nNick Energy Atlas
Prognose und Fahrplan

05Energiedaten & Bilanzierung

Fahrplananmeldung und Ausgleichsenergie

Wie ein Fahrplan entsteht, wann er geändert werden darf und wie daraus Ausgleichsenergie wird.

Arbeitsplatz mit Stromzähler, Netzlandschaft und visualisierten Last- und Bilanzkurven
Zeitreihen machen sichtbar, wann Erzeugung, Verbrauch und Bilanz auseinanderliegen.
Auf dieser Seite 8 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Fahrplan ist die verbindliche Anmeldung einer Energiemenge für genau eine Viertelstunde. Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) meldet ihn beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bis spätestens 14:30 Uhr des Vortages an, wie die ÜNB-Seite zum Fahrplanmanagement festhält. Jede Anmeldung nennt Bilanzkreis, Gegenpartei, Richtung, Menge und Version.

Am Liefertag stellt der ÜNB den Saldo aus allen Fahrplänen der Ist-Menge des Bilanzkreises gegenüber. Die Differenz je Viertelstunde ist die Bilanzkreisabweichung. Sie wird mit dem regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) bewertet und dem BKV in Rechnung gestellt. Ausgleichsenergie ist damit eine Abrechnungsposition des Bilanzkreises und nicht die Regelenergie, mit der der ÜNB das Netz stabilisiert.

Was ein Fahrplan je Viertelstunde enthält

Ein Fahrplan ist eine Zeitreihe mit einer Menge pro Viertelstunde. Er beschreibt den beabsichtigten Austausch zwischen zwei Bilanzkreisen, nicht den Verbrauch einer einzelnen Marktlokation. Ein Lieferant kann intern hunderte Kundensegmente prognostizieren und meldet nach außen eine konsolidierte Reihe an. Der Fahrplan legt deshalb nicht offen, wie sich die Menge zusammensetzt.

Fachlich trägt jede Fahrplanposition fünf Angaben. Erstens den liefernden und den aufnehmenden Bilanzkreis. Zweitens die Gegenpartei, also den Marktpartner, mit dem die Lieferung vereinbart wurde. Drittens die Richtung: Einspeisung in den fremden Bilanzkreis oder Entnahme aus ihm. Viertens die Energiemenge für das Intervall, üblicherweise in Kilowattstunden oder Megawattstunden. Fünftens die Version, also den Stand der Anmeldung.

Die Zuordnung erfolgt über die Bilanzkreis-Kennung, nicht über die Anschrift oder die Marktlokation. Beide Seiten müssen dieselbe Menge in entgegengesetzter Richtung melden, sonst gleicht der ÜNB die Fahrpläne ab und weist die Position zurück. Der rechtliche Rahmen steht in § 20 Absatz 1a EnWG: Netzzugang setzt voraus, dass über einen Bilanzkreis ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme stattfindet, und der BKV trägt die finanzielle Verantwortung für die Abweichungen (EnWG § 20 Abs. 1a).

Fristen und Änderungsfenster

Die Grundfrist ist starr. Der Bilanzkreisverantwortliche meldet die beabsichtigten Energielieferungen bis spätestens 14:30 Uhr des Vortages für den folgenden Tag verbindlich an (Netztransparenz, Fahrplanmanagement). Nach diesem Zeitpunkt liegt ein gültiger Fahrplan für den gesamten Folgetag vor.

Spätere Änderungen sind möglich, aber an Fenster gebunden. Nach dem Anmeldeschluss des Vortages läuft bis 15:30 Uhr das DayAhead-Matching, und um 16:00 Uhr des Vortages startet die Intraday-Phase. In ihr lassen sich Fahrpläne bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Lieferzeitpunkts ändern (Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung, Version 4.6, Abschn. Zeitliche Abfolge). Jede Änderung läuft als neue Fahrplanversion mit höherer Versionsnummer und ersetzt den vorherigen Stand für die betroffenen Intervalle. Damit bleibt historisch nachvollziehbar, welcher Fahrplan zu welchem Meldezeitpunkt galt. Diese Versionsführung trägt jede spätere Klärung, denn aus ihr ergibt sich, gegen welche Planmenge der ÜNB gerechnet hat.

Notfälle bilden die Ausnahme. Fordert der ÜNB im Urgent-Call-Verfahren eine Anpassung an, muss der Bilanzkreisverantwortliche sie bis zum nächsten Kalendertag um 10:00 Uhr nachreichen; dieser Fahrplan ist dann abrechnungsrelevant (Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung, Version 4.6, Abschn. Urgent Call). Eine solche Anpassung verhindert, dass ein Bilanzkreis nach einem ungeplanten Ereignis dauerhaft unausgeglichen bleibt. Die technische Übermittlung läuft spätestens seit dem 1. Dezember 2024 über AS4 als gesicherte Nachricht (Netztransparenz, Fahrplanmanagement).

Vortag bis 14:30 UhrErstanmeldungverbindlichVortag nach 14:30 Uhrneue FahrplanversionNotfallAnpassung außerhalb desFenstersLiefertagPlan gegen Ist jeViertelstundeViertelstundensaldoÜberschuss oder DefizitBewertung mit reBAPAusgleichsenergieAbrechnung und KlärungVersion bleibt Nachweis
Die Fristen der Fahrplananmeldung: eine harte Anmeldegrenze am Vortag, danach nur noch neue Versionen und Ausnahmen, bis der Liefertag den Plan gegen die Ist-Menge stellt und die Abrechnung den Saldo bewertet.

Abgleich Plan gegen Ist am Liefertag

Nach dem Liefertag liegen die Messwerte der zugeordneten Einspeise- und Entnahmestellen vor. Der ÜNB saldiert sie je Viertelstunde zur Ist-Menge des Bilanzkreises. Dieser Wert wird dem Saldo aller gültigen Fahrpläne desselben Intervalls gegenübergestellt. Die Differenz ist die Bilanzkreisabweichung, auch Bilanzungleichgewicht genannt.

Ein Umlaufbeispiel zeigt die Rechnung. Ein Lieferant erwartet in der Viertelstunde von 12:00 bis 12:15 Uhr eine Entnahme von 1.000 kWh und eine Einspeisung von 300 kWh. Der Nettobedarf im Fahrplan beträgt 700 kWh. Am Liefertag werden 980 kWh Entnahme und 420 kWh Einspeisung gemessen, also 560 kWh netto. Die Abweichung beträgt damit 140 kWh zu wenig verbrauchte Menge. Dieses vereinfachte Beispiel zeigt nur die Richtung, denn für die Bewertung gilt die Vorzeichenlogik des geltenden Fahrplanprozesses.

Der Saldo über alle Intervalle eines Tages muss nicht null ergeben. Ein Bilanzkreis darf in einer Viertelstunde Überschuss und in der nächsten Defizit haben. Jedes Intervall wird einzeln bewertet und mit dem Preis dieser Viertelstunde multipliziert. Es gibt keine Tageskompensation, weil sonst ein prognoseschwacher BKV von einer gut prognostizierten Nachbarviertelstunde profitieren würde.

Fahrplansaldo des Bilanzkreises Ist-Saldo des Bilanzkreises Abweichung Bedeutung für den BKV
ausgeglichen ausgeglichen keine Plan und Realität stimmen überein
Einspeiseüberschuss geplant geringerer Ist-Überschuss Defizit zu wenig Energie im Bilanzkreis, Energie wird nachbewertet
Entnahmeüberschuss geplant geringerer Ist-Bezug Überschuss überschüssige Energie im Bilanzkreis, Energie wird nachbewertet
Einspeiseüberschuss geplant höherer Ist-Überschuss Überschuss Prognose der Erzeugung war zu pessimistisch
Entnahmeüberschuss geplant höherer Ist-Bezug Defizit Prognose des Verbrauchs war zu optimistisch

Folgen: Ausgleichsenergie als Abrechnungsposition

Der ÜNB bewertet jede Abweichung mit dem reBAP. Dieser Preis ist viertelstündlich und symmetrisch und kann positiv oder negativ sein; nur bei einem Abruf der Kapazitätsreserve wird er in einzelnen Viertelstunden ausnahmsweise asymmetrisch. Er basiert auf den Preisen der eingesetzten Regelenergie und ergänzt diese um weitere Komponenten, die die Anreizfunktion sicherstellen (Netztransparenz, Ausgleichsenergiepreis). Ein Defizit belastet den BKV, ein Überschuss kann ihn entlasten. Die Höhe je Viertelstunde ergibt sich aus Abweichungsmenge mal reBAP dieses Intervalls.

Die Abrechnung selbst folgt der MaBiS. Die Bundesnetzagentur führt die Festlegung in der Fassung BK6-24-174, gültig seit dem 6. Juni 2025 (BNetzA, Bilanzkreisabrechnung Strom). Sie regelt, welche Daten in welcher Reihenfolge und in welcher Frist zwischen Messstellenbetreiber, Lieferant und ÜNB laufen. Der reBAP wird dort nur für die Bewertung herangezogen; die Mengengrundlage stammt aus der Bilanzkreisabrechnung.

Der Anreiz zur Prognosegüte ist der eigentliche Zweck. Ein BKV, der seine Last, seine Erzeugung und seine Handelsgeschäfte genau kennt, hat kleine Abweichungen. Wer überdeckt oder unterdeckt einkauft, zahlt den Unterschied zum reBAP, und dieser kann deutlich über dem Großhandelspreis liegen. Deshalb ist ein präziser Fahrplan betriebswirtschaftlich wichtiger als ein optimistischer.

Abgrenzung zur Regelenergie des ÜNB

Regelenergie und Ausgleichsenergie sind zwei verschiedene Dinge. Regelenergie ist physikalische Leistung: Der ÜNB hält Regelreserve vor und gleicht damit Abweichungen in seiner Regelzone aus, wenn die Netzfrequenz von 50 Hertz abweicht oder das System Unterstützung braucht (Regelenergie verstehen). Er hält das System stabil, unabhängig davon, welcher Bilanzkreis die Ursache war.

Ausgleichsenergie ist die kaufmännische Antwort darauf. § 20 EnWG verlangt, dass die Einrichtung und Abwicklung von Bilanzkreisen sowie Abrechnung und Ausgleich der Energiemengen in Bilanzkreisen geregelt werden (EnWG § 20 Abs. 3 Nr. 4 und 5). Der BKV erhält deshalb keine Rechnung des Regelreserveanbieters, sondern eine Abrechnung seiner Bilanzabweichung. Der reBAP übersetzt die Systemkosten in ein Preissignal und motiviert die BKV, offene Positionen noch am Markt zu schließen.

Typische Missverständnisse

„Der Fahrplan ist meine Lastprognose.“
Nein. Die Prognose ist eine Erwartung. Der Fahrplan ist die daraus und aus Handelsgeschäften abgeleitete verbindliche Anmeldung an den ÜNB.

„Nach 14:30 Uhr ist keine Änderung mehr möglich.“
Die Erstanmeldung ist verbindlich, spätere Versionen sind im Rahmen der Prozessfenster und in Notfällen zulässig. Sie tragen eine höhere Versionsnummer.

„Der Tag muss in Summe ausgeglichen sein.“
Jedes Viertelstundenintervall wird einzeln bewertet. Überschuss und Defizit in verschiedenen Intervallen heben sich nicht auf.

„Das ist dasselbe wie Regelenergie.“
Regelenergie stabilisiert das Netz physikalisch. Ausgleichsenergie bewertet die Bilanzabweichung eines einzelnen Bilanzkreises.

„Der reBAP ist der Börsenpreis.“
Der reBAP ist ein regulierter Ausgleichsenergiepreis und folgt einem eigenen Modell.

Quellen und Pflegehinweis

Die Frist von 14:30 Uhr, der Übertragungsweg über AS4 seit dem 1. Dezember 2024 und die Zielsetzung des Fahrplanmanagements stammen von der ÜNB-Seite Fahrplanmanagement. Die Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung in der Version 4.6 vom 1. Oktober 2024 trägt die Details zu Versionen, Fenstern und Notfällen. Die reBAP-Eigenschaften stehen auf der Seite zum Ausgleichsenergiepreis, die MaBiS-Fassung auf der BNetzA-Seite zur Bilanzkreisabrechnung.

Prüfen Sie die Prozessversion vor jeder Verwendung. Die Anlage zur Fahrplananmeldung wird regelmäßig fortgeschrieben. Bei Änderungen an Fristen oder Übertragungswegen ändern sich häufig die betroffenen SAP-IS-U- und Marktkommunikationsprozesse im gleichen Zug.

Primärquellen zum Nachlesen