Auf dieser Seite 14 Abschnitte
Kurzantwort
Die Netzlokation ist ein Marktobjekt. Sie steht für den Punkt der Netztopologie, an dem eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung an das Netz angebunden sind. Die GPKE Teil 1 setzt Netzlokation und Netzanschluss gleich. Die Netzlokation klammert die Marktlokationen an diesem Anschluss zusammen, und an ihr setzen zwei Vorgänge an: die Abrechnung von Blindarbeit und die Vorgabe eines Leistungsverlaufs für das gesamte Bündel. Eingeführt hat sie die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-128 vom 21. November 2022, wirksam in der Marktkommunikation mit den Lokationsbündelstrukturen zum 1. Oktober 2024. Die Netzlokations-Identifikationsnummer, kurz NeLo-ID, vergibt die Codevergabestelle seit dem 15. Februar 2023.
Die technische Ressource ist die einzelne Erzeugungs-, Speicher- oder Verbrauchseinheit an einer Marktlokation, etwa eine Windenergieanlage, ein Batteriespeicher, eine Wärmepumpe. Die steuerbare Ressource bündelt eine oder mehrere technische Ressourcen zu der Einheit, die ein Netzbetreiber tatsächlich anspricht, wenn er einen Leistungsverlauf, einen Schaltverlauf oder einen Steuerbefehl vorgibt. Beide Objekte stammen aus Redispatch 2.0, dessen Prozesse seit dem 1. Oktober 2021 laufen, und beide werden auch für die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG genutzt.
Eine Marktlokation kann aus mehreren technischen Ressourcen bestehen. Jede technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet, im Sonderfall zweien, wenn sie zugleich einspeist und verbraucht. Über den Marktlokationen liegt die Netzlokation als gemeinsamer Netzpunkt. Wer diese Objekte auseinanderhält, ordnet Redispatch-Abruf, Ausfallarbeit und § 14a-Steuerung im System an die richtige Stelle.

Warum es diese Objekte gibt
Bis 2021 lief die Reduzierung erneuerbarer und gekoppelter Erzeugung über das Einspeisemanagement nach § 14 EEG, getrennt vom Redispatch konventioneller Kraftwerke nach § 13a EnWG. Die NABEG-Novelle führte beide Welten zusammen. Seit dem 1. Oktober 2021 fallen Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung sowie fernsteuerbare Anlagen unabhängig von der Größe unter einen einheitlichen Redispatch, den die Branche Redispatch 2.0 nennt. Neu ist die Rolle des Verteilnetzbetreibers: Er koordiniert Maßnahmen in seinem Netz, nicht mehr nur der Übertragungsnetzbetreiber.
Für diesen Prozess brauchte der Markt Objekte unterhalb der Marktlokation. Die Marktlokation ist der kaufmännische Anker für Belieferung und Bilanzierung. Ein Redispatch-Abruf trifft aber eine konkrete Maschine, und ein Windpark mit zwanzig Anlagen an einer Marktlokation lässt sich nicht sinnvoll als Ganzes ansprechen. Also entstanden die technische Ressource für die einzelne Einheit und die steuerbare Ressource für die Gruppe, die ein Steuerbefehl gemeinsam erreicht. Die Codevergabestelle gibt die zugehörigen IDs seit dem 1. April 2021 aus.
Die Netzlokation kam später, mit der Festlegung BK6-22-128. Sie löst ein anderes Problem. Mehrere Marktlokationen können am selben Netzanschluss hängen, etwa bei gemeinsamer Gebäudestromversorgung, bei geringfügigen Stromverbräuchen der Wechselrichter volleinspeisender PV-Anlagen nach § 10c EEG oder bei einer Kundenanlage nach EnWG. Netzentgelte für Blindarbeit und netzbezogene Leistungsvorgaben beziehen sich auf diesen Anschlusspunkt, nicht auf die einzelne Marktlokation. Die Netzlokation macht den Punkt als eigenes, dauerhaft identifiziertes Objekt adressierbar. Die zugehörigen Lokationsbündelstrukturen gelten in der Marktkommunikation seit dem 1. Oktober 2024.
Netzlokation, Marktlokation, technische Ressource: die Abgrenzung
Die folgenden Objekte werden im Alltag vermischt, weil im Einfamilienhaus alle auf denselben Punkt zeigen. Die Trennung wird wichtig, sobald mehrere Anlagen, mehrere Zähler oder mehrere Lieferanten im Spiel sind.
| Objekt | Frage, die es beantwortet | Sicht | ID | Vergabe |
|---|---|---|---|---|
| Netzanschlusspunkt | Wo endet das Netz und beginnt die Kundenanlage | physisch, Eigentumsgrenze | keine eigene Markt-ID | Netzbetreiber, technische Planung |
| Netzlokation (NeLo) | An welchem Netzpunkt hängen welche Marktlokationen zusammen | Netztopologie, kommunikativ | NeLo-ID | Netzbetreiber, bei Marktkommunikationsrelevanz |
| Marktlokation (MaLo) | Wo wird bilanziert und beliefert | kaufmännisch | MaLo-ID | Netzbetreiber |
| Messlokation (MeLo) | Wo entsteht der Messwert | messtechnisch | MeLo-ID, Zählpunktbezeichnung | Netzbetreiber |
| Technische Ressource (TR) | Welche einzelne Anlage erzeugt oder verbraucht | anlagenbezogen | TR-ID | Netzbetreiber |
| Steuerbare Ressource (SR) | Welche Einheit erreicht ein Steuerbefehl gemeinsam | steuerungsbezogen | SR-ID | siehe Pflegehinweis |
Zwei Aussagen aus dem Glossar der GPKE Teil 1 sind für Fachkonzepte zentral. Erstens: Die Netzlokation verbindet eine oder mehrere Marktlokationen unabhängig von der Energieflussrichtung über genau eine Leitung mit dem Netz. Zweitens: Die NeLo-ID bleibt unverändert, auch wenn die physische Anbindung technischen Änderungen unterliegt, solange die Netzlokation als solche bestehen bleibt. Der Netzanschlusspunkt kann sich verschieben, das Marktobjekt Netzlokation nicht.
Der Unterschied zwischen steuerbarer Ressource und Netzlokation als Steuerungsziel liegt in der Verrechnung. Eine Vorgabe an die steuerbare Ressource gilt 1:1 für jede zugeordnete technische Ressource. Eine Kompensation zwischen den Einheiten ist ausgeschlossen. Eine Vorgabe an die Netzlokation gilt für das Bündel: Die zugeordneten technischen Ressourcen erfüllen den vorgegebenen Leistungsverlauf gemeinsam, eine Einheit darf mehr, eine andere weniger liefern. Im Rahmen von § 14a EnWG bildet die Netzlokation den Gleichzeitigkeitsfaktor mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab. Beim Redispatch gilt die strikte 1:1-Vorgabe.
Die technische Ressource
Die GPKE Teil 1 definiert die technische Ressource als Lokation, an der Energie entweder erzeugt oder verbraucht wird. Windenergieanlage und Wärmepumpe sind die Standardbeispiele. Eine technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. Nur wenn sie sowohl verbraucht als auch erzeugt, hängt sie an zwei Marktlokationen, einer verbrauchenden und einer erzeugenden. Ein Batteriespeicher mit getrennter bilanzieller Behandlung von Laden und Entladen ist der typische Fall.
Ergänzend führt die GPKE einen engeren Begriff: die einzelne Einheit einer erzeugenden Marktlokation ohne bilanzierungs- und abrechnungsrelevante Messung, etwa eine einzelne Windenergieanlage in einem Park. Im Anwendungsbereich des EEG zählt eine nach § 24 EEG zusammenzufassende Mehrheit von Einheiten als eine technische Ressource.
Die TR-ID bleibt konstant, solange die technische Ressource als Bestandteil besteht. Ein Gerätetausch ändert sie nicht. Wird eine Wärmepumpe oder eine Wallbox durch ein neues Gerät ersetzt, ohne dass sich an der Einordnung etwas ändert, läuft die alte TR-ID weiter. Auch ein Wechsel des Netzbetreibers oder des Betreibers der technischen Ressource lässt die TR-ID unberührt.
Die technische Ressource ist ein Marktkommunikationsobjekt, keine Rechtsanlage. Der anlagenrechtliche Begriff aus EEG und EnWG, die Einheit im Marktstammdatenregister und die technische Ressource in der Marktkommunikation können auf dasselbe Gerät zeigen, folgen aber je eigenen Abgrenzungsregeln. Fachkonzepte führen die drei Sichten getrennt und verbinden sie über Zuordnungstabellen. Die Details stehen im Artikel [[anlage-erzeugung-verbrauch-und-ressource]].
Die steuerbare Ressource
Einer steuerbaren Ressource sind eine oder mehrere technische Ressourcen zugeordnet, und sie ist steuerbar. Sind mehrere technische Ressourcen nur gemeinsam steuerbar, bilden sie eine einzige steuerbare Ressource. Bei mehreren Einheiten dürfen ihr nur technische Ressourcen aus entweder verbrauchenden oder erzeugenden Marktlokationen zugeordnet werden, keine Mischung. Die steuerbare Ressource ist mindestens einer Marktlokation zugeordnet.
Sie ist der Anknüpfungspunkt für drei Arten von Vorgaben: den Leistungsverlauf über die Leistungskurvendefinition, den Schaltverlauf über die Schaltzeitdefinition und den einzelnen Steuerbefehl. Jede Vorgabe wirkt unmittelbar auf alle zugeordneten technischen Ressourcen, ohne Ausgleich zwischen ihnen.
Für großzahlige Bestände im Verteilnetz kennt Redispatch 2.0 zwei Bündelungen oberhalb der steuerbaren Ressource. Die Steuergruppe fasst steuerbare Ressourcen zusammen, die technisch nur gemeinsam schaltbar sind, etwa über eine gemeinsame Rundsteuertechnik. Die Clusterressource fasst steuerbare Ressourcen und Steuergruppen mit ähnlicher netztechnischer Wirkung und ähnlichen Kosten für die Netzbetreiberkoordination zusammen. Beide tragen eigene IDs aus derselben Nummernfamilie.
Die Identifikationsnummern
Die neuen Lokations- und Ressourcenobjekte teilen sich eine Nummernfamilie: elf Stellen, alphanumerisch, ein Buchstabe an Stelle 1 als Codetyp, eine Prüfziffer an Stelle 11. Die Marktlokation und die Messlokation folgen älteren, eigenen Regeln.
| ID | Objekt | Aufbau | Zeichen | Vergabestelle | Zuordnung | Ausgabe seit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| NeLo-ID | Netzlokation | 11 Stellen, Stelle 1 Codetyp, Stelle 11 Prüfziffer | alphanumerisch, A–Z und 0–9 |
Energie Codes und Services GmbH | Netzbetreiber | 15. Februar 2023 |
| TR-ID | technische Ressource | 11 Stellen, Stelle 1 Codetyp, Stelle 11 Prüfziffer | alphanumerisch | Energie Codes und Services GmbH | Netzbetreiber | 1. April 2021 |
| SR-ID | steuerbare Ressource | 11 Stellen, Stelle 1 Codetyp, Stelle 11 Prüfziffer | alphanumerisch | Energie Codes und Services GmbH | siehe Pflegehinweis | 1. April 2021 |
| SG-ID | Steuergruppe | 11 Stellen, Stelle 1 Codetyp, Stelle 11 Prüfziffer | alphanumerisch | Energie Codes und Services GmbH | Netzbetreiber | 1. April 2021 |
| CR-ID | Clusterressource | 11 Stellen, Stelle 1 Codetyp, Stelle 11 Prüfziffer | alphanumerisch | Energie Codes und Services GmbH | Netzbetreiber | 1. April 2021 |
| MaLo-ID | Marktlokation, Tranche | 11 Stellen, rein numerisch, Stelle 11 Prüfziffer | Ziffern 0–9 |
Energie Codes und Services GmbH oder DVGW | Netzbetreiber | seit MaKo 2017 |
| MeLo-ID | Messlokation | 33 Stellen, Zählpunktbezeichnung nach VDE-AR-N 4400 | alphanumerisch, Präfix DE |
Netzbetreiber selbst | Netzbetreiber | etabliert |
Der Buchstabe an Stelle 1 sagt, um welches Objekt es geht. Ein Empfänger erkennt am ersten Zeichen einer elfstelligen alphanumerischen ID sofort den Typ.
| Stelle 1 | Codetyp |
|---|---|
E |
Netzlokation |
D |
technische Ressource |
C |
steuerbare Ressource |
B |
Steuergruppe |
A |
Clusterressource |
Die Stellen 2 bis 10 vergibt die Codevergabestelle automatisiert als laufende, alphanumerische Nummer. Die Prüfziffer an Stelle 11 berechnet sie nach dem ASCII-Verfahren: Buchstaben über die ASCII-Tabelle in Zahlenwerte wandeln, die Quersumme aller Zahlen auf ungeraden Positionen bilden, die Quersumme aller Zahlen auf geraden Positionen verdoppeln, beides addieren und die Differenz zum nächsthöheren Vielfachen von 10 nehmen. Die MaLo-ID nutzt dagegen das Lok- und Waggon-Kennzeichnungsverfahren. Für die NeLo-ID lautet ein schematisches Beispiel E gefolgt von neun Stellen laufender Nummer und einer Prüfziffer, insgesamt E00000ABC-D9 ohne Bindestrich geschrieben.
Alle IDs dieser Familie sind unveränderlich, solange das Objekt besteht. Ein Netzbetreiberwechsel, ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen oder ein Gerätetausch ändert sie nicht. Nur der Wegfall des Objekts beendet die ID.

Das Lokationsbündel
Die Zuordnungen zwischen den Objekten transportiert die Marktkommunikation als Lokationsbündel. Ein Lokationsbündel enthält alle Messlokationen, die zur Messung einer oder mehrerer Marktlokationen nötig sind, die dadurch gemessenen Marktlokationen, die den Messlokationen zugeordneten Netzlokationen sowie gegebenenfalls technische und steuerbare Ressourcen. Bei einer verbrauchenden, nicht gemessenen Marktlokation, einer Pauschalanlage, besteht das Bündel höchstens aus Marktlokation, Netzlokation, technischer und steuerbarer Ressource.
Der Aufbau eines konkreten Bündels wird über einen Lokationsbündelstruktur-Code aus der Codeliste der Lokationsbündelstrukturen der Bundesnetzagentur beschrieben. Die Übertragung läuft in der UTILMD Strom. Im Anwendungshandbuch ordnet die entsprechende Segmentgruppe jede einzelne Objekt-ID dem Strukturcode des Bündels zu. Der Netzbetreiber ist dafür verantwortlich, dass der Messstellenbetreiber jederzeit den vollständigen Umfang des Bündels kennt, insbesondere bei Beginn des Messstellenbetriebs und bei jeder Stammdatenänderung.
Die Kardinalitäten im Bündel sind nicht fix.
| Beziehung | mögliche Ausprägung | Beispiel |
|---|---|---|
| Netzlokation zu Marktlokation | 1:1 oder 1:n | ein Netzanschluss mit gemeinsamer Gebäudestromversorgung, mehrere Marktlokationen |
| Netzlokation zu Messlokation | 1:1 oder 1:n | eine Netzlokation, deren Energie über mehrere Messlokationen erfasst wird |
| Marktlokation zu Messlokation | 1:1, 1:n oder n:1 | Untermessung, getrennte Erzeugungsmessung, Zweirichtungszähler für zwei Marktlokationen |
| Marktlokation zu technischer Ressource | 1:1 oder 1:n | Windpark mit mehreren Anlagen an einer Marktlokation |
| technische Ressource zu Marktlokation | genau 1, im Sonderfall 2 | ein Batteriespeicher, der einspeist und verbraucht |
| technische Ressource zu steuerbarer Ressource | n:1 | Wärmepumpe und Wallbox unter einer steuerbaren Ressource |
Redispatch 2.0: welche Objekte wofür
Der Redispatch-Prozess läuft über die technische und die steuerbare Ressource. Der anfordernde Netzbetreiber ermittelt einen Engpass, plant eine Maßnahme und übermittelt sie an den Anschlussnetzbetreiber. Dieser reicht den geänderten Fahrplan über einen Datendienstleister an den Einsatzverantwortlichen weiter, der die Anpassung an der technischen Ressource umsetzt oder duldet.
| Begriff | Bedeutung | Objekt |
|---|---|---|
| Aufforderungsfall | Der Einsatzverantwortliche fährt die Anlage selbst nach neuem Fahrplan | technische Ressource, steuerbare Ressource |
| Duldungsfall | Der Netzbetreiber schaltet direkt an der Anlage, meist unter 1 MW oder mit Rundsteuertechnik | technische Ressource |
| Prognosemodell | Der Netzbetreiber prognostiziert die Erzeugung und berechnet die Ausfallarbeit | technische Ressource |
| Planwertmodell | Der Betreiber übermittelt den Fahrplan direkt und ermittelt die Ausfallarbeit selbst | technische Ressource |
| Spitzabrechnung | Ausfallarbeit aus Anlagen- und Wetterdaten am Standort | technische Ressource |
| Pauschalverfahren | Ausfallarbeit aus der erzeugten Menge der letzten Viertelstunde vor dem Abruf | technische Ressource |
Ausfallarbeit ist die Energiemenge, die durch die Maßnahme nicht erzeugt oder zusätzlich verbraucht wird. Ein Herunterregeln erzeugt positive Ausfallarbeit, ein Hochfahren negative. Diese Menge wird bilanziell ausgeglichen, damit der Bilanzkreis des Direktvermarkters durch die netzbedingte Maßnahme nicht in Ausgleichsenergie läuft. Der Ausgleich erfolgt über eine Ausfallarbeitsüberführungszeitreihe, die der Netzbetreiber bis zum achten Werktag des Folgemonats übermittelt.
§ 14a EnWG: der Steuerungspfad über die steuerbare Ressource
Die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG nutzt dieselben Objekte. Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 4,2 Kilowatt, also Wärmepumpe, nicht öffentliche Ladeeinrichtung, Klimaanlage oder Batteriespeicher, wird als technische Ressource geführt und einer steuerbaren Ressource zugeordnet. Der Netzbetreiber darf im Bedarfsfall die Leistung auf ein Mindestniveau reduzieren, ohne den Bezug je unter 4,2 Kilowatt zu drücken. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.
Der Unterschied zum Redispatch liegt in der Verrechnung mehrerer Einrichtungen an einem Anschluss. Hat ein Haushalt eine Wärmepumpe und eine Wallbox, bildet die Netzlokation den Gleichzeitigkeitsfaktor ab: Die Vorgabe gilt für den Anschluss als Ganzes, die beiden technischen Ressourcen erfüllen sie gemeinsam. Eine Vorgabe direkt an die steuerbare Ressource wäre dagegen für jede Einheit strikt einzuhalten. Die vollständige Darstellung von Steuerungshandlung, Mindestleistung und Netzentgeltmodulen steht im Artikel [[steuerung-und-14a-enwg]].
Prozess zu Objekt
Bei jeder Marktnachricht lohnt die Frage, auf welches Objekt der Vorgang zeigt. Die Zuordnung entscheidet, wo im System die Verarbeitung ansetzt.
| Prozess | primäres Objekt | weitere betroffene Objekte |
|---|---|---|
| Lieferantenwechsel, Lieferbeginn | Marktlokation | Messlokation, Netzlokation im Bündel |
| Beginn Messstellenbetrieb | Messlokation | vollständiges Lokationsbündel |
| Redispatch-Abruf, Ausfallarbeit | technische Ressource | steuerbare Ressource, Bilanzkreis |
| netzorientierte Steuerung § 14a EnWG | steuerbare Ressource | technische Ressource, Netzlokation |
| Blindarbeitsabrechnung | Netzlokation | Messlokation |
| Leistungskurvendefinition, Schaltzeitdefinition | steuerbare Ressource oder Netzlokation | technische Ressource |
| Anmeldung Erzeugungsanlage, EEG-Direktvermarktung | Marktlokation, Tranche | technische Ressource |
Praxisbeispiel: Windpark mit mehreren Anlagen an einer Netzlokation
Ein Windpark besteht aus sechs Windenergieanlagen gleichen Typs. Sie speisen über eine Übergabestation in das Mittelspannungsnetz eines Verteilnetzbetreibers ein. Bilanziell ist der Park eine erzeugende Marktlokation mit einer MaLo-ID, gemessen an einer Messlokation an der Übergabestation. Der Netzanschluss ist eine Leitung, darüber liegt eine Netzlokation mit einer NeLo-ID.
Jede der sechs Anlagen ist eine technische Ressource mit eigener TR-ID, vergeben vom Netzbetreiber. Weil alle Anlagen einzeln fernsteuerbar sind und gemeinsam einem Einsatzverantwortlichen unterstehen, fasst dieser sie zu einer steuerbaren Ressource mit einer SR-ID zusammen. Der Einsatz läuft im Planwertmodell: Der Betreiber übermittelt den Fahrplan des Parks direkt an den Netzbetreiber.
Kommt ein Redispatch-Abruf, gibt der Netzbetreiber einen reduzierten Leistungsverlauf vor. Adressat ist die steuerbare Ressource. Weil die Vorgabe an die steuerbare Ressource 1:1 gilt, drosselt jede der sechs technischen Ressourcen anteilig, ohne Ausgleich zwischen den Anlagen. Läge die Vorgabe stattdessen an der Netzlokation, könnten drei Anlagen voll laufen und drei stehen, solange die Summe am Netzpunkt stimmt. Der Betreiber ermittelt die Ausfallarbeit je Anlage aus den Betriebsdaten und meldet sie an den Netzbetreiber, der sie prüft und über die Überführungszeitreihe bilanziell ausgleicht.
Erweitert der Betreiber den Park um eine siebte Anlage, entsteht eine neue technische Ressource mit neuer TR-ID. Die MaLo-ID des Parks, die NeLo-ID und die SR-ID bleiben unverändert, sofern die Zuordnungen fortbestehen. Nur das Lokationsbündel wird um die neue TR-ID ergänzt, und der Netzbetreiber informiert den Messstellenbetreiber über die geänderte Struktur.
Praxisbeispiel: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und Wallbox
Ein Einfamilienhaus bezieht Strom über eine verbrauchende Marktlokation am Niederspannungsnetz, gemessen an einer Messlokation mit einem modernen oder intelligenten Zähler. Der Netzanschluss ist eine Leitung, die Netzlokation deckt sich hier faktisch mit der Marktlokation, weil nur ein Haushalt am Anschluss hängt.
Im Haus stehen zwei steuerbare Verbrauchseinrichtungen: eine Wärmepumpe mit 5 Kilowatt und eine Wallbox mit 11 Kilowatt. Beide sind je eine technische Ressource mit eigener TR-ID. Der Netzbetreiber und der Anschlussnehmer vereinbaren die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG. Die beiden technischen Ressourcen werden zu einer steuerbaren Ressource mit einer SR-ID zusammengefasst, weil sie über eine gemeinsame Steuerungseinrichtung am Anschluss erreichbar sind.
Droht im Ortsnetz ein Engpass, gibt der Netzbetreiber eine Reduzierung vor. Der Bezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen darf zusammen auf bis zu 4,2 Kilowatt sinken, der übrige Haushaltsverbrauch bleibt unberührt. Über die Netzlokation wird abgebildet, dass Wärmepumpe und Wallbox die Vorgabe gemeinsam erfüllen: Lädt das Auto gerade nicht, kann die Wärmepumpe mehr ziehen, und umgekehrt. Tauscht der Anschlussnehmer die Wallbox gegen ein neues Modell, bleibt die TR-ID bestehen, solange sich an der Einordnung nichts ändert.
Typische Missverständnisse
Die Netzlokation ist der Netzanschlusspunkt. Der Netzanschlusspunkt ist ein physischer Ort und eine Eigentumsgrenze. Die Netzlokation ist das Marktkommunikationsobjekt dazu, mit dauerhafter ID. Baut der Netzbetreiber die Trafostation um und verschiebt den Anschlusspunkt, bleibt die Netzlokation dieselbe.
Jede Marktlokation hat ihre eigene Netzlokation. Mehrere Marktlokationen können an einer Netzlokation hängen, etwa bei gemeinsamer Gebäudestromversorgung oder in einer Kundenanlage. Genau für diese Fälle wurde die Netzlokation eingeführt. Im Einfamilienhaus fallen beide zusammen.
Technische Ressource und steuerbare Ressource sind dasselbe in zwei Wörtern. Die technische Ressource ist die einzelne Anlage. Die steuerbare Ressource ist die Bündelung, die ein Steuerbefehl gemeinsam erreicht. Eine steuerbare Ressource kann mehrere technische Ressourcen enthalten, eine technische Ressource gehört zu höchstens einer steuerbaren Ressource.
Eine Vorgabe an die steuerbare Ressource und eine an die Netzlokation wirken gleich. Die Vorgabe an die steuerbare Ressource gilt 1:1 für jede zugeordnete Einheit, ohne Ausgleich. Die Vorgabe an die Netzlokation gilt für das Bündel, die Einheiten erfüllen sie gemeinsam. Im § 14a-Kontext bildet die Netzlokation den Gleichzeitigkeitsfaktor ab, beim Redispatch gilt die strikte Einzelvorgabe.
Die SR-ID und die MaLo-ID sind vom selben Typ.
Die MaLo-ID ist elfstellig und rein numerisch, mit Prüfziffer nach dem Lok- und Waggon-Verfahren. Die SR-ID ist elfstellig und alphanumerisch, mit dem Buchstaben C an Stelle 1 und Prüfziffer nach dem ASCII-Verfahren. Wer die Formate verwechselt, prüft ID gegen das falsche Schema.
Quellen und Pflegehinweis
Die Objektdefinitionen folgen dem Glossar der GPKE Teil 1 in der Lesefassung zum Beschluss BK6-24-174 sowie der Festlegung BK6-22-128, mit der die Bundesnetzagentur die Netzlokation und die Lokationsbündelstruktur eingeführt hat. Die Rechtsgrundlage des Redispatch 2.0 sind die §§ 13, 13a und 14 EnWG in der Fassung der NABEG-Novelle, die Prozesse laufen seit dem 1. Oktober 2021. Die Bilanzierungsmodelle und die Bestimmung der Ausfallarbeit regelt der Beschluss BK6-20-059 mit seinen Anlagen. Die ID-Formate stehen in den BDEW-Anwendungshilfen „Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift“ und „Identifikatoren in der Marktkommunikation“: elf Stellen, alphanumerisch, Codetyp A für Clusterressource, B für Steuergruppe, C für steuerbare Ressource, D für technische Ressource, E für Netzlokation, Prüfziffer nach dem ASCII-Verfahren, Ausgabe der Ressourcen-IDs seit dem 1. April 2021 und der NeLo-ID seit dem 15. Februar 2023 durch die Energie Codes und Services GmbH.
Ein offener Punkt betrifft die Zuordnung der SR-ID. Die BDEW-Bildungsvorschrift von 2021 weist sie dem Einsatzverantwortlichen zu, der die steuerbaren Ressourcen bildet. Die aktuelle Lesefassung der GPKE Teil 1 nennt dagegen den Netzbetreiber als zuständig für die Zuordnung der SR-ID. Diese Verschiebung hängt mit der Einbeziehung von § 14a EnWG in die Prozesse zusammen. Für die konkrete Umsetzung immer die aktuell gültige Fassung der GPKE Teil 1, die WiM-Prozesse und die UTILMD-Anwendungshandbücher auf edi-energy.de prüfen, ebenso die Codeliste der Lokationsbündelstrukturen.
- EnWG § 13, Systemverantwortung
- EnWG § 13a, Anpassung von Einspeisung und Abnahme
- EnWG § 14, Aufgaben der Verteilernetzbetreiber
- EnWG § 14a, Netzorientierte Steuerung
- Bundesnetzagentur, Redispatch und Netzengpassmanagement
- Bundesnetzagentur, BK6-20-059 Anlage 1, Bilanzierungsmodelle und Ausfallarbeit (PDF)
- Bundesnetzagentur, BK6-20-059 Anlage 2, Kommunikationsprozesse Redispatch (PDF)
- Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-22-128 vom 21.11.2022 (PDF)
- Bundesnetzagentur, GPKE Teil 1 Lesefassung zu BK6-24-174 (PDF)
- BDEW, Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift, Version 1.1 (PDF)
- BDEW, Identifikatoren in der Marktkommunikation, Version 1.0 (PDF)
- Bundesnetzagentur, Codeliste der Lokationsbündelstrukturen 1.0 (PDF)
- EDI@Energy, Datenformate für die Marktkommunikation
- Marktstammdatenregister, Netzanschlusspunkte und Lokationen
Abrufdatum aller Quellen: 8. September 2026.
Primärquellen zum Nachlesen
- Energiewirtschaftsgesetz – § 13 Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzengesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 13a Anpassung von Einspeisung und Abnahme (Redispatch)gesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzengesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 14a Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssengesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – Redispatch und Netzengpassmanagementbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-20-059, Anlage 1, Bilanzierungsmodelle und Bestimmung der Ausfallarbeitbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-20-059, Anlage 2, Kommunikationsprozesse Redispatchbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-22-128 vom 21.11.2022 (Netzlokation, Lokationsbündel, Universalbestellprozess)bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung zu BK6-24-174 (Glossar der Objekte)bundesnetzagentur.de
- BDEW – Anwendungshilfe „Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift“, Version 1.1 (26.04.2021)bdew.de
- BDEW – Anwendungshilfe „Identifikatoren in der Marktkommunikation“, Version 1.0bdew-codes.de
- Bundesnetzagentur – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0 (31.03.2023)data.bundesnetzagentur.de
- EDI@Energy – Datenformate für die Marktkommunikation (UTILMD Strom, AHB und MIG)edi-energy.de
- Marktstammdatenregister – Netzanschlusspunkte und Lokationenmarktstammdatenregister.de
