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Messkonzepte

04Messwesen & Smart Metering

Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept

Wie Wärmepumpe, private Wallbox und Batteriespeicher messtechnisch zusammenwirken, wann § 14a EnWG greift und wie MaLo, MeLo und Energiemengen sauber zugeordnet werden.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
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Kurzantwort

Wärmepumpe, private Wallbox und Batteriespeicher können hinter demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden. Für das Messkonzept ist dann entscheidend, welche Energieflüsse am Netzanschlusspunkt gemessen werden und ob einzelne Anlagen für Netzentgelt, Abrechnung oder Steuerung separat erfasst werden. Eine technische Anlage, eine Messlokation (MeLo) und eine Marktlokation (MaLo) sind dabei nicht dasselbe.

Seit der Neuregelung des § 14a EnWG fallen bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung – insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie – grundsätzlich in den Anwendungsbereich, wenn ihre Netzanschlussleistung über 4,2 kW liegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Netzbetreiber darf die Leistung in einer konkreten Netzsituation netzorientiert reduzieren, nicht aber den normalen Haushaltsverbrauch abschalten. Das genaue Mess- und Abrechnungsmodell richtet sich nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur, dem Anschluss und der gewählten Netzentgeltreduzierung.

Öffentliches NetzZweirichtungszählerMeLo amNetzanschlusspunktKundenanlageWärmepumpePrivate WallboxBatteriespeicherBezug / EinspeisungMaLo-ZuordnungiMSys / Steuerung
Gemeinsamer Netzanschlusspunkt mit drei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

1. Die drei Geräte sind technisch verschieden

Eine Wärmepumpe wandelt elektrische Energie in Wärme um. Eine Wallbox stellt einem Elektrofahrzeug elektrische Energie bereit. Ein Batteriespeicher nimmt Energie auf und gibt sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab. Im Netz wirken alle drei zunächst als Verbraucher: Beim Einschalten fließt Energie vom Netz oder aus einer Erzeugungsanlage zur Kundenanlage.

Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem Wohnhaus
Die Wärmepumpe ist das technische Gerät. Ob ihr Verbrauch separat gemessen wird, entscheidet erst das gewählte Messkonzept.Foto: Kai Kemmann / Wikimedia Commons – CC BY-SA 4.0
Private Wallbox an einer Hausfassade
Auch die Wallbox ist zunächst eine technische Verbrauchseinrichtung. MaLo, MeLo und Abrechnung lassen sich nicht allein vom sichtbaren Gerät ablesen.Foto: Martin Kraft / Wikimedia Commons – CC BY-SA 4.0

Der Speicher kann zusätzlich Energie in die Kundenanlage zurückgeben oder – je nach Verschaltung und Betriebsweise – in das öffentliche Netz einspeisen. Eine Photovoltaikanlage verändert ebenfalls die Richtung des Flusses: Bei Überschuss sinkt der Netzbezug oder es entsteht Einspeisung. Die Messung am Netzanschlusspunkt sieht deshalb häufig nur den Nettofluss, nicht die einzelnen internen Geräteflüsse.

Begriff Ebene Beispiel
Gerät / Anlage Technik Wärmepumpe, Ladeeinrichtung, Batterie
Messstelle Mess- und Kommunikationstechnik Zähler, Steuerung und Gateway an einem Zählpunkt
MeLo Ort der Messwerterhebung Netzanschlusspunkt oder separater Messpunkt
MaLo Marktobjekt für Energiemengen Verbrauchs-MaLo eines Haushalts
technische Ressource steuerbare technische Einheit steuerbare Wärmepumpe oder Speicher
Vertrag Marktbeziehung Stromlieferung oder Messstellenbetrieb

Die MaLo ist also nicht automatisch das Gerät, und die MeLo ist nicht automatisch ein eigener Vertrag. Eine MeLo kann Messwerte liefern, die für eine oder mehrere Marktobjekte verwendet werden. Umgekehrt kann ein Marktobjekt durch mehrere Messwerte oder eine rechnerische Zuordnung abgebildet werden.

2. Was am Zähler tatsächlich gemessen wird

Am Netzanschlusspunkt wird die elektrische Arbeit in definierter Richtung erfasst. Ein Zweirichtungszähler führt typischerweise getrennte Register für Bezug und Lieferung. Lädt die Wallbox mit 11 kW, während die PV-Anlage 5 kW erzeugt, kann am Netzanschlusspunkt ungefähr 6 kW Bezug erscheinen. Die 5 kW PV-Erzeugung und die 11 kW Wallboxleistung sind aus diesem Netto-Bezug allein nicht beweisbar.

Dasselbe gilt für den Speicher. Lädt er aus PV-Strom, bleibt die Energiemenge innerhalb der Kundenanlage und erscheint nicht als zusätzlicher Netzbezug. Lädt er aus dem Netz, erhöht sich der Bezug. Entlädt er in das Hausnetz, verringert er den Bezug; bei Überschuss kann er den Export erhöhen. Für eine getrennte Abrechnung oder eine spezielle Förder- und Bilanzierungslogik kann deshalb eine zusätzliche Messung erforderlich sein.

Situation Netzanschlusspunkt Interne Aussage
Netz lädt Wärmepumpe Bezug Wärmepumpenverbrauch muss nicht separat erkennbar sein
PV lädt Wallbox weniger Bezug oder kein Bezug PV- und Ladeenergie sind am gemeinsamen Zähler nicht getrennt
Speicher lädt aus dem Netz zusätzlicher Bezug Ladeenergie ist nur mit separater Messung eindeutig
Speicher versorgt Haus weniger Bezug Herkunft der Energie ist am Nettozähler nicht ablesbar
PV-Überschuss geht ins Netz Einspeisung Einspeisung wird am Übergabepunkt gemessen

Der Messstellenbetreiber muss nach § 3 MsbG eine mess- und eichrechtskonforme Messung sowie die Messwertaufbereitung und Datenübertragung sicherstellen. Für die energiewirtschaftliche Verwendung zählen daher nicht nur die Anzeige am Gerät, sondern auch Messpunkt, Register, Richtung, Zeitbezug und Qualitätskennzeichen.

3. Ein gemeinsamer Zähler oder getrennte Messung?

Beim gemeinsamen Messkonzept liegen Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, PV und Haushaltsverbrauch hinter einem gemeinsamen Zähler. Der Netzbetreiber und der Lieferant erhalten die gesamte Bezugsmenge der Kundenanlage; Einspeisung wird bei einem Zweirichtungszähler separat erfasst. Das ist technisch einfach und bildet den Eigenverbrauch gut ab. Eine individuelle Zuordnung der kWh zu Wärmepumpe, Wallbox und Speicher ist daraus aber nicht möglich.

Bei einem separaten Messkonzept erhält eine steuerbare Verbrauchseinrichtung einen eigenen Zähler oder Zählpunkt. Das kann notwendig oder wirtschaftlich interessant sein, wenn ein reduziertes Netzentgelt nach Modul 2 genutzt werden soll. Die Bundesnetzagentur beschreibt für Modul 2 als technische Voraussetzung einen separaten Zähler; für dessen Verbrauch darf der Netzbetreiber keinen zusätzlichen Netzentgelt-Grundpreis erheben. Der Zähler trennt die Menge dieser Einrichtung vom übrigen Haushaltsverbrauch, macht sie aber nicht automatisch zu einer eigenen technischen Anlage oder zu einer eigenen MaLo.

Eine dritte Variante ist die Kaskadenmessung. Mehrere Zähler werden so angeordnet, dass aus ihren Differenzen Mengen für unterschiedliche Zwecke ermittelt werden können. Die konkrete Schaltung, Zählerrichtung und Rechenregel müssen vom Netz- und Messstellenbetreiber bestätigt werden. Eine Differenz aus zwei Zählern ist nur dann fachlich belastbar, wenn beide Messungen denselben Zeitraum, dieselbe Richtung und kompatible Qualitätsmerkmale haben.

JaNeinJaNeinWärmepumpe, Wallboxoder Speicher geplantNur Gesamtbezugund Einspeisung nötig?GemeinsamerZweirichtungszählerSeparates Netzentgeltoder eigene Mengegewünscht?Separate MeLo / Zähleroder Kaskade prüfenGemeinsamer Zähler +interne Unterzähler fürMonitoringNetzbetreiber bestätigtAnschluss- undMesskonzept
Entscheidungsweg für die Messkonzeptwahl

Ein privater Unterzähler hinter dem abrechnungsrelevanten Zähler kann für Energiemanagement und Kostenaufteilung nützlich sein. Er ersetzt jedoch nicht automatisch einen geeichten abrechnungsrelevanten Zähler und begründet keine eigene Marktrolle.

4. § 14a EnWG: Wann die Geräte steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind

§ 14a Absatz 3 EnWG nennt Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Anlagen zur Erzeugung von Kälte, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen als Beispiele steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Nach den BNetzA-Informationen gelten die neuen Regeln grundsätzlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind von der beschriebenen Regelung nicht umfasst.

Die 4,2-kW-Grenze ist keine pauschale Aussage über jede Kombination. Die konkrete Festlegung unterscheidet unter anderem Gerätekategorien und die Betrachtung mehrerer Anlagen. Ob eine Wärmepumpe mit Heizstab, eine Wallbox oder ein Speicher erfasst wird, muss anhand Inbetriebnahme, Leistung, Betreiber, Anschlussart und der geltenden Übergangsregel geprüft werden. Bestandsanlagen können unter alten Vereinbarungen weiterlaufen; ein Tarifwechsel oder eine neue Anmeldung kann eine andere Einordnung auslösen.

Die netzorientierte Steuerung bedeutet keine beliebige Abschaltung durch den Netzbetreiber. In der BNetzA-Festlegung werden Mindestleistungen und technische Voraussetzungen vorgegeben. Die Anlage soll ihren Zweck weiterhin erfüllen können: Die Wärmepumpe muss Wärme erzeugen, das Fahrzeug kann zu einem anderen Zeitpunkt laden, und der Speicher kann sein Energiemanagement fortsetzen. Die Steuerung erfolgt bei vorhandenem intelligentem Messsystem grundsätzlich über das Smart-Meter-Gateway und die dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen.

Für Netzentgeltreduzierungen werden drei Module unterschieden:

Modul Grundidee Messkonzeptliche Folge
1 Pauschale Reduzierung grundsätzlich kein separater Zähler allein für die Pauschale erforderlich
2 reduzierter Arbeitspreis für die steuerbare Einrichtung separater Zähler und getrennte Verbrauchsmenge erforderlich
3 zeitvariables Netzentgelt zeitbezogene Messwerte; Kombination mit Modul 1, nicht mit Modul 2

Die Reduzierung betrifft das Netzentgelt, nicht automatisch den Arbeitspreis des Stromliefervertrags. Sie wird nach den BNetzA-Regeln je Marktlokation gewährt, über die der Verbrauch der steuerbaren Einrichtung abgerechnet wird. Mehrere Geräte an derselben MaLo führen nicht automatisch zu mehreren Pauschalen.

5. Messrichtungen, MaLo und MeLo im Zusammenspiel

Für den Marktprozess werden mindestens diese Fragen getrennt beantwortet:

  1. Wo wird physikalisch gemessen? Das ist die MeLo beziehungsweise der Zählpunkt.
  2. In welcher Richtung fließt die Energie? Bezug und Lieferung sind unterschiedliche Messgrößen.
  3. Welchem Marktobjekt wird die Menge zugeordnet? Das ist die MaLo.
  4. Für welchen Zweck wird sie verwendet? Dazu gehören Lieferung, Netzentgelt, Bilanzierung, Einspeisevergütung oder Steuerung.

Ein Haus mit gemeinsamer MaLo kann eine Wärmepumpe und eine Wallbox enthalten. Der gemeinsame Zähler misst dann eine Gesamtbezugszeitreihe. Wird die Wärmepumpe separat gemessen, kann es eine zusätzliche MeLo und – abhängig vom Messkonzept – eine separate Verbrauchs-MaLo geben. Diese Zuordnung wird nicht aus der Anzahl der Geräte abgeleitet, sondern aus dem bestätigten Mess- und Bilanzierungskonzept.

Beim Speicher muss außerdem zwischen Laden und Entladen unterschieden werden. Laden ist ein Verbrauchsfluss; Entladen kann interner Verbrauch oder Einspeisung sein. Die Tatsache, dass ein Speicher im Marktstammdatenregister als Anlage geführt wird, beantwortet nicht automatisch die Frage, wie sein Stromfluss an der MeLo bilanziert wird.

6. Umsetzung in SAP IS-U und EDM

In SAP IS-U sollte der technische Aufbau von der Markt- und Vertragsabbildung getrennt dokumentiert werden. Ein typischer Datenfluss umfasst:

SAP-/EDM-Sicht Zu dokumentieren
Anschlussobjekt / Anlage Gebäude, Netzanschluss, technische Geräte
Geräte und Zählwerke Zähler, Register, OBIS, Richtung, Einbauort
MeLo / Zählpunkt Identifikation des Messpunkts und Messstellenbetreiber
MaLo Marktpartnerzuordnung und Bilanzierungsrelevanz
Vertrag / Tarif Liefervertrag, Netznutzung, §14a-Modul
EDM-Zeitreihe 15-Minuten-Werte, Einheit, Zeitzone, Status
Steuerungsobjekt technische Ressource, Steuerkanal und Wirksamkeitszeitraum

Bei einem gemeinsamen Zähler wird die gemessene Gesamtmenge dem Liefervertrag der Verbrauchs-MaLo zugeführt. Interne Unterzähler können zusätzlich in einem EDM-System für Monitoring oder Kostenverteilung gespeichert werden. Sie dürfen nicht ohne Prüfung als abrechnungsrelevante Messwerte in die Marktkommunikation gelangen.

Bei einer Kaskade müssen Rechenregeln versioniert werden. Ein Wechsel der Zähler, ein neues §14a-Modul oder eine Änderung der Wirkrichtung kann eine neue Geräte- oder Zeitsegmentierung erfordern. Besonders wichtig sind gültige-ab- und gültig-bis-Zeitpunkte, damit keine Tagesmenge mit zwei unterschiedlichen Messkonzepten doppelt oder gar nicht verarbeitet wird. Ersatzwerte und Korrekturen sollten im EDM ihren Status behalten; ein geschätzter Wert ist nicht dasselbe wie ein gemessener Wert.

7. Praxisfall: Einfamilienhaus mit PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox

Ein Einfamilienhaus besitzt 12 kWp PV, einen 10-kWh-Speicher, eine 9-kW-Wärmepumpe und eine 11-kW-Wallbox. Alle Geräte liegen hinter dem Netzanschlusspunkt. Der Eigentümer wählt Modul 1 für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und möchte PV-Überschuss selbst nutzen.

Das Messkonzept verwendet einen Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt und interne Messungen des Energiemanagementsystems. Am Vormittag erzeugt die PV 6 kW, die Wärmepumpe benötigt 3 kW und die Wallbox 2 kW. Der Speicher lädt mit 1 kW. Der Netzbezug ist nahezu null; die internen Flüsse werden nicht als separate Netzbezugsmengen an die Lieferanten-MaLo übertragen.

Am Abend lädt der Speicher mit 4 kW aus dem Netz, während der Haushalt 1 kW verbraucht. Der Zähler weist 5 kW Bezug aus. Für die Lieferabrechnung zählt diese Gesamtmenge. Das Energiemanagement kann intern anzeigen, dass 4 kW auf das Laden des Speichers entfallen; diese Anzeige ändert nicht die Marktmenge.

Der Netzbetreiber erhält die für das gewählte Modul und die Steuerung erforderlichen Informationen. Bei einem Wechsel zu Modul 2 müsste geprüft werden, ob ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung eingebaut und die Wallbox, Wärmepumpe oder Gruppierung regelkonform zugeordnet werden kann. Eine solche Entscheidung sollte vor dem Einbau mit dem Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abgestimmt werden.

Typische Missverständnisse

  • „Jedes Gerät braucht eine eigene MaLo.“ Nein. Die MaLo ist ein Marktobjekt; mehrere Geräte können gemeinsam über eine MaLo abgerechnet werden.
  • „Ein iMSys macht alle internen Energiemengen sichtbar.“ Nein. Es überträgt die vorgesehenen Messwerte. Was hinter einem gemeinsamen Zähler nicht separat gemessen wird, kann daraus nicht zuverlässig rekonstruiert werden.
  • „§ 14a erlaubt dem Netzbetreiber, den Haushalt abzuschalten.“ Nein. Die netzorientierte Steuerung bezieht sich auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und die festgelegten Mindestleistungen.
  • „4,2 kW bedeutet, dass jede Anlage darüber automatisch gleich behandelt wird.“ Nein. Gerätekategorie, Inbetriebnahme, Betreiber, Anschluss und Festlegung sind mitzuprüfen.
  • „Modul 2 verbilligt den gesamten Strompreis.“ Nein. Es reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis der separat gemessenen steuerbaren Einrichtung, nicht automatisch den Lieferpreis.
  • „Eine Wallbox ist immer §14a-pflichtig.“ Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind von der beschriebenen Einordnung ausgenommen; private Ladepunkte und die weiteren Voraussetzungen sind separat zu prüfen.
  • „Speicherentladung ist immer Einspeisung.“ Entlädt der Speicher in das Hausnetz, liegt zunächst interner Verbrauch vor. Erst ein Fluss über den Netzanschlusspunkt ist Netzeinspeisung.
  • „Ein privater Unterzähler genügt für die Netzentgeltabrechnung.“ Dafür gelten Anforderungen an Messrichtigkeit, Messkonzept und Marktkommunikation; ein beliebiger Energiemonitor ersetzt den abrechnungsrelevanten Zähler nicht.

Quellen und Pflegehinweis

§ 14a EnWG nennt die relevanten Gerätekategorien und ermächtigt die Bundesnetzagentur, Voraussetzungen, Steuerung, Messung und Netzentgeltreduzierung festzulegen. Das MsbG definiert Messstelle, Messwerte und Zählpunkt und ordnet dem Messstellenbetrieb die eichrechtskonforme Messung, Aufbereitung und Übertragung zu. Die BNetzA-Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erläutern die 4,2-kW-Schwelle, die Module 1 bis 3 und die Abgrenzung öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Für ein konkretes Bauvorhaben bleiben die technische Anschlussregel, das Netzbetreiber-Messkonzept sowie der zum Umsetzungszeitpunkt gültige Format- und Festlegungsstand maßgeblich.

Geprüft am 8. September 2026. Rechts- und Formatstände vor Umsetzung erneut prüfen, insbesondere bei Bestandsanlagen, Änderungen der §14a-Festlegungen, neuen Messkonzepten oder einem Wechsel des Netzentgeltmoduls.

Primärquellen zum Nachlesen