nNick Energy Atlas
MaBiS-Prozesse

05Energiedaten & Bilanzierung

Marktrollen in MaBiS

MBV, BKV, ÜNB, Lieferant und MSB im MaBiS-Prozess sauber unterscheiden – mit Verantwortungen, Datenflüssen und SAP-IS-U-/EDM-Praxis.

Arbeitsplatz mit Stromzähler, Netzlandschaft und visualisierten Last- und Bilanzkurven
Zeitreihen machen sichtbar, wann Erzeugung, Verbrauch und Bilanz auseinanderliegen.
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Kurzantwort

MaBiS verteilt Aufgaben auf Marktrollen. Der Bilanzierungsgebietsverantwortliche (MBV) verantwortet im Bilanzierungsgebiet die Bildung und Kommunikation der bilanziellen Summen nach den geltenden Regeln. Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) bewirtschaftet seinen Bilanzkreis, meldet beziehungsweise verarbeitet Handelspositionen und trägt die finanzielle Verantwortung für Abweichungen. Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreibt die Regelzone, führt die übergeordnete Bilanzkreisabrechnung und stellt das Systemgleichgewicht sicher. Der Lieferant (LF) liefert Energie an seine Kunden und ist für deren vertragliche Zuordnung und Beschaffung verantwortlich. Der Messstellenbetreiber (MSB) erhebt und verarbeitet Messwerte und stellt sie nach den Marktprozessen bereit.

Die Rollen können in einem Unternehmen gebündelt sein, bleiben fachlich jedoch getrennt. Ein Lieferant ist nicht automatisch MSB, ein Netzbetreiber nicht automatisch BKV und ein MBV nicht einfach ein „größerer Lieferant“. Wer eine Nachricht sendet, handelt in einer konkreten Rolle und auf Basis einer konkreten Prozessverantwortung.

Liefervertrag /BilanzkreiszuordnungbilanzierungsrelevanteZeitreihenSummen / DifferenzenBilanzkreisvertrag /PositionenAusgleichsenergieabrechnungKlärungMessstellenbetreiberMessung undMesswertverarbeitungVerteilnetzbetreiberMarktlokation undZuordnungLieferantMBVBilanzierungsgebietBKVBewirtschaftung desBilanzkreisesÜNBRegelzone undAbrechnung
Vereinfachter MaBiS-Datenfluss: Messwerte entstehen beim MSB, Zuordnung und Summen werden weitergereicht, der BKV bewirtschaftet seine Position.

Rollen, Funktionen und Rechtsbezug

Das EnWG definiert zentrale Begriffe und verlangt für den Netzzugang ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem. Für jeden Bilanzkreis ist ein BKV gegenüber dem regelzonenverantwortlichen ÜNB zu benennen. Der BKV trägt die finanzielle Verantwortung für Bilanzkreisabweichungen. Diese Regel sagt, wer das finanzielle Risiko trägt; sie beschreibt nicht automatisch jeden einzelnen Messwertprozess.

MaBiS konkretisiert die Marktkommunikation zur Bilanzkreisabrechnung Strom. Die aktuelle auf der BNetzA-Seite veröffentlichte Fassung gilt seit dem 6. Juni 2025 gemäß BK6-24-174 und Mitteilung Nr. 4. Die Dokumente definieren Prozessschritte, Zeitreihen und Verantwortungen. Für technische Nachrichten und konkrete Felder sind zusätzlich EDI@Energy-Anwendungshandbücher und Codelisten erforderlich.

In der Praxis begegnen außerdem die Rollen Netzbetreiber, Bilanzierungsgebietsverantwortlicher, Messwertverantwortlicher und Bilanzkreisverantwortlicher. Eine Rolle ist eine energiewirtschaftliche Funktion; ein Marktpartner kann mehrere Rollen ausüben. Ein Unternehmen kann beispielsweise Lieferant und BKV sein, während ein anderes Unternehmen im selben Konzern MSB ist. Die Systemgrenzen, Postfächer, Zertifikate und Berechtigungen müssen diese Funktionen trotzdem auseinanderhalten.

Der Bilanzierungsgebietsverantwortliche (MBV)

Der MBV ist für die bilanzielle Zusammenführung auf Ebene des Bilanzierungsgebiets zuständig. Er verarbeitet die von den beteiligten Netzbetreibern und Marktpartnern gelieferten, relevanten Mengen nach der gültigen MaBiS-Logik, prüft Summen und stellt die vorgesehenen Ergebnisse bereit. Der MBV ist damit eine Aggregations- und Prozessrolle; er ist nicht der Eigentümer jeder einzelnen Messung.

Für die Arbeit des MBV sind vollständige und konsistente Eingangsdaten entscheidend. Marktlokationen müssen dem richtigen Bilanzierungsgebiet und Zeitraum zugeordnet sein. Zeitreihen brauchen Raster, Einheit, Richtung und Qualitätsstatus. Werden Daten korrigiert, muss die neue Version in der Aggregation berücksichtigt werden. Ein MBV kann einen fehlenden Messwert nicht durch eine beliebige Schätzung „unsichtbar“ machen; Ersatzwertbildung und Klärung müssen nach den einschlägigen Regeln nachvollziehbar erfolgen.

Der Begriff MBV wird in Projekten manchmal mit „Marktbilanzverantwortlicher“ verwechselt. Für die konkrete aktuelle Rollenbezeichnung und deren Ausgestaltung gilt die MaBiS-Fassung, nicht eine frei erfundene Abkürzung in einem IT-Projekt. Fachkonzepte sollten die offizielle Rollenbezeichnung und gegebenenfalls die verwendete Codeliste dokumentieren.

Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV)

Der BKV führt einen oder mehrere Bilanzkreise. Er beschafft beziehungsweise verkauft Energie, verarbeitet Fahrpläne und überwacht, ob Einspeisungen und Entnahmen seines Portfolios zusammenpassen. Im Nachgang erhält er bilanzierungsrelevante Summen und nutzt sie zur Kontrolle seiner Position. Nach EnWG trägt er die finanzielle Verantwortung für die Abweichung seines Bilanzkreises gegenüber dem ÜNB.

Der BKV ist nicht zwingend der Lieferant jeder enthaltenen Marktlokation. Ein Lieferant kann seine Bilanzkreisverantwortung an einen Dienstleister übertragen oder in dessen Bilanzkreis einbezogen werden. Die vertragliche Konstruktion bestimmt, wer welche Nachricht erhält und wer wirtschaftlich welches Risiko trägt. Die Marktrolle bleibt dennoch in den Nachrichten eindeutig.

BKV-Aufgaben liegen zwischen Forecast, Handel, Fahrplan und Abrechnung. Der BKV muss wissen, welche Zeitreihe vorläufig und welche abrechnungsrelevant ist, wann Mengen korrigiert wurden und wie Ausgleichsenergiepreise angewendet werden. Ein BKV darf deshalb nicht nur eine Gesamtsumme speichern; er braucht Herkunft, Zeitraum, Marktlokationsbezug oder Aggregationsschlüssel, Status und Version.

Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Der ÜNB ist regelzonenverantwortlich. Er hält das Übertragungsnetz sicher, beschafft und aktiviert Regelreserve nach den geltenden Systemprozessen und führt die übergeordnete Abwicklung mit den Bilanzkreisverantwortlichen. Für jeden Bilanzkreis besteht ein Bilanzkreisvertrag mit dem regelzonenverantwortlichen ÜNB. Die finanzielle Abrechnung der Bilanzkreisabweichungen erfolgt auf dieser Ebene.

Der ÜNB ist damit nicht der allgemeine Helpdesk für Messwerte einer einzelnen Haushalts-Marktlokation. Fehlt ein Wert beim Verteilnetzbetreiber oder ist ein Zählwerkswechsel falsch verarbeitet, muss die Klärung zunächst zwischen den dafür zuständigen Rollen erfolgen. Der ÜNB verarbeitet die aggregierte, ihm nach den Regeln bereitgestellte Bilanzkreisposition.

Die physikalische Systemregelung und die kaufmännische Bilanzkreisabrechnung hängen zusammen, sind aber verschiedene Vorgänge. Regelenergie stabilisiert Frequenz und Leistung. Ausgleichsenergie bewertet die Abweichung des Bilanzkreises. Ein BKV meldet dem ÜNB nicht „bitte korrigiere meinen Messwert“, sondern bearbeitet Bilanzkreis- und Klärprozesse nach den geltenden Vereinbarungen.

Der Lieferant (LF)

Der Lieferant verkauft Energie an Letztverbraucher und ist Vertragspartner des Kunden für die Belieferung. Er ordnet die belieferten Marktlokationen seinem Bilanzkreis oder dem Bilanzkreis eines beauftragten BKV zu und benötigt für Beschaffung und Abrechnung verlässliche Verbrauchsdaten. Bei einem Lieferbeginn oder -ende müssen Zuordnung und Wirksamkeitszeitpunkt korrekt verarbeitet werden.

Der LF ist nicht automatisch für die Erhebung des Messwertes zuständig. Er darf vom MSB bereitgestellte Werte für seine Prozesse verwenden, muss aber Status und fachliche Eignung berücksichtigen. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Werten kann er einen Klärfall auslösen und die Auswirkungen auf Abrechnung und Prognose prüfen. Die Verantwortung für die Messwerterhebung bleibt beim zuständigen MSB.

Ein Lieferant kann zugleich BKV sein. Dann liegen Kundenbelieferung, Beschaffung und Bilanzkreisbewirtschaftung im selben Unternehmen, aber in unterschiedlichen Funktionen. In SAP und in der Marktkommunikation darf diese Bündelung nicht zu einer Vermischung von Vertrags-, Mess- und Bilanzobjekten führen.

Der Messstellenbetreiber (MSB)

Der MSB betreibt die Messstelle und stellt die Messwerterhebung sowie Messwertverarbeitung sicher. Dazu gehören Geräte, Zählwerke, Messrichtungen, Erfassungsraster, Status und die Übermittlung der erforderlichen Werte an berechtigte Marktpartner. Bei intelligenten Messsystemen gelten zusätzlich die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der einschlägigen Marktprozesse.

Der MSB liefert nicht automatisch eine Bilanzkreissumme. Er liefert Messwerte beziehungsweise Zeitreihen aus der Messlokation. Die Zuordnung der Marktlokation zum Lieferanten und Bilanzkreis sowie die Aggregation für die Bilanzkreisabrechnung erfolgen in den dafür vorgesehenen Netz- und MaBiS-Prozessen. Diese Trennung schützt vor dem verbreiteten Fehler, einen Messwert mit einer bilanziellen Menge gleichzusetzen.

Bei Gerätewechseln, Kommunikationsausfällen und Zählerstandsgängen muss der MSB Zeitgrenzen und Qualitätsstatus sauber führen. Ein Ersatzwert ist zu kennzeichnen und bei späterer Messwertkorrektur nach den gültigen Regeln zu ersetzen. Der Empfänger muss erkennen können, ob es sich um Messung, Berechnung oder Ersatzwert handelt.

Zusammenspiel bei einem Lieferantenwechsel

Angenommen, eine Marktlokation wechselt zum 1. Oktober von Lieferant A zu Lieferant B. Der Netzbetreiber führt den Wechsel mit dem fachlich gültigen Datum. Der MSB stellt die Messwerte für die betroffenen Zeiträume bereit. Der Netzbetreiber schneidet die Zuordnung zeitlich: Vor dem Wechsel gehört die Menge zu A, ab dem Wechsel zu B. Der BKV von A und der BKV von B erhalten die für ihre Bilanzierung bestimmten Zeitreihen beziehungsweise Summen.

Der MBV aggregiert die Mengen auf seiner Ebene. Der ÜNB verarbeitet die Bilanzkreise seiner Regelzone und rechnet Abweichungen gegenüber den BKV ab. Entdeckt B später eine Lücke am Wechseltag, ist das zunächst ein Klärfall mit Bezug auf Marktlokation, Messlokation, Zeitraum und Rollen. B darf nicht einfach die alte Reihe von A übernehmen, wenn dadurch die Zuordnung oder Messrichtung verfälscht wird.

Praxisfall: Wer bearbeitet eine falsche Viertelstunde?

Für eine PV-Marktlokation erscheint am 14. Juni in der Einspeisezeitreihe eine negative Viertelstunde. Der Lieferant stellt die Abweichung fest, weil seine Prognosekontrolle einen Sprung zeigt. Er eröffnet einen Klärfall und dokumentiert Zeit, Richtung und verwendete Reihe. Der Netzbetreiber prüft die Zuordnung und erkennt, dass das Einspeisezählwerk nach einem Gerätewechsel mit dem Bezugszählwerk vertauscht wurde.

Der Netzbetreiber fordert beim MSB eine korrigierte Messwertreihe an. Der MSB korrigiert Zählwerksreferenz und Status und übermittelt die Reihe erneut. Der Netzbetreiber bildet die richtige Zeitreihe und gibt sie in die MaBiS-Aggregation. Der MBV aktualisiert die Summen; der BKV erhält eine korrigierte Bilanzposition. Der ÜNB verarbeitet die Änderung im vorgesehenen Abrechnungszyklus.

Keiner dieser Schritte macht den Lieferanten zum MSB oder den BKV zum Messwertverarbeiter. Der Lieferant hat den Fehler erkannt und die Kunden- beziehungsweise Prognosewirkung bewertet. Die technische Korrektur liegt beim MSB, die Marktlokations- und Zuordnungsprüfung beim Netzbetreiber, Aggregation und Bilanzkreisbewirtschaftung bei den jeweils zuständigen Rollen.

SAP IS-U und EDM: Rollen in Systemen abbilden

SAP IS-U verwaltet typischerweise Kunden, Verträge, Anlagen, Geräte, Zählwerke und abrechnungsrelevante Stammdaten. Marktkommunikations- und EDM-Komponenten verarbeiten Marktlokationen, Messlokationen, Zeitreihen, Bilanzierungszuordnungen und Nachrichten. Ein Unternehmen mit mehreren Marktrollen braucht deshalb nicht zwingend getrennte Systeme, aber eindeutig getrennte Verantwortungs- und Berechtigungskonzepte.

Im Stammdatenmodell sollten Marktpartner-ID, Marktrolle, Marktlokation, Messlokation, Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis und zeitliche Gültigkeit getrennt geführt werden. Eine Zuordnung ohne Gültigkeitsdatum ist für Lieferantenwechsel und rückwirkende Korrekturen unbrauchbar. Zeitreihen sollten den fachlichen Erzeuger, Empfänger, Status, Version, Einheit und Richtung speichern. Das EDM darf eine vom MSB gelieferte Messreihe nicht unkenntlich in eine interne Prognose verwandeln.

Für die Berechtigungen empfiehlt sich eine Trennung von Erfassung, fachlicher Prüfung und Freigabe. Ein Sachbearbeiter kann einen MSB-Klärfall bearbeiten, darf aber nicht automatisch eine BKV-Abrechnung freigeben. Schnittstellen müssen Rolle und Absenderreferenz auswerten; eine gemeinsame Konzernadresse darf nicht als Beleg gelten, dass jede Nachricht dieselbe Funktion hat.

Monitoring sollte pro Rolle messen: fehlende MSB-Zeitreihen, offene Netzbetreiber-Klärungen, MBV-Aggregationsfehler, BKV-Salden und ÜNB-Abrechnungsdifferenzen. So wird sichtbar, ob ein Problem an der Messung, der Zuordnung oder der Bilanzbewirtschaftung entsteht.

Typische Missverständnisse

„MBV und BKV sind dasselbe.“ Nein. Der MBV aggregiert und verantwortet bilanzielle Summen im Bilanzierungsgebiet; der BKV bewirtschaftet seinen Bilanzkreis und trägt dessen Abweichungsrisiko.

„Der Lieferant ist für jeden Messwert verantwortlich.“ Nein. Der Lieferant benötigt Werte für Belieferung und Prognose; Messwerterhebung und Messwertverarbeitung liegen beim zuständigen MSB.

„Der ÜNB korrigiert einzelne Zählerstände.“ Üblicherweise nein. Einzelmesswerte werden in den dafür vorgesehenen Rollen und Marktprozessen geklärt; der ÜNB arbeitet mit aggregierten Bilanzkreispositionen.

„Ein Unternehmen mit mehreren Rollen braucht mehrere Firmen.“ Nein. Rollen können in einem Unternehmen gebündelt werden, müssen aber fachlich und technisch identifizierbar bleiben.

„BKV bedeutet automatisch Eigentümer der Energie.“ Nein. BKV ist eine Bilanzkreisfunktion. Eigentum, Liefervertrag, Handelsgeschäft und Bilanzkreiszuordnung sind getrennte Sachverhalte.

„Eine Nachricht an die richtige Adresse ist automatisch fachlich richtig.“ Nein. Absenderrolle, Marktlokation, Gültigkeit, Zeitreihe, Einheit und Status müssen zusammenpassen.

Quellen und Pflegehinweis

Geprüft am 8. September 2026. Die Rollenabgrenzung folgt EnWG, StromNZV und der aktuellen MaBiS-Fassung nach BK6-24-174. Konkrete Nachrichtentypen, Fristen und Codelisten sind ausschließlich aus der jeweils gültigen MaBiS und den EDI@Energy-Anwendungshandbüchern zu übernehmen. Der MaBiS-Hub ist ein laufendes BNetzA-Festlegungsverfahren und darf nicht als bereits geltende Rollenorganisation beschrieben werden. SAP-IS-U-/EDM-Umsetzungen unterscheiden sich nach Release und Customizing.

Primärquellen zum Nachlesen