GPKE · Use-Case 1.1 · MaLo-ID-Anfrage
Ermittlung der MaLo-ID der Marktlokation (MaLo-ID-Anfrage)
Ohne die MaLo-ID der Marktlokation kann ein Lieferant weder kündigen noch anmelden. Fehlt sie, fragt er sie beim Netzbetreiber an und liefert dazu Angaben, mit denen sich die Marktlokation finden lässt. Dieser Ablauf läuft über API-Webdienste, eine EDIFACT-Nachricht gibt es dafür nicht. Der Netzbetreiber antwortet innerhalb von zwei Stunden.
- Rollen
- LF · NB
- Nachrichten
- 2
- Prüfis
- API
- LFLieferant
- NBNetzbetreiber
AuslöserDem Lieferanten fehlt die MaLo-ID, um Kündigung, Lieferbeginn oder Geschäftsdatenanfrage zu starten.
NB → LF
API Positive RückmeldungAPI Negative Rückmeldungspätestens 2 Stunden nach Eingang
ZielDer Lieferant kennt die MaLo-ID der Marktlokation und die ergänzenden Informationen.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜZ
Im Beispiel: Di., 13.10., 10:15 Uhr
Die Anfrage geht beim Netzbetreiber ein.
Eingang · Schritt 1
ÜZ + 2 h
Im Beispiel: Di., 13.10., 12:15 Uhr
Spätester Eingang der Rückmeldung beim Lieferanten.
Frist · Schritt 2
Vereinfachtes Beispiel: Die Anfrage geht am Dienstag, 13.10.2026, um 10:15 Uhr beim Netzbetreiber ein. Seine Rückmeldung muss spätestens um 12:15 Uhr desselben Tages beim Lieferanten sein. Die Frist rechnet in Stunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Anfrage MaLo-ID der Marktlokation
Lieferant (LF) → Netzbetreiber (NB)
Der Lieferant nennt den Stichtag (00:00 Uhr) und Angaben zur Identifikation, zum Beispiel Adresse, Name und Zählernummer nach GPKE Teil 1, Kapitel 6.
- Nachricht
- API
/maloId/requestAnwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: /maloID/request/)
- API
- Frist
- Die Festlegung nennt für diesen Schritt keine Frist. GPKE Teil 2, S. 6 (Zitat: Anfrage MaLo-ID der Marktlokation)
- Beleg der Aktion
- GPKE Teil 2, S. 6 (Zitat: Anfrage MaLo-ID der Marktlokation)
2 Rückmeldung auf Anfrage
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF)
Im Erfolgsfall meldet der Netzbetreiber MaLo-ID, Messlokationen samt Messstellenbetreiber und gegebenenfalls den zugeordneten Lieferanten. Sonst nennt er die Gründe.
- Nachricht
- API
/maloId/dataForMarketLocationPositive· geprüft nach E_0594 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: /maloId/dataForMarketLocationPositive) - API
/maloId/dataForMarketLocationNegative· geprüft nach E_0594 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: /maloId/dataForMarketLocationNegative)
- API
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 2 Stunden nach dem ÜZ von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 6 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 2 Stunden nach dem ÜZ von Nr. 1.)- Beleg der Aktion
- GPKE Teil 2, S. 6 (Zitat: Rückmeldung auf Anfrage)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Dem Lieferanten fehlt die MaLo-ID, um Kündigung, Lieferbeginn oder Geschäftsdatenanfrage zu starten. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Dem LF liegen die MaLo-ID der Marktlokation oder ergänzende Informationen wie z.B. die Malo-ID der Tranche nicht vor)
Vorbedingung
- Der Lieferant hat eine Vollmacht des Kunden für die Anfrage. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Der LF besitzt die Vollmacht des Letztverbrauchers in dessen Namen die Anfrage vornehmen zu dürfen.)
Danach im Erfolgsfall
- Der Lieferant kann Kündigung, Lieferbeginn oder Geschäftsdatenanfrage starten. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Nachbedingung im Erfolgsfall)
Danach im Fehlerfall
- Der Lieferant klärt die Angaben direkt mit dem Kunden und startet die Anfrage bei Bedarf neu. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Der LF geht mit dem Letztverbraucher bzw. EZ in ein bilaterales Clearing, ggf. startet der LF den Use-Case erneut.)
Fehlerfälle laut Festlegung
- Der Netzbetreiber kann die Marktlokation nicht oder nicht eindeutig identifizieren. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Die Marktlokation kann nicht oder nicht eindeutig durch den NB identifiziert werden)
Typische Missverständnisse
- Für diese Anfrage gibt es keinen Prüfidentifikator. Sie läuft über API-Webdienste, nicht als UTILMD-Nachricht. GPKE Teil 2, S. 5 (Zitat: Dieser Use-Case ist über API-Webdienste zu realisieren.)
- Die Antwort verrät auch, ob und welcher Lieferant die Marktlokation zum angefragten Zeitpunkt beliefert. GPKE Teil 2, S. 6 (Zitat: die MP-ID des zugeordneten LF)
Weiterlesen
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Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 5, 6
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 31
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.