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GPKE verstehen

03Belieferung & Marktprozesse

GPKE: Zweck und Aufbau

Was die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität regeln, wie sich die GPKE seit dem 6. Juni 2025 gliedert und welche Fragen sich für SAP-IS-U-Projekte ergeben.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
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Kurzantwort

Die GPKE, die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, regelt die kaufmännische Zuordnung zwischen Marktlokation und Lieferant. Sie beantwortet die Frage, welcher Lieferant eine Marktlokation ab wann beliefert und welche Schritte dafür zwischen den Marktpartnern laufen. Die Bundesnetzagentur erlässt die GPKE als Festlegung der Beschlusskammer 6.

Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine grundlegend überarbeitete Fassung. Die GPKE gliedert sich in vier Teile, die Einführung, Zuordnungsprozesse, Konfigurationen sowie Stammdatenprozesse getrennt beschreiben. Zugleich sind die früheren Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (MPES) in die GPKE überführt.

GPKE seit 06.06.2025ein Regelwerk, vier Teile
Teil 1 · Einführende ProzessbeschreibungGrundlagen für alle Prozesse
Marktrollen·Lokationen & IDs·Zeitmodell (T / WT)·Begriffe LFA · LFN · LFZ
Teil 2 · Fokus Zuordnungsprozessewer beliefert welche MaLo ab wann
Lieferbeginn→Lieferende (LF/NB)→Lieferantenwechsel 24 h→Neuanlage · Kündigung · Tranchen

Der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist hier umgesetzt. Erzeugende Marktlokationen laufen seit der MPES-Überführung über dieselben Zuordnungsprozesse.

Teil 3 · Fokus Konfigurationen & SteuerbefehleMesskonfiguration und Steuerung
Bestellung Konfiguration→Änderung Konfiguration→Steuerbefehle & Schaltprofile

Der Lieferant bestellt die fachlich benötigte Messkonfiguration beim Messstellenbetreiber; der Netzbetreiber bleibt für netzbezogene Teile zuständig.

Teil 4 · Fokus StammdatenprozesseStammdatenpflege zwischen den Rollen
Stammdatenänderung→Bestellung Stammdatenänderung→Stammdaten Bilanzkreistreue (NB ⇄ ÜNB)

Der Netzbetreiber ist nicht mehr Datendrehscheibe. Jede Rolle meldet Änderungen aus ihrer Verantwortung; Qualitätsrückmeldungen und Bestellprozesse sichern den Abgleich.

Die GPKE gilt in der Fassung der Festlegungen BK6-22-024 und BK6-24-174 samt Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024. Die früheren MPES-Regeln sind in der GPKE aufgegangen.

Was die GPKE regelt

Die GPKE beschreibt die Geschäftsprozesse zur Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom. Im Zentrum steht die Zuordnung: Welcher Lieferant ist welcher Marktlokation ab welchem Zeitpunkt zugeordnet? Aus dieser Zuordnung ergeben sich Belieferung, Bilanzierung, Netznutzungsabrechnung und die Pflichten der Beteiligten.

Zu den Kernprozessen gehören der Lieferbeginn, das Lieferende, der Lieferantenwechsel, die Neuanlage und die Kündigung. Dazu kommen die Stammdatenprozesse und die Konfiguration der Messlokation. Die GPKE legt für jeden Prozess fest, welche Rolle welchen Schritt ausführt, welche Fristen gelten, welche Prüfungen laufen und welche Nachrichten ausgetauscht werden.

Die GPKE ist damit kein Gesetz und keine Verordnung, sondern eine Festlegung der Regulierungsbehörde. Ihre Rechtsgrundlage liegt im Energiewirtschaftsgesetz. Sie konkretisiert den Netzzugang für die Belieferung. Ändern sich Gesetze oder Marktanforderungen, passt die Beschlusskammer 6 die GPKE über neue Beschlüsse an. Unternehmen setzen die Änderungen in ihren Prozessen und Systemen um.

Entstehung und aktuelle Fassung

Die GPKE existiert seit 2006 und wurde seither mehrfach neu verfügt. Jede Fassung gilt ab einem festen Datum. Für die aktuelle Arbeit zählt der Stand, der seit dem 6. Juni 2025 gilt. Er beruht auf zwei Festlegungen: dem Beschluss BK6-22-024 vom 21. März 2024 zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden und dem Beschluss BK6-24-174 vom 24. Oktober 2024 zur Anpassung der Marktkommunikation. Dazu kommt die Mitteilung Nr. 4 vom 6. Dezember 2024, die den Umsetzungstermin auf den 6. Juni 2025 legt. Lieferantenwechsel (GPKE)

Die Neuverfügung hat zwei Triebfedern. Erstens verlangt das Energiewirtschaftsgesetz in § 20a, dass der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich ist. Zweitens verlangt das Messstellenbetriebsgesetz die standardmäßige Verarbeitung von Last- und Zählerstandsgängen. Beide Anforderungen machten eine Neustrukturierung der Prozesse nötig, nicht nur eine Fristenkorrektur.

Für Projekte heißt das: Die GPKE ist ein lebendes Dokument. Auf der Seite der Bundesnetzagentur finden sich die aktuell gültige Fassung, die zukünftige Fassung und die Historie mit Gültigkeitszeiträumen. Wer ein System baut, muss festhalten, für welchen Gültigkeitsstand die Prozesse umgesetzt sind.

Der Aufbau in vier Teilen

Seit der Neuverfügung gliedert sich die GPKE in vier Teile. Die Teilung folgt der Logik der Prozesse, nicht der Chronologie der Änderungen.

Teil 1 führt in die Prozessbeschreibung ein. Er klärt Begriffe, Marktrollen, Objekte und das Zeitmodell. Wer die GPKE verstehen will, beginnt hier. Die Abkürzungen LFA, LFN und LFZ etwa stammen aus diesem Teil und bezeichnen den alten, den neuen und den zukünftigen Lieferanten.

Teil 2 beschreibt die Zuordnungsprozesse. Lieferbeginn, Lieferende, Lieferantenwechsel, Neuanlage, Kündigung und die Behandlung von Tranchen gehören hierher. Dieser Teil enthält die Prozesse, die in Projekten am häufigsten zitiert werden, weil sich an ihnen die Belieferung entscheidet.

Teil 3 behandelt Konfigurationen und Steuerbefehle. Hier geht es um die Messkonfiguration an der Messlokation und um Steuerbefehle an steuerbare Ressourcen. Der Lieferant bestellt die Konfiguration, der Messstellenbetreiber führt sie aus.

Teil 4 schließlich regelt die Stammdatenprozesse. Er beschreibt, welche Rolle welche Stammdaten an der Marktlokation pflegt und wie Änderungen zwischen den Partnern abgestimmt werden. Der Netzbetreiber ist dabei nicht mehr die zentrale Drehscheibe für jede Information.

Was sich mit der Neuverfügung geändert hat

Die auffälligste Änderung ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden. Der bisherige Wechsel mit mehreren Werktagen Vorlauf weicht einem beschleunigten Prozess, der werktags innerhalb eines Tages abläuft. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr zulässig. Die zeitlichen Bezugspunkte der Zuordnung wurden neu definiert.

Daneben hat die GPKE die Prozesse für erzeugende Marktlokationen übernommen. Die bisher eigenständigen MPES-Regeln sind zum 6. Juni 2025 in der GPKE aufgegangen. Erzeugungsanlagen laufen seither über dieselben Zuordnungsprozesse wie Verbrauchslokationen. Wer früher zwischen GPKE- und MPES-Prozessen unterschied, arbeitet heute mit einer gemeinsamen Prozesswelt.

Schließlich haben sich die Stammdaten- und Konfigurationsprozesse verändert. Die Marktpartner tauschen Abrechnungsdaten der Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung direkt zum Zuordnungszeitpunkt aus. Der Wertebedarf für Messwerte und Zählerstandsgänge ist enger mit den Zuordnungsprozessen verzahnt.

GPKE im Verhältnis zu WiM und MaBiS

Die GPKE arbeitet nicht allein. Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM Strom) regeln den Messstellenbetrieb und die Übermittlung von Werten. Die Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung (MaBiS) regeln die bilanzielle Seite. Die drei Regelwerke überlappen sich in den Objekten, aber nicht in den Fragen: Die GPKE fragt nach der Belieferung, die WiM nach der Messung, die MaBiS nach der Bilanzierung.

Für die Gaswirtschaft existiert mit GeLi Gas eine parallele Festlegung. Die GPKE bezieht sich auf Strom. In der Umsetzung halten viele Unternehmen die Regeln getrennt, weil sich Fristen, Formate und Rollen zwischen den Sparten unterscheiden.

Für SAP-IS-U-Berater bedeutet die Abgrenzung, dass ein Vorgang nicht an einem Regelwerk endet. Ein Lieferantenwechsel stößt in der GPKE die Zuordnung an, verändert in der WiM den Wertebedarf und wirkt über den Bilanzkreiswechsel in die MaBiS. Wer nur den GPKE-Prozess abbildet, baut eine unvollständige Kette.

Bedeutung für SAP IS-U

Die GPKE fordert von den Systemen eine saubere Abbildung der externen Marktobjekte. Marktlokation, Lieferantenzuordnung, Zeitpunkte und Fristen müssen so geführt werden, dass eingehende Nachrichten geprüft und ausgehende Nachrichten erzeugt werden können. SAP IS-U bildet dafür die kaufmännischen Objekte wie Vertrag und Anlage ab; die Marktlokation wird über die Marktprozesse mit diesen Objekten verbunden.

Aus der GPKE leiten sich konkrete Customizing-Fragen ab. Welche Fristen gelten für welche Zuordnungsprozesse? Wie werden abgelehnte Anmeldungen dokumentiert? Welche Folgenachrichten erzeugt eine bestätigte Zuordnung? Welche Rolle spielt der Messstellenbetreiber bei Konfigurationsänderungen? Die Antworten stehen nicht in einem SAP-Handbuch, sondern in der Prozessbeschreibung. Das System muss die Prozesslogik nachbilden, nicht umgekehrt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zuordnung von Nachricht und Prozess. Eine eingehende UTILMD enthält einen Prüfidentifikator, der den Geschäftsvorfall benennt. Das System muss daraus erkennen, ob ein Lieferbeginn, ein Lieferende oder eine Stammdatenänderung vorliegt, und den passenden Prozess anstoßen. Diese Zuordnung ist die Brücke zwischen dem Datenformat und der Fachlogik. Fehlt sie, verarbeitet das System die Nachricht zwar technisch, aber ohne fachliche Wirkung.

Nicht zuletzt verlangt die GPKE eine saubere Behandlung von Fristen und Rückmeldungen. Jeder Prozess kennt Zeitpunkte, bis zu denen Antworten eingehen müssen. Wer diese Fristen nicht im System führt, kann nicht erkennen, wann ein Vorgang verspätet ist. Für die Klärfallbearbeitung ist außerdem wichtig, ob eine Nachricht angenommen, abgelehnt oder nur zur Kenntnis genommen wurde. Die GPKE unterscheidet diese Fälle, und die Systeme müssen sie unterscheidbar halten.

Die GPKE als Anforderungsquelle in Projekten

Für Projekte ist die GPKE die wichtigste fachliche Quelle, um Anforderungen an Prozesse und Systeme zu prüfen. Ein Fachkonzept, das einen Lieferbeginn beschreibt, sollte auf den passenden Use-Case in GPKE Teil 2 verweisen. Eine Anforderung zur Stammdatenpflege gehört zu GPKE Teil 4. Diese Rückverfolgbarkeit schützt vor Widersprüchen, wenn sich Festlegungen ändern.

Aus jeder GPKE-Änderung lässt sich eine Betroffenheitsanalyse ableiten. Zuerst fragt das Team, welche Prozesse sich ändern. Dann prüft es, welche Nachrichtentypen und Felder betroffen sind und welche Fristen sich verschieben. Danach folgt die Systemfrage: Welche Stammdaten, Prüfungen und Folgeprozesse müssen angepasst werden? Zuletzt entstehen Testfälle, die den Soll-Zustand der neuen Prozessfassung prüfen.

Diese Reihenfolge verhindert zwei typische Fehler. Der erste Fehler ist die reine Formatperspektive: Ein Team setzt neue Felder um, ohne die Prozesslogik zu verstehen. Der zweite Fehler ist die reine Systemperspektive: Ein Team customizt Transaktionen, ohne die fachlichen Fristen zu kennen. Beide Male entsteht eine Lösung, die bei der ersten echten Marktnachricht scheitert. Die GPKE liefert den Rahmen, um beide Perspektiven zusammenzuführen.

Praxisbeispiel: Projekt zur GPKE-Umstellung

Ein Versorger stellt seine Systeme auf die GPKE-Fassung von 2025 um. Das Projekt beginnt nicht mit der Transaktionssuche, sondern mit einer Prozessliste. Das Team trägt zusammen, welche Zuordnungs-, Konfigurations- und Stammdatenprozesse das Unternehmen betreiben muss und welche Rollen es dabei einnimmt.

Danach folgt die Lücke: Welche Fristen ändern sich, welche Nachrichtentypen kommen neu, welche Meldungen entfallen? Aus der Lücke entstehen Customizing-Aufgaben, Testfälle und Schulungen. Erst wenn der Ablauf im Test mit den gültigen Formaten und Fristen durchläuft, gilt die Umstellung als vorbereitet. Der produktive Start richtet sich nach dem Umsetzungstermin der Festlegung.

Typische Missverständnisse

„GPKE ist ein Gesetz.“
Nein. Die GPKE ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur. Ihre Rechtsgrundlage liegt im EnWG, etwa in § 20a zum Lieferantenwechsel.

„MPES gibt es weiterhin als eigenes Regelwerk.“
Nein. Die Prozesse für erzeugende Marktlokationen sind zum 6. Juni 2025 in die GPKE überführt worden.

„Der Lieferantenwechsel in 24 Stunden war von Anfang an gesetzlich verpflichtend.“
Der Prozess gilt seit dem 6. Juni 2025 nach der Festlegung. Die gesetzliche Pflicht in § 20a EnWG, den technischen Vorgang binnen 24 Stunden werktäglich zu vollziehen, greift ab dem 1. Januar 2026.

„GPKE, WiM und MaBiS regeln dieselben Prozesse dreifach.“
Nein. Sie regeln verschiedene Fragen an denselben Objekten: Belieferung, Messung und Bilanzierung.

„Eine neue GPKE-Fassung ist nur ein Formatwechsel.“
Nein. Sie ändert Prozesse, Fristen, Rollen und Formate zugleich. Die Umsetzung braucht eine fachliche Analyse vor dem Customizing.

Quellen und Pflegehinweis

Die GPKE wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Aktuell gültige Fassung, Historie und laufende Verfahren stehen auf der GPKE-Seite der Beschlusskammer 6. Wegen der laufenden Weiterentwicklung vor jeder Umsetzung den gültigen Stand zum Stichtag prüfen.

Abrufdatum aller Quellen: 7. September 2026.

Primärquellen zum Nachlesen