nNick Energy Atlas
Rückmeldungen und Fehlerbehandlung

06AHB, Formate & Datenaustausch

COMDIS und die Ablehnung einer Rückmeldung

Wann ein Marktpartner die Ablehnung einer Rechnung oder eines Lieferscheins selbst zurückweist, wie sich COMDIS von CONTRL und APERAK abgrenzt und welche Prüfidentifikatoren das Zurückweisen tragen.

Auf dieser Seite 10 Abschnitte

Kurzantwort

COMDIS ist die Nachricht, mit der ein Marktpartner eine bereits erhaltene Ablehnung selbst zurückweist. Der Anlass ist immer eine abgelehnte Abrechnung oder ein abgelehnter Lieferschein, die aus Sicht des Absenders zu Unrecht abgelehnt wurden. Der Absender prüft die Ablehnung und bestätigt die Richtigkeit seines eigenen Dokuments. Dafür stehen genau zwei Prüfidentifikatoren bereit: 29001 weist die Ablehnung einer REMADV zurück, etwa einer Netznutzungs- oder sonstigen Abrechnung. 29002 weist die Ablehnung eines Lieferscheins zurück, der zuvor per IFTSTA bestritten wurde. Von CONTRL und APERAK unterscheidet sich COMDIS grundlegend, weil sie keine Transport- oder Verarbeitungsquittung ist, sondern ein fachlicher Widerspruch im Geschäftsprozess.

Warum es eine Rückmeldung auf die Rückmeldung gibt

Die Marktkommunikation kennt mehrere Rückmeldestufen. CONTRL quittiert Syntax und Übertragung, APERAK die Verarbeitbarkeit auf Anwendungsebene. Danach folgt die Geschäftsantwort, die den eigentlichen Vorgang bestätigt oder ablehnt. Bleiben beide Partner uneins, fehlt eine Antwort.

Wer eine Rechnung oder einen Lieferschein erhält, kann sie fachlich ablehnen. Lehnt ein Lieferant die Netznutzungsabrechnung des Netzbetreibers ab, hat der Netzbetreiber damit noch nicht verloren. Er darf die Ablehnung prüfen und ihr widersprechen, sofern er seine Rechnung für richtig hält. Für diesen Widerspruch braucht der Markt ein eigenes Format: maschinenlesbar, mit Begründung und mit Bezug auf das strittige Dokument.

Genau dort setzt COMDIS an. Das COMDIS Anwendungshandbuch beschreibt sie als strukturierte Antwort, mit der der Netzbetreiber bei einer aus seiner Sicht unberechtigten Ablehnung mitteilt, warum die versendete Netznutzungsabrechnung weiterhin Gültigkeit hat. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 4 Der Widerspruch wird damit selbst zu einer Nachricht im Prozess und nicht zu einem Telefonat im Klärfall.

Die vier Anwendungsfälle des BDEW

Das Anwendungshandbuch legt vier Fallgruppen fest. Der erste Fall betrifft die Netznutzungsabrechnung. Lehnt der Lieferant die Netznutzungsabrechnung des Netzbetreibers ab und hält der Netzbetreiber das für unberechtigt, widerspricht er strukturiert mit Begründung. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 4

Der zweite Fall betrifft den Lieferschein im GPKE-Prozess. Hier bestätigt der Netzbetreiber nach erfolgter Prüfung die Richtigkeit des übermittelten Lieferscheins und weist die Ablehnung damit zurück. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 5 Die Konstellation ist typisch: Der Lieferant reklamiert den Lieferschein, der Netzbetreiber hält ihn für korrekt.

Der dritte und vierte Fall betreffen sonstige Leistungen und den Messstellenbetrieb. Bei der Abrechnung einer sonstigen Leistung geht es um Rechnungen zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung, um Verzugskosten und um Blindarbeit nach GPKE. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 6 Bei den Fällen des Messstellenbetreibers widerspricht der MSB einer Ablehnung der Abrechnung für eine für den ESA erbrachte Leistung oder einer Ablehnung der Abrechnung von Leistungen des Preisblatts A beziehungsweise B. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 7 In allen Fällen bleibt das Muster gleich: Prüfen, dann begründet widersprechen.

COMDIS, CONTRL und APERAK im Vergleich

Die drei Nachrichten werden häufig in einen Topf geworfen, weil alle drei wie Rückmeldungen aussehen. Die Tabelle trennt sie nach Ebene und Bezugsobjekt.

Nachricht Ebene Bezug Bezieht sich auf Fachlicher Widerspruch möglich
CONTRL Syntax und Übertragung Übermittlungsdatei Datei, nicht einzelne Vorgänge nein
APERAK Anwendung Nachricht Verarbeitbarkeit der Nachricht nein
COMDIS Geschäftsprozess Abgelehnte Rechnung oder Lieferschein konkretes Dokument per Nummer und Datum ja

CONTRL und APERAK sagen damit nur, ob die Kommunikation technisch und verarbeitungsseitig funktioniert hat. COMDIS sagt, dass der Absender seine fachliche Position aufrechterhält. Wer eine COMDIS erhält, steht damit in einem inhaltlichen Streitfall und nicht bloß in einem formalen.

Der Aufbau der COMDIS-Nachricht

Die COMDIS folgt dem Aufbau der übrigen EDIFACT-Nachrichten, trägt aber eine eigene Kennung. Im UNH-Segment steht als Nachrichtentyp der Code COMDIS, hier in der Tabelle als Zeichenfolge COMDI abgebildet, mit der Ausgabe 2017A und der Versionsnummer 1.0f der zugrundeliegenden BDEW-Nachrichtenbeschreibung. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 9, Knoten 00001 Für den deutschen Markt ist je Übertragungsdatei nur ein UNH-Segment als Nachrichtenkopf vorgesehen.

Das BGM-Segment verrät die Herkunft der Ablehnung. Bei einer Ablehnung per REMADV trägt BGM den Code 456 für Belastungsanzeige. Bei einer Ablehnung per IFTSTA steht dort der Code 739 mit der Bedeutung „MSCONS, die eine INVOIC unterstützt“. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 9, Knoten 00002 An dieser Stelle trennt sich der Weg der beiden Prüfidentifikatoren.

Die Begründung sitzt in der Segmentgruppe SG3. Das AJT-Segment trägt den Anpassungsgrund als Code, das FTX-Segment den freien Text. Zulässig sind unter anderem die Entscheidungsbaum-Diagramme E_0265, E_0271, E_0274, E_0504, E_0516, E_0520, E_0567 und E_1008, jeweils über die Nachrichtenreferenz angebunden. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 9, Knoten 00012 Im FTX-Segment werden zusätzlich die Datenaustauschreferenz und die Nachrichtennummer des strittigen Vorgangs mitgegeben. Damit findet der Empfänger den Bezug ohne Rückfrage.

janeinjaneinLF lehnt Rechnung abNB prüft die AblehnungAblehnung berechtigt?NB korrigiert und storniertCOMDIS mit BegründungAJT: Anpassungsgrundals CodeFTX: Freitext und Bezugauf das OriginalLF prüft den WiderspruchPosition akzeptiert?Vorgang abgeschlossenKlärfall
Ablauf der Ablehnung einer Rückmeldung: Der Netzbetreiber prüft die erhaltene Ablehnung und antwortet bei unberechtigter Ablehnung mit COMDIS.

Die beiden Prüfidentifikatoren im Detail

Die COMDIS hat zwei Prüfidentifikatoren. 29001 trägt die zurückgewiesene Ablehnung einer REMADV, 29002 die zurückgewiesene Ablehnung eines Lieferscheins.

Prüfi Bezug der COMDIS Bestrittene Nachricht BGM-Code typische Konstellation
29001 zurückgewiesene Ablehnung einer REMADV Abrechnung (INVOIC/REMADV) 456 Belastungsanzeige NB an LF, MSB an NB oder ESA
29002 zurückgewiesene Ablehnung eines Lieferscheins Lieferschein (MSCONS/IFTSTA, Folgeprüfi 21035) 739 NB an LF

Die Prüfidentifikatoren benennen die abgelehnte Nachricht, nicht die Bedeutung der COMDIS. Im AHB stehen „Ablehnung REMADV“ und „Ablehnung IFTSTA“ als Spaltenköpfe über den Prüfis 29001 und 29002 und als Werte im Feld RFF 1154, während der Qualifier RFF 1153 den Prüfidentifikator anzeigt. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 9, Knoten 00003 Wer die Bedeutung sucht, findet sie in der Anwendungsübersicht: Dort heißt der Prozessschritt zu 29001 „Mitteilung, dass die Rechnung weiterhin Gültigkeit hat“. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1

Auch der BGM-Code hängt am Prüfi: Bei 29001 steht dort 456 für Belastungsanzeige, bei 29002 der Code 739 mit der Bedeutung „MSCONS, die eine INVOIC unterstützt“. Feldlängen und Währungsangaben folgen ebenfalls dem Prüfi: CUX mit EUR als Referenzwährung ist nur bei 29001 gesetzt.

Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren ordnet beide Codes den konkreten Prozessschritten zu. Für 29001 listet sie unter anderem die Netznutzungsabrechnung, die Abrechnung einer sonstigen Leistung, die Abrechnung Leistungen des Preisblatts A beziehungsweise B sowie die Abrechnung Messstellenbetrieb in WiM Strom auf. Die Rolle des Senders ist dort NB oder MSB, die des Empfängers LF, NB oder ESA. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1 Jeder dieser Einträge steht in Stufe 3 und trägt die Beschreibung „Mitteilung, dass die Rechnung weiterhin Gültigkeit hat“.

Für 29002 nennt dieselbe Übersicht genau einen Eintrag: den Prozessschritt „Übermittlung des Lieferscheins zur Netznutzungsabrechnung“ aus GPKE Teil 2, Stufe 3, mit der Beschreibung „Widerspruch gegen Ablehnung“ und der Rolle NB an LF. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1 Die Stufe 2 desselben Prozesses ist die IFTSTA mit dem Prüfi 21035 und der Beschreibung „Rückmeldung auf Lieferschein“ vom LF an den NB. Der Ablauf ist damit eine Kette: Der Lieferant meldet den Lieferschein zurück, der Netzbetreiber weist diese Rückmeldung mit COMDIS zurück.

Beide Prüfis stehen in der Übersicht in der Spalte für die AHB-Zuordnung als COMDIS AHB, als Übertragungsweg ist AS4 angegeben, und die Prozessschritte tragen die Kennungen E_0452, E_0458, E_0504, E_0516, E_0520, E_0265, E_0567 und E_1008. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1 Ein System, das COMDIS verarbeiten soll, braucht also die Anbindung an diese Prozessschritte und nicht nur den Nachrichtentyp.

Ein vereinfachtes Beispiel

Ein Netzbetreiber stellt einem Lieferanten für einen Abrechnungsmonat die Netznutzungsentgelte in Rechnung. Der Lieferant prüft die Positionen und lehnt die Rechnung mit einer REMADV ab. Aus seiner Sicht ist eine Entgeltposition nicht vereinbarungsgemäß angesetzt.

Der Netzbetreiber prüft den Vorgang. Nach Einschätzung seiner Abrechnung ist die Position korrekt, weil die zugrunde liegende Leistung im Preisblatt so vereinbart ist. Er lehnt die Ablehnung ab und sendet eine COMDIS mit dem Prüfidentifikator 29001. Im BGM-Segment steht der Code 456 für Belastungsanzeige, im SG3-Bereich nennt das AJT-Segment den Anpassungsgrund und das FTX-Segment die Nachrichtennummer der strittigen INVOIC. Das Szenario entspricht der Prozessschrittkennung E_0452 aus der Anwendungsübersicht. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1

Der Lieferant erhält damit eine begründete Gegenposition mit Bezug auf seine eigene Ablehnung. Er kann die Position akzeptieren oder in den Klärfall gehen. In beiden Fällen liegt der Streitstand schriftlich und maschinenlesbar vor, mit Datum, Nachrichtenreferenz und Begründungscode. Diese Nachvollziehbarkeit ist der eigentliche Gewinn der COMDIS.

Folgen und Fehlerfälle

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung mit einer technischen Rückmeldung. Wer eine COMDIS als Quittung behandelt, verkennt den Widerspruch und lässt einen offenen Streitfall liegen. Umgekehrt ist eine fehlende COMDIS nach einer geprüften, aus Sicht des Absenders unberechtigten Ablehnung ein offener Vorgang, der im Monitoring als Klärfall auftauchen muss.

Der zweite Fehler betrifft die Referenzierung. Das AHB verlangt im FTX-Segment die Datenaustauschreferenz oder die Nachrichtennummer des strittigen Vorgangs. Fehlt sie, kann der Empfänger die COMDIS nicht eindeutig zuordnen, und der Widerspruch verpufft. Bei 29001 verweist das AHB ausdrücklich auf die BGM-Dokumentennummer aus der vorher per REMADV abgelehnten INVOIC, bei 29002 auf die aus der per IFTSTA abgelehnten MSCONS. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 9, Knoten 00010

Ein dritter Fehlerfall ist die falsche Rollenkombination. Die Anwendungsübersicht bindet 29001 an Konstellationen wie NB an LF, MSB an NB oder MSB an ESA. Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1 Wer die Nachricht in einer anderen Rollenbeziehung sendet, produziert eine Nachricht, die formal ankommt und fachlich nichts bewirkt. Die MP-ID-Regeln im AHB verschärfen das: Bei mehreren Feldern gilt der Hinweis, dass nur MP-IDs aus Sparte Strom zulässig sind.

Typische Missverständnisse

„COMDIS ist die Bestätigung einer Ablehnung.“ Falsch. COMDIS widerspricht der Ablehnung und hält die eigene Position aufrecht. Die Bestätigung einer Ablehnung wäre eine Zustimmung, und die braucht keine eigene Nachricht.

„COMDIS ersetzt CONTRL oder APERAK.“ Falsch. Die Ebenen bleiben getrennt. Eine COMDIS kann zusätzlich zu einer positiven CONTRL und einer positiven APERAK eintreffen, weil sie eine fachliche Aussage transportiert und keine technische. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 4

„Beide Prüfis beschreiben dasselbe Format, also ist die Nachricht austauschbar.“ Falsch. 29001 und 29002 unterscheiden sich im BGM-Code und im Bezugsobjekt. Beim Prüfi 29001 trägt CUX zusätzlich Währungsangaben, bei 29002 fehlen sie. Austauschbar ist hier nichts.

„COMDIS beendet den Klärfall.“ Nur wenn der Empfänger die Gegenposition akzeptiert. Sonst markiert die COMDIS den Übergang in den Klärfall. Sie dokumentiert den Streitstand, sie entscheidet ihn nicht.

Quellen und Pflegehinweis

Dieser Artikel stützt sich auf das COMDIS Anwendungshandbuch 1.0g des BDEW und die zugehörige Nachrichtenbeschreibung 1.0f, beide über Mitteilung Nr. 48 der Bundesnetzagentur veröffentlicht, sowie auf die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 mit Publikationsdatum 01.04.2026. Die Reihenfolge der Kapitel im AHB trägt die Anwendungsfälle, Kapitel 9 die vollständige Tabellenübersicht. Die Zuordnung der beiden Prüfidentifikatoren zu Prozessschritten und Rollen stammt aus Tabelle 1 der Prüfidentifikatoren-Übersicht.

Das AHB selbst sagt, dass es immer in Verbindung mit der Nachrichtenbeschreibung zu lesen ist, und dass die angegebene Fassung oder eine aktuellere der Nachrichtenbeschreibung gilt. COMDIS AHB 1.0g, Kap. 1 Bei jeder Neufassung sind deshalb die Versionsnummern, die Prüfidentifikatoren und die Liste der zulässigen EBD erneut zu prüfen. Die Mitteilung Nr. 51 der Bundesnetzagentur benennt den Umsetzungstermin 01.10.2025 für die damals konsultierten Nachrichtentypversionen. BNetzA Mitteilung Nr. 51 Für die 2024er und 2025er Fassungen gilt: Prüfe vor der Umsetzung, welche Fassung gerade verbindlich ist.

Primärquellen zum Nachlesen