nNick Energy Atlas
Flexibilität im Netz

01Energiesystem & Netze

Redispatch verständlich erklärt

Wie Netzbetreiber Engpässe im Stromnetz vermeiden, welche Anlagen Redispatch leisten und warum Redispatch keine Regelenergie ist.

Umspannwerk und Stromleitungen in einer deutschen Landschaft
Netzinfrastruktur verbindet Erzeugung, Transport und Verbrauch.
Auf dieser Seite 8 Abschnitte

Kurzantwort

Redispatch ist eine gezielte Anpassung von Erzeugung oder Verbrauch, damit eine konkrete Leitung oder ein anderes Netzelement nicht überlastet wird. Der Netzbetreiber senkt dafür die Einspeisung einer Anlage vor dem Engpass und erhöht sie an einer netzdienlichen Stelle dahinter. Die Gesamtmenge an erzeugtem Strom bleibt möglichst gleich, der Lastfluss verändert sich.

Redispatch ist eine Maßnahme der Netzsicherheit. Er setzt an Ort und Zeit an. Regelenergie verfolgt dagegen vor allem die Stabilisierung der Frequenz und der ausgeglichenen Systembilanz. Beide Instrumente können gleichzeitig wirken, lösen aber unterschiedliche technische Probleme.

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt das einheitliche Redispatch-Regime nach §§ 13, 13a und 14 EnWG. Es bezieht auch Anlagen der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung ab 100 kW ein, außerdem Anlagen, die ein Netzbetreiber jederzeit fernsteuern kann. Die konkrete Umsetzung der Prozesse wird häufig als Redispatch 2.0 bezeichnet. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Pflichten und die Festlegungen der Bundesnetzagentur.

Redispatch 2.0Vom Engpass zum sicheren Lastfluss
01Engpass erkennen

Der Netzbetreiber berechnet einen kritischen Lastfluss.

02Anlagen auswählen

Geeignete Anlagen melden Verfügbarkeit und Kosten.

03Abruf anweisen

Einspeisung oder Bezug wird gezielt angepasst.

04Ausgleich abrechnen

Die Maßnahme wird bilanziell und finanziell ausgeglichen.

Der physische Eingriff bleibt lokal, der Ausgleich folgt den Marktrollen und Bilanzierungsprozessen.
50 HzFrequenzziel im synchronen Verbundnetz, Thema der Regelenergie
100 kWLeistungsschwelle für viele Anlagen nach § 13a EnWG
2021Start des einheitlichen Redispatch-Regimes
lokalDer Engpass entsteht an einem konkreten Netzelement

Was Redispatch im Netz bewirkt

Strom fließt nicht automatisch über den wirtschaftlich günstigsten Weg. Er verteilt sich nach den physikalischen Eigenschaften des Netzes. Steigt die Einspeisung in einer windreichen Region und sinkt die Last dort, können Leitungen in Richtung der Verbrauchszentren an ihre thermische Grenze kommen. Ein Netzbetreiber kann dann die Einspeisung einer Anlage auf der einen Seite des Engpasses reduzieren und eine andere Anlage auf der anderen Seite erhöhen.

Die Maßnahme verändert den Lastfluss. Sie verschiebt also nicht einfach eine Strommenge auf dem Papier, sondern beeinflusst die physische Belastung von Leitungen, Transformatoren und Kuppelstellen. Redispatch kann auch Blindleistung betreffen, wenn die Spannungshaltung dies erfordert. Im Mittelpunkt des klassischen Redispatch steht jedoch die Anpassung der Wirkleistung.

Die Bundesnetzagentur beschreibt Redispatch als Eingriff in die Erzeugungsleistung, um Leitungsabschnitte vor Überlastung zu schützen. Der Netzbetreiber plant die Maßnahme vorausschauend, koordiniert betroffene Netzebenen und weist sie bei Bedarf an. Ein Engpass kann innerhalb eines Übertragungsnetzes liegen, zwischen Übertragungs- und Verteilnetz entstehen oder durch grenzüberschreitende Lastflüsse beeinflusst werden.

weniger EinspeisungüberlasteterLeitungsabschnittmehr EinspeisungRedispatch senktLastflussErzeugungvor dem EngpassNetzknoten ANetzknoten BErzeugunghinter dem EngpassVerbrauchszentrum
Redispatch verschiebt den Lastfluss: Eine Anlage vor dem Engpass speist weniger ein, eine Anlage dahinter mehr. Die Leitung wird entlastet.
Merksatz

Redispatch beantwortet die Frage: Wo muss Leistung angepasst werden, damit ein Netzelement sicher betrieben werden kann? Regelenergie beantwortet die Frage: Wie wird die kurzfristige Abweichung zwischen Erzeugung und Verbrauch ausgeglichen, damit die Frequenz stabil bleibt?

Redispatch und Regelenergie im Vergleich

Die Begriffe werden oft zusammen genannt, weil beide die Leistung von Anlagen verändern können. Ihr Einsatzgrund unterscheidet sie aber klar. Redispatch schützt einen räumlich bestimmten Netzabschnitt. Regelenergie hält die Systembilanz und damit die Frequenz nahe 50 Hz. Für Regelenergie sind die standardisierten Produkte FCR, aFRR und mFRR relevant. Redispatch ist kein weiteres Regelenergieprodukt.

Merkmal Redispatch Regelenergie
Primäres Ziel Engpass vermeiden oder beseitigen Frequenz und Systembilanz stabilisieren
Auslöser Erwartete oder eingetretene Überlastung eines Netzelements Abweichung zwischen Erzeugung und Verbrauch im Verbundsystem
Räumlicher Bezug konkrete Netzregion, Leitung oder Spannungsebene gesamte Regelzone beziehungsweise synchrones Verbundsystem
Typische Maßnahme Einspeisung vor einem Engpass senken, dahinter erhöhen Leistung nach oben oder unten aktivieren, um die Bilanz zu korrigieren
Beschaffung Netzbetreiber plant und ruft netzdienliche Anlagen ab Regelzonenverantwortliche beschaffen standardisierte Regelleistungsprodukte
Ergebnis sicherer Lastfluss, keine Überlastung Frequenz nahe dem Sollwert und ausgeglichene Bilanz

Eine Regelenergieaktivierung kann den Redispatchbedarf beeinflussen, weil sich Erzeugung und Verbrauch ändern. Daraus folgt aber keine Gleichheit der Instrumente. Wenn ein Kraftwerk Regelenergie liefert, kann seine Leistung zwar auch den Lastfluss verändern. Der Abruf erfolgte dann wegen einer Bilanzabweichung, nicht automatisch wegen eines Netzengpasses.

Wer beteiligt ist

Der Übertragungsnetzbetreiber trägt die Verantwortung für die Systemsicherheit in seinem Netz. Verteilnetzbetreiber planen und führen Redispatchmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch und stimmen sie mit vor- und nachgelagerten Netzbetreibern ab. Die Koordination verhindert, dass eine Maßnahme im Verteilnetz eine Maßnahme im Übertragungsnetz verschärft.

Der Anlagenbetreiber stellt Planungs- und Nichtbeanspruchbarkeitsdaten bereit und ermöglicht die Anpassung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Einsatzverantwortlicher, häufig ein Direktvermarkter oder ein beauftragter Dienstleister, übermittelt Meldungen und nimmt Abrufe technisch entgegen. Der Netzbetreiber der Anschlussanlage und der anfordernde Netzbetreiber können unterschiedliche Rollen haben.

Rolle Aufgabe im Redispatch 2.0
ÜNB bewertet Engpässe im Übertragungsnetz, koordiniert über Netzebenen und ruft Maßnahmen ab
VNB ermittelt lokale Maßnahmen, führt sie aus und stimmt sie mit vorgelagerten Netzen ab
Anlagenbetreiber liefert Stammdaten, Fahrpläne und Nichtbeanspruchbarkeiten, setzt Abrufe um
Einsatzverantwortlicher übernimmt die operative Kommunikation für eine Anlage oder ein Anlagenportfolio
Betreiber der technischen Ressource stellt die technische Verfügbarkeit und Steuerbarkeit sicher

Nach § 13a EnWG müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung ab 100 kW sowie Betreiber jederzeit fernsteuerbarer Anlagen eine Anpassung auf Aufforderung dulden oder durchführen. Für die Maßnahme gelten Vorgaben zum bilanziellen und finanziellen Ausgleich. Die Pflicht ersetzt keine technische Abstimmung. Der anfordernde Netzbetreiber muss die beteiligten Netzbetreiber einbeziehen.

So läuft eine Redispatch-Maßnahme ab

Die Planung beginnt mit einer Netzzustandsanalyse. Der Netzbetreiber nutzt Lastprognosen, Erzeugungsprognosen, Fahrpläne, Topologie und geplante Nichtverfügbarkeiten. Daraus entsteht eine Prognose, an welchen Netzelementen Sicherheitsgrenzen verletzt werden könnten. Die Analyse betrachtet nicht nur den aktuellen Zeitpunkt, sondern auch die erwartete Entwicklung.

Danach sucht der Netzbetreiber technisch geeignete Maßnahmen. Eine Anlage muss am passenden Netzpunkt liegen, die erforderliche Leistung anpassen können und für den Zeitraum verfügbar sein. Mehrere Maßnahmen können gemeinsam erforderlich sein. Der Netzbetreiber berücksichtigt technische Mindestleistungen, Rampen, Vorlaufzeiten und die Auswirkungen auf andere Netzebenen.

Im nächsten Schritt erfolgt die Ankündigung oder der Abruf. Bei einem geplanten Abruf erhält der Einsatzverantwortliche einen Zeitraum und eine Leistungsanweisung. Bei einer kurzfristigen Gefährdung kann der Netzbetreiber eine schnellere Anweisung geben. Die Kommunikationsprozesse von Redispatch 2.0 übertragen Stamm-, Planungs- und Abrufdaten standardisiert. Die ÜNB stellen dafür unter anderem den harmonisierten Aktivierungsprozess bereit.

Die Anlage passt ihre Einspeisung oder ihren Bezug an. Der Netzbetreiber prüft, ob die Maßnahme die erwartete Entlastung bringt. Bei einer neuen Netzzustandsänderung kann er den Abruf anpassen oder weitere Anlagen einsetzen. Nach dem Einsatz werden die relevanten Energiemengen und Abweichungen ermittelt.

Zum Schluss folgen bilanzieller und finanzieller Ausgleich. Der Anlagenbetreiber soll durch den Redispatch grundsätzlich weder besser noch schlechter stehen als ohne die Maßnahme, soweit das Gesetz und die einschlägigen Festlegungen keinen anderen Umfang bestimmen. Der Ausgleich berücksichtigt die konkrete Situation und die nachweisbaren Auswirkungen. Kosten des Netzengpassmanagements werden von den Netzbetreibern erfasst und an die Bundesnetzagentur gemeldet.

Redispatch 2.0 und erneuerbare Anlagen

Vor Redispatch 2.0 lag der Schwerpunkt bei konventionellen Großkraftwerken. Mit dem einheitlichen Regime wurden auch erneuerbare Erzeugungsanlagen und KWK-Anlagen in den Prozess einbezogen, wenn sie die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Das ist für Verteilnetze wichtig, weil dort viele Wind-, Solar- und Biomasseanlagen angeschlossen sind.

Ein Solarpark wird nicht abgeregelt, weil der Strom grundsätzlich unerwünscht wäre. Der Netzbetreiber greift ein, wenn die erwartete Einspeisung an einem bestimmten Ort den sicheren Netzbetrieb gefährden würde. Fehlt die netztechnische Möglichkeit, die Energie aufzunehmen oder weiterzuleiten, kann eine lokale Reduzierung erforderlich sein. Der Redispatch gleicht die daraus entstehenden Folgen nach den geltenden Regeln aus.

Bei kleinen Anlagen entscheidet nicht allein die installierte Leistung. Auch eine jederzeitige Fernsteuerbarkeit kann für die Einordnung relevant sein. Anlagenbetreiber sollten deshalb die Vorgaben ihres Anschlussnetzbetreibers, die technischen Anschlussbedingungen und die Prozessrollen prüfen. Die Schwelle von 100 kW ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber keine vollständige Einzelfallprüfung.

Typische Missverständnisse

„Redispatch bedeutet, dass zu wenig Strom vorhanden ist.“
Nein. Redispatch reagiert auf einen lokalen oder regionalen Netzengpass. Im Gesamtsystem kann gleichzeitig genug oder sogar mehr Energie vorhanden sein.

„Redispatch und Abregelung sind dasselbe.“
Eine Abregelung kann Teil einer Redispatchmaßnahme sein. Redispatch beschreibt aber die gesamte netzbezogene Maßnahme. Dazu kann eine Gegenmaßnahme an anderer Stelle gehören, die die Einspeisung erhöht.

„Redispatch ist Regelenergie.“
Nein. Redispatch entlastet ein konkretes Netzelement. Regelenergie gleicht die Systembilanz aus und stabilisiert die Frequenz. Ein einzelner Abruf kann zufällig beide Wirkungen haben, seine Zuordnung richtet sich nach dem Anlass und dem Prozess.

„Nur fossile Kraftwerke machen Redispatch.“
Nein. Das heutige Regime umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch EE-, KWK- und Speicheranlagen.

„Jede Leistungsänderung durch den Netzbetreiber ist Redispatch.“
Nein. Eine Leistungsänderung kann zum Beispiel eine Regelenergieaktivierung, eine netzbezogene Schalthandlung oder eine andere Systemsicherheitsmaßnahme sein. Der Zweck und die rechtliche Grundlage entscheiden.

Quellen und Pflegehinweis

Die gesetzlichen Grundlagen und Prozessbeschreibungen ändern sich durch Novellen, Festlegungen und aktualisierte Anwendungshilfen. Dieser Artikel wurde am 8. September 2026 geprüft. Bei einer konkreten Abrechnung oder Anlagenpflicht sind immer die aktuelle Fassung des EnWG, die Festlegungen der Bundesnetzagentur und die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers maßgeblich.

Abrufdatum der Quellen: 8. September 2026.

Primärquellen zum Nachlesen