nNick Energy Atlas
Aggregation und Energiemengen

05Energiedaten & Bilanzierung

Woher der Netzbetreiber die Energiemengen für die Bilanzierung nimmt

Hochrechnung, Standardlastprofil-Aufteilung, Verlust- und Differenzzeitreihe erklären, wie der Verteilnetzbetreiber aus Messwerten die Summenzeitreihen der Bilanzkreisabrechnung bildet.

Arbeitsplatz mit Stromzähler, Netzlandschaft und visualisierten Last- und Bilanzkurven
Zeitreihen machen sichtbar, wann Erzeugung, Verbrauch und Bilanz auseinanderliegen.
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Kurzantwort

Der Verteilnetzbetreiber liefert die Energiemengen für die Bilanzkreisabrechnung als fertig gerechnete Summenzeitreihen. Rohdaten aus dem Zähler gehen nie direkt in die Abrechnung. In eine Summenzeitreihe dürfen nur Werte auf Ebene der Marktlokation mit dem Status „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ eingehen. Fehlende Viertelstunden füllt der Netzbetreiber mit Nullwerten auf. Kunden ohne Lastgangmessung bilanziert er über normierte Standardlastprofile, vervielfacht mit der Jahresverbrauchsprognose. Verluste und Differenzen zwischen Einspeise- und Entnahmebetrachtung bilden eigene Zeitreihen.

Warum die Rohmessung nicht reicht

Ein Bilanzkreis gleicht Einspeisung und Entnahme aus. Damit dieser Ausgleich funktioniert, braucht der Bilanzkreisverantwortliche eine einzige Wahrheit über die Menge je Viertelstunde. Diese Wahrheit entsteht erst nach mehreren Rechenstufen: Plausibilisierung, Ersatzwertbildung, Profilbildung, Aufteilung auf Bilanzkreise und Lieferanten, Verlustrechnung und Differenzbildung. Der Zähler allein liefert sie nicht.

Deshalb ist die Summenzeitreihe eine eigenständige Größe: Sie trägt eine Version, einen Datenstatus und einen Empfänger. Aus Einzelwerten erzeugt ein Verfahren sie. Wer eine Abrechnung prüfen will, prüft dieses Verfahren.

Die gesetzliche Grundlage für die Profilbildung liegt in § 20 Absatz 3 EnWG. Danach kann die Regulierungsbehörde Regelungen zur Abwicklung des Netzzugangs treffen. Sie darf dabei standardisierte Lastprofile für einzelne Gruppen von Letztverbrauchern vorsehen, § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG. Der Verteilnetzbetreiber rechnet also nach Methoden, die die Bundesnetzagentur festlegt.

Die Pflichten des Netzbetreibers

Die MaBiS-Regeln beschreiben den Verteilnetzbetreiber als eigene Bilanzierungspartei. Er trägt Verantwortung für die Einspeisung und Entnahme in seinem Bilanzierungsgebiet, für die Verlustzeitreihe und für die Differenzzeitreihe. Die Netzbetreiber-Deltazeitreihe (NB-DZR) bildet der BIKO je Bilanzierungsgebiet aus den abrechnungsrelevanten Summenzeitreihen, wie die MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.4, Formel „Ermittlung der NB-DZR aus Sicht des BG“ zeigt.

Ist ein Bilanzierungsgebiet nicht ausgeglichen, weist der BIKO eine Differenz aus. Das bleibt nicht folgenlos: Der BIKO informiert die Bundesnetzagentur, wenn für einen Netzbetreiber in mehr als drei Monaten eines Jahres eine Deltazeitreihe ausgewiesen wird, deren Energiemenge mehr als ein Prozent der Gesamtentnahme im jeweiligen Bilanzierungsgebiet entspricht (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.4, Abschnitt zur NB-DZR). Die Qualität der Hochrechnung ist damit ein aufsichtsrechtliches Thema, nicht nur eine Rechenaufgabe.

Vom Messwert zur Summenzeitreihe

Der Weg läuft in vier Stufen. Jede Stufe hat eine eigene Fehlerquelle.

Erstens prüft der Netzbetreiber je Marktlokation, ob für jede Viertelstunde ein Wert mit verwertbarem Status vorliegt. Zweitens füllt er Lücken und bildet Ersatzwerte. Drittens rechnet er Kunden ohne Lastgangmessung über Profile auf Viertelstundenwerte hoch. Viertens summiert er die Viertelstundenwerte aller Marktlokationen, die dieselbe bilanzierungsrelevante Eigenschaft teilen.

Messwerte jeMarktlokationStatuspruefung: wahrerWert oder ErsatzwertFehlende Viertelstunden:Nullwert auffuellenHochrechnung ohneLastgang: normiertesProfil x JVPLastgangkunden:Viertelstundenwert direktAggregation nach BK,ZRT, BG und LFLieferantensummenzeitreihe LF-SZRBilanzkreissummenzeitreihe BK-SZRVerlustzeitreihe VZR undDifferenzzeitreihe DBANetzbetreiber-Deltazeitreihe NB-DZR
Vier Stufen vom Messwert zur abrechnungsrelevanten Summenzeitreihe des Verteilnetzbetreibers, vereinfacht.

Stufe 1: Werte zulassen oder auffüllen

Die Regel ist streng und einfach. Für die Bildung einer Summenzeitreihe dürfen nur Werte auf Ebene der Marktlokation mit dem Wertestatus „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ herangezogen werden. Liegen für eine Marktlokation keine Werte vor oder tragen sie keinen dieser beiden Status, sind diese Viertelstunden mit Nullwerten zu füllen. Die so vervollständigte Zeitreihe geht in die Summenzeitreihe ein (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.8.1 „Summenzeitreihen, Bildung und Versand“).

Eine Summenzeitreihe darf keine negativen Werte enthalten. Für Zeiträume, in denen ein MaBiS-Zählpunkt aktiv ist, müssen immer Summenzeitreihen versendet werden, notfalls vollständig mit Nullwerten aufgefüllt. Bei Zählpunkten mit zwei Energieflussrichtungen sind beide Richtungen zeitgleich vollständig zu übermitteln, und höchstens eine Richtung darf je Viertelstunde einen Wert größer Null tragen (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.8.1).

Diese Nullwertregel ist der häufigste Ort für stille Fehler. Eine fehlende Viertelstunde wird als Null bilanziert, nicht geschätzt. Fällt die Lücke in ein Lieferantenportfolio, sinkt dessen Summenzeitreihe um genau diese Menge; in der Deltazeitreihe des Netzbetreibers taucht die Abweichung später wieder auf.

Stufe 2: Hochrechnung ohne Lastgangmessung

Die meisten Marktlokationen im Verteilnetz haben keine registrierende Lastgangmessung. Für sie wird der Verbrauch über normierte Profile auf Viertelstundenwerte verteilt. MaBiS nennt zwei Verfahren, das synthetische und das analytische.

Beim synthetischen Verfahren dividiert der Netzbetreiber das normierte Profil durch die Summe aller Viertelstundenwerte des betrachteten Standardlastprofils und multipliziert das Ergebnis mit der Jahresverbrauchsprognose (JVP). Beim analytischen Verfahren dividiert er das normierte Profil durch eine feste Bezugsmenge von 1.000.000 kWh und multipliziert anschließend mit der JVP. Beide Formeln stehen in der MaBiS-Lesefassung, Kap. 6.1.1 „Bilanzierung mit Profilen beim NB“.

Der wesentliche Unterschied liegt im Nenner. Der synthetische Nenner ist die tatsächliche Jahressumme des Profils, der analytische Nenner ist eine Konstante. Das analytische Verfahren liefert damit eine Viertelstundenreihe, deren Jahressumme nicht exakt der JVP entspricht. Die Menge bleibt über das Jahr trotzdem steuerbar, weil die JVP als Faktor erhalten bleibt.

Für die Normierung gelten harte Toleranzen. Standardlastprofile und Standardeinspeiseprofile werden auf eine Jahresmenge von 1.000.000 kWh normiert. Die Summe der einzelnen Viertelstundenwerte einer normierten synthetischen SLP- oder SEP-Zeitreihe muss zwischen 990.000 kWh und 1.010.000 kWh liegen, also innerhalb von einem Prozent. Ändert sich das Profil, bleiben die Viertelstundenwerte der bereits gültig gewordenen Monate unverändert, und der Jahressummenwert darf sich um höchstens 20 kWh gegenüber der Vorversion verschieben (MaBiS-Lesefassung, Kap. 6.1, Abschnitt „Für die Normierung von Profilen“).

Stufe 3: Tagesparameterabhängige Profile

Profile wie H0 hängen von der Temperatur ab. MaBiS trennt hier drei Fälle.

Profilart Normierung Bezug
SLP und SEP, synthetisch 1.000.000 kWh Jahresmenge, Toleranz ±1,0 % Summe der Viertelstundenwerte des Profils
TLP/TEP, Standardverfahren 300 kWh/K multipliziert mit der Temperaturmaßzahl des Tages äquivalente Tagesmitteltemperatur der Klimazone
TLP nach Anhang-D-Verfahren 1.000.000 kWh Jahresmenge feste Bezugsmenge
TEP mit Referenzmessung Skalierung auf 1.000.000 kW beziehungsweise 1.000.000 kWh pro Jahr Referenzprofil aus Referenzmessungen

Quelle der Tabelle: MaBiS-Lesefassung, Kap. 6.1 „Ermittlung und Verwendung von normierten Profilen und Profilscharen vom NB“.

Der Netzbetreiber ordnet jedem normierten Profil eine eindeutige Bezeichnung zu. Zwei H0-Profile mit unterschiedlichen Feiertagskalendern müssen unterscheidbar sein, etwa „HSA“ für Sachsen-Anhalt und „HSN“ für Sachsen. Wechselt der Netzbetreiber das Bilanzierungsverfahren von synthetisch auf analytisch, ist ein neuer Bezeichner zu verwenden (MaBiS-Lesefassung, Kap. 6.1).

Für die Qualitätssicherung ist wichtig: Nur die versendeten normierten Profile mit der höchsten Versionsnummer sind für die Bilanzierung und deren Prüfung zu verwenden. Die Verantwortung für die Qualität der übermittelten Profile, etwa die verwendete Einheit, liegt beim Netzbetreiber.

Stufe 4: Aggregation nach Bilanzkreisen

Aus den Einzelzeitreihen entstehen Summenzeitreihen. MaBiS beschreibt die Aggregation über ein Tupel: Objekte, Gebiete und Merkmale bilden den Schlüssel der Summenzeitreihe (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.9 „Aggregation“).

Für jede Permutation dieser Tupelwerte, die den bilanzierungsrelevanten Eigenschaften mindestens einer Marktlokation im Zeitraum entspricht, bildet der Verantwortliche eine Summenzeitreihe. In ihr sind die Energiemengen aller Marktlokationen mit genau diesen Eigenschaften enthalten. Die Tabelle 1 der Lesefassung nennt für die Lieferantensummenzeitreihe der Kategorie A die Aggregation nach Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis, Lieferant und Zeitreihentyp.

Wer aggregiert, ist abhängig von der Messtechnik. Unter die Aggregationsverantwortung des Übertragungsnetzbetreibers fallen Marktlokationen, deren Messlokationen alle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, auf Basis von Viertelstundenwerten bilanziert werden und vom Netzbetreiber nach den Vorgaben der GPKE an den Übertragungsnetzbetreiber übertragen wurden. Beim Verteilnetzbetreiber bleibt alles andere: konventionelle und moderne Messeinrichtungen, uneinheitliche Messtechnik, noch nicht übertragene intelligente Messsysteme und pauschale Marktlokationen (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.9.1 „Aggregationsverantwortung der Energiemengen von Marktlokationen“). Diese Grenze ist in der Praxis in Bewegung, weil der Rollout die Menge der übertragenen Viertelstundenwerte verschiebt.

Verlust- und Differenzzeitreihe

Zwei Zeitreihen machen aus einem Messnetz ein bilanziertes Gebiet.

Die Verlustzeitreihe (VZR) weist die ermittelten Netzverluste aus. Sie wird gesondert erfasst, neben den EEG-Einspeisezeitreihen und der Differenzzeitreihe (MaBiS nennt sie DBA). Die EEG-Einspeisungen sind getrennt nach Energiearten in typenreinen Zeitreihen zu erfassen (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.4 „Vollständige Zuordnung von Energiemengen“). Zu jedem Zeitpunkt muss die in einem Bilanzierungsgebiet erzeugte und verbrauchte Energiemenge vollständig den Bilanzkreisen zugeordnet sein.

Die Differenzzeitreihe ist eine Saldobetrachtung. Der Netzbetreiber bildet sie je Viertelstunde, indem er Importe in sein Bilanzierungsgebiet, gemessene und profilbasierte Einspeisungen und die Einspeisung aus den Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen addiert. Davon zieht er die Exporte, gemessene und profilbasierte Entnahmen und die Verlustzeitreihe ab. Das Ergebnis ist die Differenzzeitreihe aus Sicht des Bilanzierungsgebiets. Sie wird je Viertelstunde nach Vorzeichen in einen Import und einen Export aufgeteilt (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.4, Formel „Ermittlung der DBA aus Sicht des BG“).

Die Netzzeitreihe (NZR) verbindet benachbarte Bilanzierungsgebiete. Sie entsteht zwischen zwei Netzbetreibern, wird abgestimmt und als vereinbarte Version an den BIKO übermittelt. Die Darstellung der Energieflussrichtungen erfolgt immer aus Sicht des Bilanzierungsgebiets des verantwortlichen Netzbetreibers (MaBiS-Lesefassung, Kap. 5.5.1 „Übermittlung der Netzzeitreihe“). Der verantwortliche Netzbetreiber übermittelt die Netzgangzeitreihe an den benachbarten Netzbetreiber und an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber, werktäglich bis 12:00 Uhr für den Vortag (MaBiS-Lesefassung, Kap. 5.4.1 „Abstimmung der Netzzeitreihe“).

Die abgestimmte Netzzeitreihe geht mit Frist in den Prozess: erstmals spätestens zum Ablauf des 5. Werktags nach Ende des Bilanzierungsmonats sowie erneut bei Korrekturbedarf. Die Übermittlung an den BIKO erfolgt spätestens bis zum Ablauf des 10. Werktags nach Ende des Bilanzierungsmonats und bei Korrekturbedarf bis zum Ende des siebten Monats danach (MaBiS-Lesefassung, Kap. 5.4.2 und 5.5.2).

Version, Datenstatus und Fristen

Eine Summenzeitreihe ist nie fertig. Sie ist versioniert.

Die Version einer Summenzeitreihe wird aufsteigend vergeben und über die gesamte Bilanzkreisabrechnung beibehalten. Eine Prüfmitteilung und ein Datenstatus beziehen sich immer auf eine Version. Den Datenstatus vergibt ausschließlich der BIKO (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.8.2 und 3.8.3).

Für die Abrechnung zählt die höchste vorliegende Version mit dem Datenstatus „Abrechnungsdaten“. Bei der Bilanzkreisabrechnung kann der Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber mit dem Erstaufschlagsrecht bis zum Stichtag neue Versionen bereitstellen, die automatisch den Datenstatus „Abrechnungsdaten“ erhalten. Nach dem Erstaufschlag erhält eine neue Version zunächst den Status „Prüfdaten“; erst eine positive Prüfmitteilung hebt sie auf „Abrechnungsdaten“ (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.8.3).

Die Fristen ordnen den Rechenweg in einen Kalender ein. Die Abstimmung und Übermittlung der Netzzeitreihe sowie der Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen liegen zwischen dem 1. und dem 10. Werktag nach Ablauf des Bilanzierungsmonats. Der Erstaufschlag der Bilanzkreissummenzeitreihen folgt bis zum 12. Werktag. Die Clearingphasen schließen sich an. Der Abrechnungsstichtag der Bilanzkreisabrechnung liegt beim 18. Werktag mit Datenstand des 15. Werktags (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.10 „Übersicht der Fristen und Stichtage zur Bilanzkreisabrechnung“, Tabelle 2 „Fristen und Stichtage in der Bilanzkreisabrechnung“).

Der vertragliche Rahmen liegt im Standardbilanzkreisvertrag. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dazu die konsolidierte Lesefassung in der Fassung der genehmigten Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche BK6-23-102, gültig seit dem 1. Oktober 2024 (Standardbilanzkreisvertrag, konsolidierte Lesefassung). Die Vorgängersfassungen und die zugehörigen Verfahren sind über die Veröffentlichungsseite zum Standardbilanzkreisvertrag einsehbar. Dort liegen auch die bislang gültige Fassung ab 1. August 2020 sowie die Festlegung zum Bilanzkreisausgleich BK6-19-212.

Vereinfachtes Beispiel

Ein Bilanzierungsgebiet habe drei Kunden. Kunde A hat ein Lastgangmessgerät und entnimmt in der Viertelstunde von 12:00 bis 12:15 Uhr 40 kWh. Kunde B ist ein Haushaltskunde mit Standardlastprofil H0 und einer Jahresverbrauchsprognose von 3.500 kWh. Kunde C ist ein Haushaltskunde ohne vorliegenden Messwert für diese Viertelstunde.

Kunde B erhält seinen Viertelstundenwert, indem der Netzbetreiber das normierte Profil für H0 auf die JVP umrechnet. Der Grund ist die Verteilung: 3.500 kWh verteilen sich über 35.040 Viertelstunden. Daraus folgt ein Mittelwert von rund 0,1 kWh je Viertelstunde, also etwa 100 Wh beziehungsweise 400 W mittlerer Leistung. In der Nachtstunde liegt der Wert deutlich darunter, um die Mittagszeit darüber. Kunde C bekommt für diese Viertelstunde einen Nullwert, weil kein Wert mit dem Status „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ vorliegt.

Die Bilanzkreissummenzeitreihe des Lieferanten dieser drei Kunden enthält damit 40 kWh plus den Profilwert von Kunde B plus 0 kWh. Der Anteil von Kunde C fehlt in der Summe, obwohl er physikalisch Strom entnommen haben dürfte. Differenzen dieser Art sammeln sich in der Differenzzeitreihe und schlagen sich in der Netzbetreiber-Deltazeitreihe nieder. Das Beispiel ist vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung des Rechenwegs.

Folgen und Fehlerfälle

Vier Fehlerklassen treten in der Praxis immer wieder auf.

Fehlende Messwerte ohne Ersatzwertbildung sind die häufigste Ursache für Mengenlücken. Weil MaBiS Nullwerte vorschreibt, wirkt sich eine verspätete Nachlieferung erst mit einer neuen Version aus. Bis dahin rechnet die Abrechnung mit der zu niedrigen Menge, und der Bilanzkreisverantwortliche beschafft zu wenig Energie.

Falsche oder veraltete Profile verschieben Mengen zwischen Lieferanten und Bilanzkreisen, ohne dass die Gesamtsumme sich ändert. Die Abweichung erscheint im Clearing. MaBiS fängt einen Teil dieses Problems ab, indem nur die höchste Versionsnummer der versendeten normierten Profile zu verwenden ist.

Undeutliche Bilanzierungsgrenzen erzeugen doppelte oder fehlende Zuordnungen. Ein Bilanzierungsgebiet ist als Einheit zu behandeln, und mehrere Gebiete eines Netzbetreibers müssen überlappungsfrei sein. Die Abgrenzung ist messtechnisch sicherzustellen, bevor eine Netzzeitreihe gebildet wird.

Falsche Vorzeichenlogik in der Differenzzeitreihe verfälscht beide Richtungen. Weil die Differenzzeitreihe und die Netzzeitreihe nach Vorzeichen auf Import und Export aufgeteilt werden, kippt ein Vorzeichenfehler die gesamte Betrachtung des Gebiets. Die Lesefassung verlangt ausdrücklich, dass ein Netzbetreiber, der die Netzzeitreihe nicht selbst bildet, die Energieflussrichtung vor dem Einsetzen in die Rechnung umkehrt (MaBiS-Lesefassung, Kap. 3.4, Vorbemerkung zur Saldobildung).

Typische Missverständnisse

Die Summenzeitreihe ist die Summe der Messwerte. Sie ist die Summe der vervollständigten Einzelzeitreihen, inklusive Nullwerten für fehlende Viertelstunden und hochgerechneten Profilwerten für Kunden ohne Lastgangmessung.

Die Hochrechnung ist eine Prognose. Die Hochrechnung verteilt die Jahresverbrauchsprognose eines einzelnen Kunden auf Viertelstunden. Die Prognose der Gesamtlast eines Bilanzkreises ist ein anderer Vorgang, der auf der Fahrplananmeldung beruht.

Verluste sind ein Teil der Differenzzeitreihe, der versteckt wird. Die Verlustzeitreihe ist eine eigene, ausgewiesene Zeitreihe. Sie wird in der Differenz- und der Netzbetreiber-Deltazeitreihe als eigener Abzugsposten geführt.

Ein Nullwert bedeutet, dass kein Verbrauch stattfand. Ein Nullwert bedeutet nach der MaBiS-Regel, dass kein Wert mit dem Status „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ vorlag. Über den tatsächlichen Verbrauch sagt er nichts.

Die Aggregationsverantwortung liegt immer beim Verteilnetzbetreiber. Sie verschiebt sich mit dem Rollout intelligenter Messsysteme hin zum Übertragungsnetzbetreiber, sobald die Viertelstundenwerte nach GPKE übertragen sind.

Quellen und Pflegehinweis

Tragende Quelle ist die MaBiS-Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174 der Bundesnetzagentur. Das PDF umfasst auch den Anlagenteil mit den Rechenregeln. Den vertraglichen Rahmen zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Übertragungsnetzbetreiber ergänzt der Standardbilanzkreisvertrag, und § 20 EnWG liefert die gesetzliche Ermächtigung für standardisierte Lastprofile.

Bei der Pflege sind drei Punkte zu prüfen. Erstens die Fassung der MaBiS-Lesefassung: Festlegungen werden geändert, und Fristenkalender verschieben sich. Zweitens der Rollout-Stand intelligenter Messsysteme, weil er die Grenze der Aggregationsverantwortung zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber bewegt. Drittens die Verfahren der Profilbildung: Ein Wechsel zwischen synthetischem und analytischem Verfahren verändert die Mengen je Viertelstunde und verlangt neue Profilbezeichner.

Stand der Prüfung: 27. September 2026, MaBiS in der Fassung zur Festlegung BK6-24-174.

Primärquellen zum Nachlesen