Er kann festlegen, dass ein Zeitfenster an einem Feiertag nicht gilt oder dass ein eigener Feiertagszeitplan greift. Der Kalender muss zum Anwendungsgebiet passen. Feiertage können regional unterschiedlich sein. Ein System darf daher nicht allein aus dem Wort „Feiertag“ ableiten, welcher Tag gemeint ist.

Für die Verarbeitung braucht ein Kalender eine Version oder einen klaren Gültigkeitsstand. Wird ein Feiertag nachträglich falsch ergänzt oder entfernt, kann das die Schaltentscheidung und die Abrechnung verändern. Die Pflege betrifft nicht nur das Messgerät. Auch nachgelagerte Auswertungen und Marktprozesse müssen dieselbe fachliche Regel verwenden.

Baustein Prüffrage Fehlerbild bei fehlender Abstimmung
Zeitfenster Wann beginnt und endet die Zeit? Registerwechsel liegt zu früh oder zu spät.
Wochentag Für welche Wochentage gilt die Regel? Wochenendwerte landen im Werktagsregister.
Zeitzone Welche Uhr und welche Zeitumstellung gilt? Zeitreihe verschiebt sich um eine Stunde.
Feiertagskalender Welche Tage und welche Region gelten? Feiertagsregel wird übergangen oder falsch angewendet.
Gültigkeitszeitraum Ab wann und bis wann gilt die Definition? Alte und neue Konfiguration überlagern sich.

Tarif- und Zählwerksbezug

Eine Zählzeitdefinition erhält ihre Bedeutung erst durch den Bezug zu einem Zählwerk oder Register. Ein Gerät kann mehrere Register führen. Das System muss dann wissen, welches Register bei welcher Zeitregel aktiv ist. Eine fachliche Bezeichnung wie „Hochtarif“ oder „Niedertarif“ reicht nicht aus, wenn die technische Register-ID, die Einheit und die Richtung fehlen.

Der Tarifbezug beschreibt die preisliche oder abrechnungstechnische Verwendung eines Werts. Die Zählzeit beschreibt die zeitliche Auswahl. Beide Ebenen hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Ein Tarif kann mehrere Zeitbereiche verwenden. Umgekehrt kann ein Register auch für eine technische Auswertung genutzt werden, ohne dass daraus automatisch ein bestimmter Preis folgt.

OBIS-Kennzahlen unterstützen die Identifikation von Messgrößen, Richtungen und Registern. Sie machen aus einer Zeitregel aber keine Zeitdefinition. Eine OBIS-Kennzahl kann anzeigen, welches Register einen Wert liefert. Ob dieses Register zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv sein soll, ergibt sich aus der Messkonfiguration und dem verwendeten Zeitplan. Ein Prüffall sollte deshalb immer beide Informationen vergleichen.

Abgrenzung zu Messwerten

Ein Messwert beschreibt eine Menge oder Leistung mit Zeitbezug. Ein Zählerstand ist ein kumulierter Stand. Ein Zählerstandsgang besteht aus zeitlich aufeinanderfolgenden Ständen. Ein Lastgang beschreibt typischerweise Leistungs- oder Energiemengenintervalle. Die Zählzeitdefinition legt fest, welcher zeitliche und registerbezogene Kontext bei der Ermittlung oder Auswertung gilt.

Bei einem Zählerstand kann der Zeitpunkt der Ablesung wichtiger sein als die Dauer eines Zeitfensters. Bei einem Lastgang muss jedes Intervall eindeutig der Zeitbasis, dem Register und der Richtung zugeordnet werden. Ein Wert mit Status „berechnet“ oder „vorläufig“ bleibt ein Messwert im Prozess, erhält aber eine andere Qualitätsinformation als ein abgelesener Wert. Die Zählzeitdefinition ersetzt diese Statusangabe nicht.

Die WiM Strom beschreibt Prozesse für Messstellenbetrieb und Übermittlung von Werten. Sie schafft damit den Marktkommunikationsrahmen, in dem Konfigurationen, Messwerte und Zuordnungen zwischen Marktpartnern ausgetauscht werden. Die konkrete Zählzeitdefinition muss an der Messlokation, am Gerät und in den empfangenden Systemen konsistent abgebildet sein.

Bezug zu Messlokation, Marktkommunikation und Abrechnung

Die Messlokation ist der technische Ort, an dem die Messung erfolgt. Dort hängen Messgerät, Zählwerke, Messkonfiguration und die Übermittlung der Werte zusammen. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ändert nicht automatisch die fachliche Bedeutung einer Zählzeit. Die beteiligten Systeme müssen die gültige Konfiguration und ihre zeitliche Historie korrekt übernehmen.

In der Marktkommunikation werden Stammdaten, Konfigurationen und Werte mit unterschiedlichen Zwecken verarbeitet. Der Empfänger braucht nicht nur eine Zahl, sondern die Identifikation der Lokation, des Messgeräts oder Registers, den Zeitraum, die Einheit, die Richtung und den Status. Nur so kann er den Wert in seine Abrechnung, Prognose oder Bilanzierung einordnen.

Die Abrechnung bildet die vertraglich und regulatorisch maßgeblichen Preise und Mengen ab. Ein Zählwerkwechsel kann die Aufteilung der Menge auf Preis- oder Tarifzeiträume beeinflussen. Die Abrechnung darf diese Aufteilung nicht aus dem Zahlenwert erraten. Sie braucht eine dokumentierte Zuordnung von Zählzeit, Register und Gültigkeitszeitraum. Bei Unstimmigkeiten sollten zuerst Zeitbasis, Kalender, Schaltzeitpunkt, OBIS-Zuordnung und Messwertstatus geprüft werden.

SAP IS-U und Tarifierungsdaten

In SAP IS-U bildet nicht ein einzelnes Feld „Zählzeit” die Regel ab, sondern ein Zusammenspiel mehrerer zeitscheibengeführter Stammdatenobjekte. Fast alle Stammdaten in IS-U sind zeitscheibengeführt: Sie haben ein „gültig ab”-Datum, und eine Änderung legt eine neue Zeitscheibe an, statt den alten Wert zu überschreiben. Genau darüber wandert eine geänderte Zählzeit ins System.

Zählwerk, Register und OBIS

Das Gerät ist der physische Zähler. Ein Gerät führt ein oder mehrere Zählwerke (Register), zum Beispiel eines für Hochtarif und eines für Niedertarif. Jedes Zählwerk trägt eine feste Zuordnung zu einer OBIS-Kennzahl, einer Einheit und einer Energierichtung. Die Ableseeinheit ist davon getrennt: Sie ist eine Terminsteuerung, die Anlagen für die Ablesung bündelt, und sagt nichts über Tarifzeiten aus. Die Zählzeitdefinition entscheidet, welches Zählwerk zu welcher Zeit zählt; das Zählwerk sagt nur, unter welcher OBIS-Kennzahl der Wert geliefert wird.

Tarifierung und Schaltzeiten

Die Abrechnung verknüpft drei Dinge: den Messwert (Zählwerk, Menge, Zeitstempel, Status), die Zeitzuordnung (welche Schicht galt: Hochtarif, Niedertarif, Wochenende) und den Tarif (Preis je Schicht). Die Zeitzuordnung steuert IS-U über die Tarifierung mit Zonen und Tarifschaltzeiten: Hier stehen die Uhrzeitgrenzen, Wochentage und Feiertagsregeln, mit denen ein Lastgang oder ein Zählerstandsgang in die Preisschichten aufgeteilt wird. Diese Schaltzeiten müssen dieselbe Zeitregel abbilden wie die Zählzeitdefinition des Netzbetreibers oder Lieferanten. Weichen sie ab, ordnet die Abrechnung Mengen der falschen Preisstufe zu.

EDM – Energiedatenmanagement

Für viertelstündliche Zeitreihen und zeitvariable Tarife arbeitet IS-U mit dem Energiedatenmanagement (EDM). EDM verwaltet Lastgänge, Profile und deren Zuordnung und stellt über die RTP-Schnittstelle (Real Time Pricing) den Bezug zwischen Zeitreihe und Fakturierung her. Eine geänderte Netz- oder Lieferantenzählzeit wirkt hier auf die Profilzuordnung und die Aufteilung der Intervallwerte auf die Preisschichten.

Praxisfall: geänderte Netzzeit

Der Netzbetreiber meldet: „Ab 1. März 2026 endet das Hochtarif-Zeitfenster nicht mehr um 22:00 Uhr, sondern um 21:00 Uhr.” Im System entsteht daraus:

  1. Neue Zeitscheibe in den Tarifschaltzeiten: alte Grenze gültig bis 28.02.2026, neue Grenze gültig ab 01.03.2026.
  2. Prüfung der Tarifierung: Bleibt der Preis gleich, genügt die neue Schaltzeit-Zeitscheibe; ändert sich auch der Preis, kommt eine neue Preiszeitscheibe hinzu.
  3. Abrechnung über den Stichtag: Eine Rechnung, die den 1. März überspannt, wird geteilt – bis 28.02. nach alter Zeitgrenze, ab 01.03. nach neuer. Bereits fakturierte Zeiträume laufen über eine Rückrechnung.
  4. Monitoring: Klärfälle prüfen, wenn Messwerte, empfangene Zählzeitdefinition und Tarifschaltzeiten nicht zusammenpassen.

Typische Missverständnisse

„Eine Zählzeit ist einfach eine Uhrzeit.” Nein. Sie ist eine komplexe Regel mit Zeitfenster, Zeitbasis, Kalender und Gültigkeitszeitraum. Die einzelne Uhrzeit ist nur ein Baustein.

„Der Messstellenbetreiber erfindet die Zählzeiten.” Nein. Der Messstellenbetreiber empfängt Zählzeitdefinitionen vom Netzbetreiber und Lieferanten und setzt sie technisch um. Er definiert sie nicht.

„Zählzeiten sind reine Gerätesache.” Nein. Eine Zählzeitdefinition ist eine fachliche Regel, die regulatorisch verankert (EnWG, MsbG, BNetzA-Festlegung) und standardisiert (Codeliste, UTILMD-Format) ist. Die technische Umsetzung im Gerät ist nur der letzte Schritt.

„Die Schaltzeit ist der Messzeitpunkt.” Nein. Die Schaltzeit markiert den Wechsel der aktiven Zuordnung. Der Messzeitpunkt beschreibt, wann ein Wert erfasst oder einem Intervall zugeordnet wurde.

„OBIS definiert den Tarif.” Nicht allein. OBIS identifiziert eine Messwertausprägung und ein Register. Tarif- und Zählzeitbezug entstehen durch die fachliche und technische Konfiguration, nicht durch OBIS allein.

„Ein Feiertagskalender ist überall gleich.” Nein. Region, Gültigkeitsstand und verwendete Regel können abweichen. Die Kalenderdefinition muss dokumentiert sein und zwischen allen beteiligten Systemen abgestimmt werden.

„Ein Messwert zeigt, welche Zählzeit gelten musste.” Ein Messwert kann ein Register und einen Zeitstempel tragen. Ob die Zuordnung korrekt war, lässt sich erst durch den Vergleich mit der gültigen Zählzeitdefinition prüfen. Der Wert bestätigt nicht die Regel.

„Wenn sich die Netzzeiten ändern, muss nur der Netzbetreiber etwas tun.” Nein. Der Netzbetreiber definiert die Änderung, der Messstellenbetreiber muss die Konfiguration anpassen, der Lieferant muss ggf. Tarifmodelle umstellen und die Abrechnung/SAP IS-U muss Zeitscheiben und Tarifierungsdaten auf die neue Definition anpassen.

„Dynamische Tarife = dynamische Netzzeiten.” Nein. Das sind unabhängige Konzepte. Ein Lieferant kann dynamische Tarife anbieten (zeitvariable Preise), während der Netzbetreiber nur Hoch- und Niedertarif hat. Beide folgen aber aus separaten Zählzeitdefinitionen.

Quellen und Pflegehinweis

Dieser Artikel erklärt, woher Zählzeitdefinitionen kommen, wer sie definiert und wie sie standardisiert und technisch umgesetzt werden. Konkrete Nachrichteninhalte, Fristen, Messkonfigurationen, Preisregelungen und technische Anforderungen können sich durch Festlegungen, Gesetze und Branchenformate ändern.

Für eine Abrechnung oder Prozessimplementierung sind immer die am Stichtag gültigen Dokumente der Bundesnetzagentur (insbesondere die WiM Strom Lesefassungen und Mitteilungen), die gesetzlichen Grundlagen (EnWG, MsbG, StromNZV) und die Vereinbarungen der beteiligten Marktpartner maßgeblich.

Stand: 9. September 2026. Bei der nächsten Überprüfung sollten insbesondere folgende Punkte auf Aktualität geprüft werden:

  • Sind die BNetzA-Festlegung BK6-24-174 und die darin referenzierten Lesefassungen noch gültig?
  • Hat die Codeliste der Zeitreihentypen eine neue Version erhalten?
  • Gibt es Änderungen bei den § 14a und § 41a EnWG Festlegungen?
  • Wurde das UTILMD-Format überarbeitet?

Die Artikel zu 24-Stunden-Lieferantenwechsel, dynamischen Stromtarifen und Netzentgelten-Struktur enthalten ergänzende Informationen.

Primärquellen zum Nachlesen